17 Oktober 2023

Beschränkung von Mikroplastik in der EU ab dem 17. Oktober 2023

Ab dem 17. Oktober 2023 werden mit der Verordnung (EU) 2023/2055 synthetische Polymermikropartikel als solche oder absichtlich Gemischen zugesetzt, um die Emission von Mikroplastik in Alltagsprodukten zu verringern, um die Umwelt zu schützen.

Die EU betrachtet synthetische Polymerpartikel mit einer Größe von weniger als 5 mm, die organisch, unlöslich und abbaubeständig sind, als Mikroplastik. Diese Arten von Partikeln sind in vielen Produkten enthalten, wie z. B.:

  • Gitter,
  • Gesichtsbuschen und andere Arten von Kosmetika,
  • Waschmittel
  • Wachse, Poliermittel und Lufterfrischer,
  • bestimmte Düngemittel, Pflanzenschutzmittel und mit ihnen behandeltes Saatgut, Biozide,
  • andere als die oben genannten Erzeugnisse der Landwirtschaft und des Gartenbaus
  • bestimmte Medizinprodukte, die unter die Verordnung (EU) 2017/745 fallen
  • Granulat zur Verwendung auf synthetischen Sportflächen (z. B. Gummisubstrat für Kunstrasensportflächen).

Die Übergangszeiten für die Umsetzung des Verbots des Verkaufs dieser Erzeugnisse in der EU sind in der Verordnung festgelegt und sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt:

Übergangszeitraum für die Anwendung des Verbots
(gemäß Nummer 6 unter Eintrag 78 des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006)

Bezeichnung des Stoffes, der Stoffgruppen oder der Gemische Datum der Antragstellung
  • Auszuspülende Mittel (die nach Applikation auf die Haut, die Haare oder die Schleimhäute entfernt werden sollen), es sei denn, sie enthalten Perlen zum Ausblähen, Polieren oder Reinigen
Ab dem 17. Oktober 2027
  • Detergenzien, Wachse, Poliermittel und Lufterfrischer, sofern sie keine Mikroperlen enthalten
  • Düngeprodukte
  • Andere Erzeugnisse für landwirtschaftliche und gartenbauliche Zwecke
Ab dem 17. Oktober 2028
  • Synthetische Polymermikropartikel zur Verwendung bei der Verkapselung von Duftstoffen
  • Leave-on-Produkt (das dazu bestimmt ist, länger mit der Haut, den Haaren oder den Schleimhäuten in Berührung zu bleiben)
  • Medizinprodukte, die keine Mikrokugel enthalten
Ab dem 17. Oktober 2029
  • Pflanzenschutzmittel und Saatgut, das mit diesen Erzeugnissen behandelt wurde, und Biozide
  • Granulat zur Verwendung auf synthetischen Sportflächen
Ab dem 17. Oktober 2031
  • Lippenprodukte, Nagelprodukte und Make-up-Produkte, es sei denn, sie enthalten Mikroperlen
Ab dem 17. Oktober 2035

Weitere Informationen sind abrufbar unter:

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