ADI-Screening

Mit dem europäischen Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen (ADI) werden folgende Ziele verfolgt: 

- es schützt die Sicherheit und die öffentliche Ordnung innerhalb der EU

- es stellt sicher, dass ausländische Direktinvestitionen strategische Interessen nicht untergraben

- es erleichtert die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission. 

 

Die Verordnung (EU) 2019/452 – die sogenannte Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen – zur Schaffung eines EU-Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen trat am 10. April 2019 in Kraft. Sein Kooperationsmechanismus gilt seit dem 11. Oktober 2020. Sie schafft keinen einzigen EU-weiten Überprüfungsmechanismus, sondern koordiniert die nationalen Systeme und legt Mindeststandards fest.

Die Verordnung ergänzt den allgemeinen investitionspolitischen Rahmen der EU, indem sie sicherstellt, dass die Offenheit der EU für ausländische Direktinvestitionen durch angemessene Kontrollen potenzieller Bedrohungen ausgeglichen wird.

Weitere Informationen über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen sind auf der Website der GD Handel abrufbar.