01 Januar 2024

Am 1. Januar 2024 geltende Änderungen der Mehrwertsteuersätze in bestimmten EU-Mitgliedstaaten

Einige EU-Mitgliedstaaten ändern ihre Mehrwertsteuersätze zum 1. Januar 2024 wie folgt:

Luxemburg:

Ab dem 1. Januar 2024 wurden der Standard-, Zwischen- und ermäßigten Mehrwertsteuersatz um 1 % angehoben:

  • Normalsatz: 17 % (gegenüber 16 %);
  • Zwischensatz: 14 % (gegenüber 13 %): anwendbar auf Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, die in Anhang C des Mehrwertsteuergesetzes aufgeführt sind, wie z. B.:
    • feste mineralische Brennstoffe,
    • Mineralöle und Holz, die zur Verwendung als Brennstoff bestimmt sind,
    • Zubereitungen für Reinigungsmittel und Reinigungsmittel, einige Weine usw.
  • Ermäßigter Satz: 8 % (gegenüber 7 %): anwendbar auf Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, die in Anhang A des Mehrwertsteuergesetzes aufgeführt sind, wie z. B.:
    • verflüssigtes oder gasförmiges Gas, das als Heiz-, Beleuchtungs- und Kraftstoff verwendet wird,
    • Waren des Blumenhandels,
    • bestimmte Kunstwerke usw.
  • Der stark ermäßigte Mehrwertsteuersatz wird weiterhin bei 3 % liegen.

Rechtsgrundlage: Loi du 26/10/2022 portant mise en ěuvre de la baisse temporaire du taux de TVA et modifiant la loi du 12/05/2022 instaurant une compensation financière permettant la réduction temporaire du prix de vente de certains produits pétroliers (Mémorial A nº 534-26/10/2022): https://legilux.public.lu/eli/etat/leg/loi/2022/10/26/a534/jo

Tschechische Republik:

Ab dem 1. Januar 2024 gelten in der Tschechischen Republik folgende Mehrwertsteuersätze:

  • Normalsatz: 21 %
  • Senkung des Satzes: 12 %

Der Normalsatz beträgt weiterhin 21 %, während die früheren ermäßigten Sätze (10 % und 15 %) in einem neuen ermäßigten Satz von 12 % konsolidiert wurden.

Rechtsgrundlage: Zákon č. 349/2023 Sb. zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes:https://www.zakonyprolidi.cz/cs/2023-34

Estland:

Ab dem 1. Januar 2024 wurde der MwSt-Normalsatz von 20 % auf 22 % angehoben. Die beiden ermäßigten Sätze von 5 % und 9 % gelten weiterhin.

Rechtsgrundlage: Käibemaksuseaduse muutmise seadus zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes (RT I, 1.7.2023, 2): https://www.riigiteataja.ee/akt/101072023002

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