Wertzuwachs-Regel
Ursprungskriterien in den warenspezifischen Vorschriften, nach denen ein Erzeugnis als in dem Partnerland hinreichend verändert gilt, wenn der Wertzuwachs der Ware einen bestimmten Wert erreicht, ausgedrückt durch einen Wertzins.
Ursprungskriterien in den warenspezifischen Vorschriften, nach denen ein Erzeugnis als in dem Partnerland hinreichend verändert gilt, wenn der Wertzuwachs der Ware einen bestimmten Wert erreicht, ausgedrückt durch einen Wertzins.