Begriff im Glossar:

Einfuhrpreissystem (EU)

Das „Einfuhrpreissystem“ legt eine Mindestpreisschwelle fest, oberhalb deren der Preis eingeführter Erzeugnisse bleiben sollte. Sie gilt für die Einfuhr von 15 Arten frischem Obst und Gemüse, um die Erzeuger vor dem internationalen Wettbewerb zu schützen. Diese Schwellenwerte richten sich nach dem Produkt, dem Partnerland und der Saison. EPS gilt in Kombination mit Wertzöllen für Einfuhren.

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