Liste der Begriffe im Glossar:
Das AEO-Konzept basiert auf der von der Weltzollorganisation (WZO) eingeführten Partnerschaft „Customs-to-Business“, die darauf abzielt, die Sicherheit der Lieferkette zu gewährleisten und gleichzeitig die Zollverfahren zu erleichtern.
Wirtschaftsbeteiligte, die freiwillig eine Reihe von Kriterien erfüllen, arbeiten eng mit den Zollbehörden zusammen. Dies
bedeutet, dass stets eine Beziehung zwischen dem Zoll und dem Antragsteller/zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten bestehen muss.
Dieses Verhältnis muss auf den Grundsätzen der gegenseitigen Transparenz, Korrektheit, Fairness und Verantwortung beruhen.
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Zusätzliche Abgaben sind Steuern auf gehandelte Waren. Die möglichen Arten von Zusatzzöllen sind:
- EA: Agrarteilbetrag
- ADSZ: Zusatzzölle auf den Zuckergehalt
- ADFM: Zusatzzoll auf den Mehlgehalt
- OHR: verringerter Agrarteilbetrag
- ADSZR: ermäßigter Zusatzzoll auf Zuckergehalte
- ADFMR: ermäßigter Zusatzzoll auf Mehlgehalte
Waren, die Ursprungserzeugnisse einer Vertragspartei einer Handelsregelung sind, weil sie Ursprungsregeln erfüllen, die in einer bestimmten Präferenzhandelsregelung festgelegt sind, und daher die Präferenzzollsätze dieser Präferenzhandelsregelung in Anspruch nehmen können. Siehe auch „Ursprungsstatus“.
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