Begriff im Glossar:

Kosten, Versicherung, Fracht

Eine Methode der Ausfuhr von Waren, bei der der Verkäufer für die Beförderung von Waren auf dem Seeweg zum Bestimmungshafen sowie für die Seeversicherung gegen das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung von Waren während der Beförderung zahlt. Die Kosten für das Verladen auf die Schiffe und die Ausfuhrförmlichkeiten werden ebenfalls vom Verkäufer getragen. Bis das Verladen der Waren auf ein Transportschiff abgeschlossen ist, trägt der Verkäufer die Kosten für den Verlust oder die Beschädigung des Erzeugnisses. Wenn für das Erzeugnis zusätzliche Zoll- oder Ausfuhrpapiere erforderlich sind oder Kontrollen oder Umleitungen erforderlich sind, muss der Verkäufer diese Kosten tragen. Sobald die Fracht belastet ist, trägt der Käufer alle anderen Kosten.

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