Ergebnisse im Glossar für "O" (168)
Liste der Begriffe im Glossar:
Handels- und Entwicklungsvereinbarungen zwischen der EU und den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP), mit denen die Integration der AKP-Staaten in die Weltwirtschaft durch eine schrittweise Handelsliberalisierung und eine verbesserte handelsbezogene Zusammenarbeit erleichtert werden soll. Sie werden im Rahmen des Partnerschaftsabkommens EU-AKP (sogenanntes Cotonou-Abkommen) festgelegt, das die Beziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten regelt.
Im Rahmen der WPA werden die EU-Märkte sofort und vollständig geöffnet, während die AKP-Staaten 15 Jahre Zeit haben, um Einfuhren aus der EU (mit Schutz für sensible Einfuhren) und in Ausnahmefällen sogar bis zu 25 Jahre zu öffnen.
Verwandte Inhalte:
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA)
WPA – östliches und südliches Afrika
WPA – Ostafrikanische Gemeinschaft
WPA SADC: Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika
Einfuhrsteuer, die von den Zollbehörden eines Landes erhoben wird, z. B. als Prozentsatz des Wertes oder zu einem bestimmten Satz.
Verwandte Inhalte:
Behörden oder Stellen, die für die Erhebung der Abgaben und die Kontrolle des Warenflusses, einschließlich Tieren, Transporten, persönlicher und gefährlicher Güter, in ein und aus einem Zollgebiet (wie ein Land oder eine Zollunion) zuständig sind. Die Aufgaben des Zolls erstrecken sich auf die Aspekte Steuern, Sicherheit und Handelserleichterungen.
Ungeachtet der Regeln des multilateralen Handelssystems können die Industrieländer Entwicklungsländern Zollpräferenzen gewähren, ohne Gegenseitigkeit zu verlangen (im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems oder auf regionaler oder bilateraler Ebene).
Erstattung von Zöllen, die zuvor für Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft entrichtet wurden, die zur Herstellung einer Endware verwendet wurden, die im Rahmen eines Präferenzzolls ausgeführt wurde.
Der nach den Zollvorschriften für die Festsetzung der Höhe der Wertzölle ermittelte Wert der Waren.
Das AEO-Konzept basiert auf der von der Weltzollorganisation (WZO) eingeführten Partnerschaft „Customs-to-Business“, die darauf abzielt, die Sicherheit der Lieferkette zu gewährleisten und gleichzeitig die Zollverfahren zu erleichtern.
Wirtschaftsbeteiligte, die freiwillig eine Reihe von Kriterien erfüllen, arbeiten eng mit den Zollbehörden zusammen. Dies
bedeutet, dass stets eine Beziehung zwischen dem Zoll und dem Antragsteller/zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten bestehen muss.
Dieses Verhältnis muss auf den Grundsätzen der gegenseitigen Transparenz, Korrektheit, Fairness und Verantwortung beruhen.
Verwandte Inhalte:
Zusätzliche Abgaben sind Steuern auf gehandelte Waren. Die möglichen Arten von Zusatzzöllen sind:
- EA: Agrarteilbetrag
- ADSZ: Zusatzzölle auf den Zuckergehalt
- ADFM: Zusatzzoll auf den Mehlgehalt
- OHR: verringerter Agrarteilbetrag
- ADSZR: ermäßigter Zusatzzoll auf Zuckergehalte
- ADFMR: ermäßigter Zusatzzoll auf Mehlgehalte