Wertzuwachs-Regel
Ursprungskriterien in den warenspezifischen Vorschriften, nach denen ein Erzeugnis als in dem Partnerland hinreichend verändert gilt, wenn der Wertzuwachs der Ware einen bestimmten Wert erreicht, ausgedrückt durch einen Wertzins.
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Ursprungskriterien in den warenspezifischen Vorschriften, nach denen ein Erzeugnis als in dem Partnerland hinreichend verändert gilt, wenn der Wertzuwachs der Ware einen bestimmten Wert erreicht, ausgedrückt durch einen Wertzins.