Liste der Begriffe im Glossar:
Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung zwischen Handelspartnern, d. h. allen wird „Meistbegünstigung“ gewährt. Nach den WTO-Regeln muss ein mit einem Land ausgehandelter Vorteil auf alle Handelspartner ausgedehnt werden, die WTO-Mitglieder sind.
Spezifische zahlenmäßige Grenzen für die Menge oder den Wert der Waren, die in einem bestimmten Zeitraum eingeführt (oder ausgeführt) werden können.
Südamerikanischer Handelsblock, der 1991 durch den Vertrag von Asunción und 1994 durch das Protokoll von Ouro Preto eingerichtet wurde.
Vollmitglieder sind
- Argentinien
- Brasilien
- Paraguay
- Uruguay
Venezuela ist ebenfalls Vollmitglied, wurde jedoch seit dem 1. Dezember 2016 ausgesetzt.
Assoziierte Länder sind
- Bolivien
- Chile
- Kolumbien
- Ecuador
- Guyana
- Peru
- Surinam
Beobachterländer sind Neuseeland und Mexiko. Der Block hat die Zölle auf den Handel zwischen diesen Ländern um bis zu 90 % gesenkt.
Nur minimale Be- oder Verarbeitungen sind als zu gering anzusehen, um jemals die Ursprungseigenschaft zu verleihen, unabhängig davon, ob sie einzeln oder zusammen durchgeführt werden. Alle Präferenzursprungsregeln enthalten einen Artikel zur Definition der Be- oder Verarbeitung, der nicht ausreicht, um die Ursprungseigenschaft zu verleihen. Dies gilt auch dann, wenn das Erzeugnis die Listenregel erfüllt. Zum anderen müssen bei der Bestimmung des Ursprungs im Rahmen eines Kumulierungsverfahrens alle vorgenommenen Be- oder Verarbeitungen über die vorgenannten Mindestbehandlungen hinausgehen ‚müssen aber nicht unbedingt der einschlägigen Listenregel des betreffenden Verfahrens entsprechen.
Eines der 27 Länder, die der Europäischen Union angehören. Mehr
Die Handelspolitik der EU arbeitet extern auf zwei sich gegenseitig ergänzenden Ebenen: auf multilateraler und bilateraler Ebene. Als „multilateral“ wird das von allen WTO-Mitgliedern vereinbarte System der Handelsregeln bezeichnet.
Bestimmung im Rahmen von Präferenzhandelsregelungen für die Beförderung von Ursprungswaren aus dem Gebiet einer Vertragspartei in eine andere Vertragspartei. Wenn die Waren aus irgendeinem Grund in einem Land befördert werden, das weder das Partnerland noch ein EU-Land ist, können Sendungen in einem Drittland aufgeteilt und andere Vorgänge vorgenommen werden, sofern die Waren im Durchfuhrland unter zollamtlicher Überwachung verbleiben.
Gibt an, wie die zur Ausfuhr bestimmten Waren verpackt sind. Sie kennzeichnet den Inhalt der Kisten und gibt das Volumen, das Gewicht und die Abmessungen jeder Parzelle in der Sendung an. Die Zollspediteure verlangen die Liste, wenn Waren ausgeführt oder eingeführt werden, und die Wirtschaftsbeteiligten und Kunden müssen in der Lage sein, sie herzustellen.
System der Ursprungskumulierung zwischen der EU, den EFTA-Staaten, Türkiye, den Ländern, die die Erklärung von Barcelona unterzeichnet haben, den westlichen Balkanstaaten und den Färöern.
Hängt die Anwendung des Zollsatzes des Gemeinsamen Zolltarifs vom Einfuhrpreis der eingeführten Sendung ab, so wird die Richtigkeit des Preises anhand eines pauschalen Einfuhrwerts überprüft, der von der Kommission je Erzeugnis und Ursprung auf der Grundlage des gewogenen Durchschnitts der Preise des Erzeugnisses auf den repräsentativen Einfuhrmärkten der Mitgliedstaaten oder gegebenenfalls auf anderen Märkten berechnet wird.