Begriff im Glossar:

Bilaterale Kumulierung

Bestimmungen im Rahmen von Abkommen zwischen zwei Ländern/Stellen, die es jedem Mitglied des Abkommens gestatten, Ursprungserzeugnisse des anderen zu verwenden, ohne dass die Enderzeugnisse ihre Ursprungseigenschaft verlieren.

Waren, die aus Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft in einem FHA-Land hergestellt und in dem anderen Land weiterverarbeitet werden, können dann im Rahmen der Präferenzbehandlung wieder in das erstgenannte Land ausgeführt werden. Ohne Kumulierung konnten nur die Vorleistungen mit Ursprung im Ausfuhrland auf die Ursprungseigenschaft angerechnet werden.

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