Liste der Begriffe im Glossar:
Eine von der Weltzollorganisation entwickelte internationale Nomenklatur (mit sechsstelligen Codes), die es allen teilnehmenden Ländern ermöglicht, gehandelte Waren auf einer gemeinsamen Grundlage zu klassifizieren. Jenseits dieser sechs Stellen können Länder nach Belieben nationale Unterscheidungen für Zölle und viele andere Zwecke einführen. Daher stufen alle Länder, die das Harmonisierte System anwenden, bis zur Ebene HS-6 Waren in gleicher Weise ein.
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Bezeichnet die „wirtschaftliche Staatsangehörigkeit“ der Waren und darf nicht mit „Nachweis“ verwechselt werden. Der Ursprung einer Ware bestimmt, welche Zölle, Maßnahmen, gleichwertigen Steuern, mengenmäßigen Beschränkungen und Verpflichtungen gelten.
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Dokument, in dem erklärt wird, dass die Waren die in einer bestimmten Präferenzhandelsregelung festgelegten Ursprungsregeln erfüllen, womit der Antrag auf Präferenzbehandlung im Rahmen dieser Präferenzhandelsregelung begründet wird. Je nach Präferenzhandelsregelung gibt es verschiedene Arten von Ursprungsnachweisen, wie z. B. ein von der Zollverwaltung oder Behörde ausgestelltes Ursprungszeugnis oder eine von einem Ausführer ausgefertigte Erklärung zum Ursprung/eine Erklärung auf der Rechnung/eine Ursprungserklärung.
In Verbindung stehende Inhalte:
Jede Be- oder Verarbeitung.
Eine in den Handelsabkommen und den WTO-Regeln festgelegte Ursprungsregel, in der ein Höchstprozentsatz an Vormaterialien festgelegt ist, die nicht Ursprungserzeugnisse des Ausfuhrlandes sind und bei einer Ware verwendet werden, die als Ursprungserzeugnis gilt.
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Internationale Handelsbedingungen. Elf Verkaufsbedingungen akzeptierten weltweit die Aufteilung der Kosten und Verantwortlichkeiten zwischen Käufer und Verkäufer. Sie werden von der Internationalen Handelskammer (ICC) vorgeschlagen, aktualisiert und urheberrechtlich geschützt und dienen als globale Standards für die einheitliche Auslegung gemeinsamer Vertragsklauseln im internationalen Handel.
Kurz gesagt: 1. Ex Works (EXW), (2) freier Beförderer (FCA), (3) freies Schiff (FAS), (4) FOB (frei an Bord von Schiffen), (5) Kosten und Fracht (CFR), (6) Kosten, Versicherung und Fracht (CIF), (7) Beförderungskosten, Versicherung und Fracht (CPT), (8) Beförderung und Versicherung an (CIP), (9) Auslieferung am Ort (DAP), Auslieferung am Ort (DPU), Delivered Duty Paid (DDP).
Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen – zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in Genf (Schweiz), gegründet durch das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen. Sie zielt darauf ab, ein wirksames Sortenschutzsystem zu schaffen und zu fördern, um die Entwicklung neuer Pflanzensorten zum Nutzen der Gesellschaft zu fördern.
Internationales Übereinkommen zur Festlegung internationaler Standards für Pflanzenschutzmaßnahmen. Diese Normen, Richtlinien und Empfehlungen werden von der Welthandelsorganisation (WTO) als globale Referenzen anerkannt, insbesondere das Übereinkommen über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS).
Ursprüngliche Bezeichnung der Weltorganisation für Tiergesundheit, die sich mit internationalen Tiergesundheitsnormen befasst.