Begriff im Glossar:

Pauschaler Einfuhrwert

Hängt die Anwendung des Zollsatzes des Gemeinsamen Zolltarifs vom Einfuhrpreis der eingeführten Sendung ab, so wird die Richtigkeit des Preises anhand eines pauschalen Einfuhrwerts überprüft, der von der Kommission je Erzeugnis und Ursprung auf der Grundlage des gewogenen Durchschnitts der Preise des Erzeugnisses auf den repräsentativen Einfuhrmärkten der Mitgliedstaaten oder gegebenenfalls auf anderen Märkten berechnet wird.

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