Ergebnisse im Glossar für "O" (168)
Liste der Begriffe im Glossar:
Art der Ausfuhr von Waren, bei der der Ausführer für die Beförderung der Waren zum angegebenen Bestimmungsort zahlt. Der Käufer haftet für alle Verlust- oder Schadensrisiken sowie für alle zusätzlichen Kosten, die entstehen können, nachdem der erste Beförderer die Waren in Besitz genommen hat. Werden die Waren an den Beförderer geliefert, so geht die Verantwortung für das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über.
Eine Methode der Warenausfuhr, bei der der Ausführer den Beförderer auswählt und die Frachtkosten an den angegebenen Bestimmungsort zahlt. Wenn der erste Beförderer die Waren in Besitz nimmt, gehen alle Verlust- oder Schadensrisiken – einschließlich etwaiger gestiegener Versandkosten – vom Verkäufer auf den Käufer über. CIP weist darauf hin, dass der Verkäufer verpflichtet ist, eine Versicherung abzuschließen und die entsprechende Prämie zu zahlen.
Methode der Ausfuhr von Waren, bei der die Verpflichtungen des Verkäufers erfüllt werden, sobald die versteuerten Waren an den vom Käufer benannten Beförderer an dem vereinbarten Ort geliefert werden. Der Begriff kann sich auf alle Verkehrsträger – Luft-, Schienen-, Straßen-, See- oder eine Kombination dieser Verkehrsträger – beziehen.
Methode der Ausfuhr von Waren, bei der Risiken und Kosten parallel zum Schiff im Verladehafen verlagert werden. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer die Zollförmlichkeiten, Kosten und Risiken.
Methode der Ausfuhr von Waren, bei der die Kosten für die Lieferung der Waren in den nächstgelegenen Hafen im Preis der Ware enthalten sind, der Käufer aber für die Beförderung von dort aus und für alle anderen Gebühren im Zusammenhang mit der Ankunft der Waren am Bestimmungsort verantwortlich ist. Es handelt sich um einen weit verbreiteten internationalen Schifffahrtsbegriff.
Art der Ausfuhr von Waren, wenn der Verkäufer seiner Lieferverpflichtung nachkommt, wenn die Waren am vorgesehenen Grenzübergang, an der bezeichneten Grenze, aber vor der Zollgrenze des Nachbarlandes geliefert wurden. Es wird in erster Linie für den Land- und Schienenverkehr verwendet.
Methode der Ausfuhr von Waren, wenn die Verpflichtungen des Verkäufers erfüllt wurden, sobald die Waren dem Käufer am angegebenen Bestimmungsort im Einfuhrland zur Verfügung gestellt wurden.
Der Verkäufer trägt die Risiken und Kosten im Zusammenhang mit der Beförderung zu diesem Ort, mit Ausnahme der bei der Einfuhr zu entrichtenden Zölle, Steuern und sonstigen amtlichen Abgaben und mit Ausnahme der Kosten für die Erfüllung der Zollförmlichkeiten. Der Käufer haftet für alle Zölle, Steuern und sonstigen amtlichen Abgaben, die bei der Einfuhr anfallen.
Methode der Ausfuhr von Waren, bei der der Verkäufer für alle Phasen, einschließlich der Zollabfertigung und der Entrichtung von Zöllen oder Steuern, verantwortlich ist. Die Risiken und Kosten werden erst übertragen, wenn die Waren an den Käufer geliefert werden. Im Allgemeinen ist der Verkäufer auch für das Entladen der Waren verantwortlich.
Bezeichnet alle EU-Vorschriften zur Festlegung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Befreiungen für bestimmte Waren, einschließlich landwirtschaftlicher Zölle, Antidumping- und Präferenzzölle, Zollkontingente und Zollaussetzungen.
Zollverfahren, das die Beförderung von Waren von einem Ort in der EU in einen anderen ermöglicht.