Begriff im Glossar:

Preis ab Werk

Der Preis, der für das Erzeugnis ab Werk gezahlt wird (d. h. wenn es das Werk verlässt). Es handelt sich um einen weit verbreiteten internationalen Schifffahrtsbegriff. Der Ab-Werk-Preis umfasst den Wert aller verwendeten Vormaterialien und alle anderen bei der Herstellung des Erzeugnisses anfallenden Kosten, abzüglich aller inländischen Abgaben, die erstattet werden oder erstattet werden können, wenn das hergestellte Erzeugnis ausgeführt wird.

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