Antidumping

Dumping wird zu Preisen ausgeführt, die unter den nationalen Kosten liegen, um Marktanteile auf dem Weltmarkt zu gewinnen. Nach Artikel VI des GATT 1994 können auf gedumpte Waren Antidumpingzölle in Höhe des Unterschieds zwischen ihrem Ausfuhrpreis und ihrem Normalwert erhoben werden, wenn das Dumping die Hersteller konkurrierender Waren im Einfuhrland schädigt.

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