Liste der Begriffe im Glossar:
Ausführliche Erläuterungen zu den produktspezifischen Vorschriften der einzelnen Präferenzhandelsregelungen der EU. Sie sind im Protokoll/Kapitel über Ursprungsregeln unmittelbar vor den warenspezifischen Vorschriften zu finden.
Was ist E-Commerce?
Der Handel wird heute durch Online-Plattformen für den elektronischen Handel erheblich erleichtert. Dabei kann es sich entweder um individuelle E-Commerce-Plattformen, d. h. um eigene Online-Shops, oder um Hosting-Plattformen handeln, bei denen ein Unternehmen eine Schnittstelle und in der Regel Back-Office-Software für verschiedene Verkäufer und Käufer anbietet (z. B. Ebay oder Amazon). E-Commerce-Plattformen erleichtern den Handel, da sie es Händlern aus einem Land ermöglichen, leicht mit Kunden aus anderen Ländern in Kontakt zu treten. Verkäufer können auf solchen Plattformen für viele potenzielle Kunden werben und ihre Waren und Dienstleistungen anbieten. Ebenso erleichtern solche Plattformen die Suche nach geeigneten Produkten für die Kunden, da sie mit ihnen präsentiert werden und zwischen verschiedenen Verkäufern verglichen werden können. Bei den Kunden kann es sich entweder um Endnutzer oder andere Unternehmen handeln, die diese Waren für ihren eigenen Produktionsprozess oder ihre eigene Dienstleistung verwenden.
Wenn Sie beabsichtigen, Ihr Produkt über solche Online-Kanäle an Kunden auf ausländischen Märkten zu verkaufen, müssen dennoch dieselben Ausfuhranforderungen wie für herkömmliche Vertriebskanäle geprüft werden. Beim Verkauf kleiner Mengen an Endverbraucher ist es wichtig, Sie über die De-minimis-Regeln zu informieren. Solche Vorschriften befreien häufig geringwertige Artikel von den Tarifen und enthalten nur minimale formale Anforderungen an die erforderliche Dokumentation. Weitere Informationen über De-minimis-Regelungen finden Sie hier.
Je nach Produkt, das Sie verkaufen möchten, müssen möglicherweise zusätzliche Anforderungen geprüft werden. So müssen Sie beispielsweise Fragen zu den online genutzten Zahlungs-Gateways, zu den Anforderungen in Ihrem Zielmarkt in Bezug auf den Datenschutz und die grenzüberschreitende Übermittlung von Daten oder zur Handhabung von Lager- und Logistikdiensten prüfen.
Sie können sich bei diesem Prozess an Handelskammern, Exportförderungsagenturen, Beratungsfirmen oder ähnliche Einrichtungen wenden (LINK zu nützlichen Kontakten). Das Enterprise Europe Network bietet KMU auch einen allgemeinen Leitfaden für den elektronischen Handel in Europa, der Informationen über die überseeischen Märkte enthält.
Ort (Lieferort), an dem die Waren entladen oder unterzeichnet werden.
Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika
Im allgemeinen Recht eine Handlung, eine Entscheidung oder ein Urteil, die alle Parteien betrifft, nicht nur diejenigen, die unmittelbar betroffen sind.
Die Erklärung auf der Rechnung (auch Ursprungserklärung genannt) wird vom Ausführer über den Ursprung einer Ware auf der Grundlage bestimmter Handelspapiere ausgefüllt. Mit dieser Erklärung soll im Rahmen einer bestimmten Präferenzhandelsregelung nachgewiesen werden, dass das Erzeugnis seinen Ursprung in einem bestimmten Land hat. Die Bezeichnung des Dokuments ist je nach Präferenzhandelsregelung unterschiedlich.
Ein Ausführer, der bestimmte Voraussetzungen der Zollbehörden erfüllt und berechtigt ist, Erklärungen auf der Rechnung auszufertigen. Die Zollbehörden können auch Ausführern, die die Zulassung missbrauchen, die Zulassung entziehen. Die Genehmigungsverfahren hängen von den nationalen Vorschriften ab.
Waren, die die Ursprungsregeln einer bestimmten Präferenzhandelsregelung nicht erfüllen, können daher nicht in den Genuss der Präferenzzollsätze dieser Handelsregelung kommen.
Damit zusammenhängender Inhalt:
Abkürzung der Europäischen Union (EU), die aus 27 Ländern (Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Finnland, Schweden) besteht. (UK verließ die EU am 31.1.2020)
Die Währung der Länder, die zum Euro-Währungsgebiet gehören.