Bilaterale Kumulierung
Bestimmungen im Rahmen von Abkommen zwischen zwei Ländern/Einrichtungen, die es jedem Mitglied des Abkommens ermöglichen, Ursprungserzeugnisse des anderen Landes zu verwenden, ohne dass die Endware ihre Ursprungseigenschaft verliert.
Waren, die aus Vormaterialien mit Ursprung in einem FHA-Land hergestellt und in dem anderen weiterverarbeitet werden, können dann unter Präferenzbehandlung in das erste Land ausgeführt werden. Ohne Kumulierung könnten nur die Vorleistungen mit Ursprung im Ausfuhrland auf die Ursprungseigenschaft angerechnet werden.
In Verbindung stehende Inhalte: