Begriff im Glossar:

Ursprungsregeln

Ursprungsregeln sind die Kriterien, die für die Bestimmung der nationalen Herkunft eines Erzeugnisses erforderlich sind. Ihre Bedeutung ergibt sich aus der Tatsache, dass Zölle und Beschränkungen in mehreren Fällen von der Herkunft der Einfuhren abhängen. Die Ursprungsregeln unterscheiden sich von Land zu Land erheblich, von Handelsabkommen zu Handelsabkommen bis hin zu Handelsabkommen. während das Erfordernis einer wesentlichen Be- oder Verarbeitung allgemein anerkannt ist, wenden einige Länder oder Handelsabkommen das Kriterium der Änderung der zolltariflichen Einreihung, andere das Kriterium des Wertzollsatzes und andere das Kriterium des Herstellungs- oder Verarbeitungsvorgangs an.

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