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Liste der Begriffe im Glossar:
Ort für die Lagerung von Waren. Die insbesondere für die Annahme, die Aufbereitung und den Versand von Waren verwendet werden.
AKP – Die Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) ist eine Organisation aus 79 Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean, die 1975 durch das Abkommen von Georgetown gegründet wurde. Alle diese Länder mit Ausnahme Kubas sind Unterzeichner des Cotonou-Abkommens, das auch als „AKP-EG-Partnerschaftsabkommen“ bezeichnet wird. Das Abkommen regelt die präferenziellen Handelsbedingungen sowie die politischen, handelspolitischen und entwicklungspolitischen Beziehungen zur EU.
Im Dezember 2019 billigte der AKP-Ministerrat eine Überarbeitung des Abkommens von Georgetown, mit der die derzeitige AKP-Staatengruppe in die Organisation der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (OACPS) umgewandelt wird.
Verwandte Inhalte:
Einfuhr in die EU im Rahmen des WPA
WPA – östliches und südliches Afrika
WPA – Ostafrikanische Gemeinschaft
Methode der Ausfuhr von Waren, bei der der Verkäufer seinen Lieferverpflichtungen nachgekommen ist, nachdem die Waren, die zur Einfuhr abgefertigt wurden, dem Käufer auf dem Kai (Entladungshafen) am vereinbarten Bestimmungshafen zur Verfügung gestellt wurden. Dieser Begriff darf nur verwendet werden, wenn der Verkäufer eine Einfuhrlizenz erhalten konnte.
Methode der Ausfuhr von Waren, wenn der Verkäufer seinen Lieferverpflichtungen nachgekommen ist, nachdem die Waren, die nicht zur Einfuhr abgefertigt wurden, dem Käufer an Bord des Schiffes im angegebenen Bestimmungshafen zur Verfügung gestellt wurden.
Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um der hergestellten Ware die Ursprungseigenschaft zu verleihen.
Liste der Ladung an Bord des Beförderungsmittels bei der Warenbeförderung auf dem Luft- und Seeweg. Das Papier kann vorbehaltlich einer vorherigen Genehmigung für Zollzwecke verwendet werden, wenn es die erforderlichen Angaben insbesondere über den zollrechtlichen Status der Waren und ihre Nämlichkeit enthält.
Alle Stoffe, die bei der Herstellung eines Erzeugnisses verwendet werden, einschließlich Zutaten, Rohstoffen, Komponenten oder Teilen.
Auf nationaler Ebene erhobene indirekte Verbrauchsteuer auf Waren und Dienstleistungen an jeder Verkaufsstelle.
Verwandte Inhalte:
Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung zwischen Handelspartnern, d. h. allen wird „Meistbegünstigung“ gewährt. Nach den WTO-Regeln muss ein mit einem Land ausgehandelter Vorteil auf alle Handelspartner ausgedehnt werden, die WTO-Mitglieder sind.
Spezifische zahlenmäßige Grenzen für die Menge oder den Wert der Waren, die in einem bestimmten Zeitraum eingeführt (oder ausgeführt) werden können.