Begriff im Glossar:

Diagonale Kumulierung

Bestimmungen im Rahmen von Abkommen zwischen mehr als zwei Ländern, die es den Mitgliedern ermöglichen, Ursprungserzeugnisse der anderen Länder zu verwenden, ohne dass das Endprodukt seine Ursprungseigenschaft verliert.

Waren, die aus Vormaterialien mit Ursprung in einem FHA-Land hergestellt und in einem anderen weiterverarbeitet wurden, können dann unter Präferenzbehandlung in jedes der Mitgliedsländer ausgeführt werden. Ohne Kumulierung könnten nur die Vorleistungen mit Ursprung im Ausfuhrland auf die Ursprungseigenschaft angerechnet werden.

In Verbindung stehende Inhalte:

Ursprungsregeln