Ergebnisse im Glossar für "Y" (28)
Liste der Begriffe im Glossar:
Begriff, der verwendet wird, um Waren aus dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) mit Ursprung in einem begünstigten Land auszuschließen, wenn sie auf dem EU-Markt ein Maß an Wettbewerbsfähigkeit erreichen, auf dem sie das APS nicht mehr benötigen, um im Wettbewerb bestehen zu können. Im Gegensatz zum früheren APS mit GSP-spezifischen „Sektoren“ beruht die Graduierung nun auf den „Abschnitten“ des Gemeinsamen Zolltarifs (GZT). Ein Abschnitt (d. h. eine große Gruppe von Waren in einem bestimmten Sektor – der GZT hat 21) aus einzelnen Ländern wird vom APS abgestuft (ausgeschlossen), wenn diese Waren den entsprechenden Schwellenwert (je nach Warenart 57 %, 17,5 % oder 47,2 %) der EU-Einfuhren derselben Waren im Rahmen des APS im Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre überschreiten.
Afrika südlich der Sahara ist geografisch das Gebiet des afrikanischen Kontinents, der südlich der Sahara liegt. Im Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen sind 46 der 54 afrikanischen Länder als „Subsahara-Länder“ aufgeführt, ausgenommen Algerien, Dschibuti, Ägypten, Libyen, Marokko, Somalia, Sudan und Tunesien.
Ein Präferenzsystem für den Handel, das 2001 für die 49 am wenigsten entwickelten Länder angenommen wurde.Sie gewährt für fast alle Produkte mit Ausnahme von Waffen und Munition zoll- und kontingentfreien Zugang. Sie wird durch die Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates geregelt.
Bestimmung, wonach die Hersteller Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Ab-Werk-Preises verwenden dürfen. Lässt die besondere Be- oder Verarbeitung jedoch bereits die Verwendung eines Prozentsatzes an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft zu, so darf die Toleranz nicht dazu verwendet werden, diesen Betrag zu überschreiten.
Der Höchstprozentsatz ist immer derjenige, der nach der spezifischen Vorschrift zulässig ist. Der Prozentsatz der zulässigen Toleranz ist von einem Präferenzsystem zum anderen unterschiedlich.
Ein Handelssystem, das bestimmten Ländern einseitig Präferenzzölle ohne Gegenseitigkeit gewährt. Es wurde 1971 vom GATT genehmigt, so dass Industrieländer einseitige Zollpräferenzen zu Gunsten von Entwicklungsländern annehmen konnten.
Die Ausnahmeregelung wurde 1979 mit der Annahme der „Ermächtigungsklausel“, die es den Industrieländern ermöglicht, Maßnahmen durchzuführen, mit denen Entwicklungsländern eine „differenzierte und günstigere Behandlung“ gewährt wird, allgemeiner und dauerhafter gestaltet.
Die EU hat dieses Präferenzsystem im Jahr 1971 eingeführt, um den Entwicklungsländern zu helfen, mehr ihrer Erzeugnisse in Industrieländern zu verkaufen und ihre eigene Industrie aufzubauen. APS-Präferenzen werden für Ausfuhren bestimmter Waren aus bestimmten Ländern gewährt.
EU-Sonderprogramm zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung und des Regierens. Sie gewährt zusätzliche Präferenzen, um gefährdeten Entwicklungsländern dabei zu helfen, die internationalen Übereinkommen über Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz und gute Regierungsführung zu ratifizieren und umzusetzen.
Vertrag, der Vorläufer der Welthandelsorganisation (WTO) war. Es diente als Rahmen für Verhandlungen zur Liberalisierung des Welthandels und trug zur Strukturierung des multilateralen Handelssystems bei.
Das GATT 1947 bezieht sich auf die alte Fassung des GATT, während es sich bei dem GATT 1994 um die neue Fassung des Allgemeinen Abkommens handelt, das in die WTO aufgenommen wurde und den Warenhandel regelt.
Mehrsprachige Datenbank, in der alle Maßnahmen im Zusammenhang mit den Zolltarif-, Handels- und Agrarvorschriften der EU zusammengefasst sind. Das System gibt allen Wirtschaftsbeteiligten einen klaren Überblick über die Maßnahmen, die bei der Einfuhr von Waren in die EU oder bei der Ausfuhr von Waren aus der EU zu ergreifen sind.
Austausch von Waren und Dienstleistungen über digitale Plattformen, einschließlich E-Commerce, digitale Zahlungssysteme und Datenströme.
Das „Einfuhrpreissystem“ legt eine Mindestpreisschwelle fest, oberhalb deren der Preis eingeführter Erzeugnisse bleiben sollte. Sie gilt für die Einfuhr von 15 Arten frischem Obst und Gemüse, um die Erzeuger vor dem internationalen Wettbewerb zu schützen. Diese Schwellenwerte richten sich nach dem Produkt, dem Partnerland und der Saison. EPS gilt in Kombination mit Wertzöllen für Einfuhren.