WPA - Westafrika
Das WPA EU-Westafrika erleichtert es den Menschen und Unternehmen aus den beiden Regionen, ineinander zu investieren und miteinander zu handeln und die Entwicklung in ganz Westafrika anzukurbeln. Erfahren Sie, wie die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) der EU mit 16 westafrikanischen Staaten Ihrem Handel zugute kommen können.
Das WPA EU-Westafrika wird noch in keinem der westafrikanischen Länder angewandt - es wird vorläufig angewendet, sobald alle westafrikanischen Länder das Abkommen unterzeichnet haben und zwei Drittel der westafrikanischen Länder das Abkommen ratifiziert haben.
Auf einen Blick
Die EU hat ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit 16 westafrikanischen Staaten eingeleitet. der Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten (ECOWAS)und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). Nigeria ist das einzige Land in der Region, das das WPA noch nicht unterzeichnet hat, weshalb das Abkommen noch nicht angewendet wird.
Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit Westafrika umfasst Waren und Entwicklungszusammenarbeit. Das WPA sieht auch die Möglichkeit vor, in Zukunft weitere Verhandlungen über nachhaltige Entwicklung, Dienstleistungen, Investitionen und andere handelsbezogene Fragen zu führen.
Das WPA wird
- Westafrika dabei zu unterstützen, sich besser in das globale Handelssystem zu integrieren, und wird Investitionen und Wirtschaftswachstum in der Region unterstützen.
- Steigerung der westafrikanischen Ausfuhren in die EU
- Investitionen anregen und zur Entwicklung der Produktionskapazität beitragen, was sich positiv auf die Beschäftigung auswirkt.
Bis zur Annahme des vollständigen regionalen WPA mit Westafrika traten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Côte d'Ivoire und Ghana am 3. September 2016 bzw. am 15. Dezember 2016 vorläufig in Kraft.
Asymmetrische Bestimmungen zugunsten der westafrikanischen Länder
Das WPA wiegt zu Gunsten Westafrikas und trägt den derzeitigen Unterschieden im Entwicklungsstand der beiden Regionen Rechnung. Zu den Asymmetrien zugunsten der westafrikanischen Länder gehören der Ausschluss empfindlicher Erzeugnisse von der Liberalisierung, lange Liberalisierungsfristen, flexible Ursprungsregeln sowie besondere Garantien und Maßnahmen für die Landwirtschaft, die Ernährungssicherheit und den Schutz der Kleinstindustrie.
- Während die EU ihren Markt vom ersten Tag an vollständig öffnet, wird Westafrika die Einfuhrzölle über einen Übergangszeitraum von 20 Jahren nur teilweise abschaffen. Darüber hinaus werden die Hersteller von 25 % der sensibelsten Waren dauerhaft vor dem Wettbewerb geschützt.
Tarife
- Mit Ausnahme von Waffen und Munition gewährt die EU im Rahmen des Interims-WPA 100 % zoll- und kontingentfreien Zugang zu allen Einfuhren aus Ghana und Côte d'Ivoire. Dasselbe gilt für alle westafrikanischen Produkte ab dem ersten Tag des Inkrafttretens des regionalen WPA für Westafrika. Der Zugang zum EU-Markt ist dauerhaft, vollständig und für alle Produkte kostenlos.
- Die westafrikanischen Länder werden die Einfuhren aus der EU über einen Zeitraum von 20 Jahren liberalisieren. Gemäß den bereits im Gemeinsamen Außenzolltarif (GZT) der ECOWAS festgelegten Kategorien
- Waren der Gruppe A (wesentliche Sozialgüter, Grundbedürfnisse, Grunderzeugnisse, Investitionsgüter und spezifische Vorleistungen), für die derzeit 0 oder 5 % Zölle gelten, werden fünf Jahre nach Anwendung des WPA liberalisiert.
- Waren der Gruppe B (hauptsächlich Vorleistungen und Vorleistungsgüter), für die derzeit 0, 5 oder 10 % Zölle gelten, werden innerhalb von 10-15 Jahren nach Anwendung des WPA liberalisiert.
- Waren der Gruppe C (einige Waren des Endverbrauchs), für die derzeit Zölle in Höhe von 5, 10 oder 20 % gelten, werden innerhalb von 10-20 Jahren nach Anwendung des WPA liberalisiert.
- Ein erheblicher Teil der Zolltarifpositionen (25 %) wird vollständig von der Liberalisierung ausgenommen sein und weiterhin dem Normalzoll unterliegen. Dazu gehören empfindliche Erzeugnisse wie Landwirtschafts-/Fischereierzeugnisse und empfindliche Waren des Endverbrauchs.
- Wenn die Einfuhren einiger EU-Waren in westafrikanische Länder plötzlich zunehmen und so die lokalen Märkte gefährden, können Schutzmaßnahmen wie Einfuhrquoten und Zölle eingeführt werden.
Verwenden Sie die Suchoption von My Trade Assistant, um die genauen Informationen zu Zöllen und Zöllen für Ihr spezifisches Produkt unter Berücksichtigung des Ursprungs- und Bestimmungslandes zu finden. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihre Zollbehörden.
Ursprungsregeln
Um für eine Präferenzbehandlung in Frage zu kommen, muss Ihr Produkt die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen. Bitte überprüfen Sie das interaktiveTool zur Selbstbewertung der Ursprungsregeln (ROSA) in My Trade Assistant, um zu bewerten, ob Ihr Produkt die Ursprungsregeln erfüllt, und um herauszufinden, wie Sie die richtigen Dokumente erstellen.
Allgemeine Informationen zu den Ursprungsregeln finden Sie weiter unten.
Flexible Ursprungsregeln ermöglichen es den WPA-Ländern Westafrikas, Produkte mit Inputs aus anderen Ländern zu exportieren, insbesondere in Schlüsselsektoren - Landwirtschaft, Fischerei sowie Textilien und Bekleidung. Beispielsweise kann ein Textilerzeugnis zollfrei in die EU eingeführt werden, wenn mindestens eine Produktionsstufe – wie Weben oder Stricken – in einem WPA-Land stattgefunden hat.
Toleranz
Toleranzen, die in der westafrikanischen EPA enthalten sind, sind milder als die üblichen. Sie belaufen sich auf 15 % des Ab-Werk-Preises des Endprodukts anstelle von 10 %, die in den meisten Abkommen der EU vorgesehen sind. Für Textilien und Bekleidung gelten besondere Toleranzen.
Kumulierung
Die WPA-Bestimmungen umfassen folgende Arten der Kumulierung:
- Bilaterale Kumulierung mit der EU
- Diagonale und vollständige Kumulierung mit den ÜLG und den AKP-Staaten unter bestimmten Bedingungen.
- Kumulierung mit benachbarten Entwicklungsländern unter bestimmten Bedingungen.
Direktverkehr
Der Nachweis der direkten Beförderung ist den Zollbehörden des Einfuhrlandes vorzulegen.
Zollrückvergütung
Die Erstattung kann für Zölle beantragt werden, die auf Vormaterialien entrichtet wurden, die zuvor zur Weiterverarbeitung eingeführt und dann in ein Land ausgeführt wurden, das ein WPA mit der EU unterzeichnet hat.
Bedingungen für Schiffe
Fische, die auf hoher See und in den ausschließlichen Wirtschaftszonen der WPA-Länder Westafrikas gefangen werden, können nur dann als aus einem WPA-Land stammend angesehen werden, wenn sie von Schiffen gefangen werden, die bestimmte Kriterien erfüllen. Diese Kriterien beziehen sich auf den Ort der Registrierung eines Schiffes, auf die Flagge, unter der sie "segeln" und auf ihr Eigentum.
Es gibt keine besonderen Anforderungen an die Staatsangehörigkeit der Besatzung, der Kapitäne oder der Offiziere. Diese Anforderungen, die im ursprünglichen Cotonou-Abkommen enthalten waren, wurden nun gestrichen, um die Ursprungserteilung für von WPA-Ländern gefangenen Fisch zu erleichtern.
Erzeugnisspezifische Ursprungsregeln
Verwenden Sie die Suchoption von My Trade Assistant, um die für Ihr spezifisches Produkt geltenden Regeln zu finden.
Ausnahmen
Auf Antrag eines WPA-Landes könnte unter bestimmten Bedingungen eine Ausnahmeregelung gewährt werden, damit für bestimmte Erzeugnisse mit Ursprung in bestimmten Ländern gelockerte Ursprungsregeln gelten können.
Produktanforderungen
Technische Regeln und Anforderungen
- Erfahren Sie mehr über die technischen Anforderungen, Regeln und Verfahren, die Waren erfüllen müssen, um in die Europäische Union eingeführt zu werden.
- Suchen Sie in der My Trade Assistant-Datenbank nach den spezifischen Regeln und Vorschriften, die für Ihr Produkt und sein Herkunftsland gelten.
Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen SPS
- Erfahren Sie mehr über die allgemeinen Standards für Gesundheit, Sicherheit, Gesundheitsschutz und Pflanzenschutz (SPS), die Waren erfüllen müssen, um in die Europäische Union eingeführt zu werden.
- Suchen Sie in der My Trade Assistant-Datenbank nach den spezifischen Gesundheits-, Sicherheits- und SPS-Regeln, die für Ihr Produkt und sein Herkunftsland gelten.
Zollabfertigungsdokumente und -verfahren
Ursprungsnachweise
- Um ein zugelassener Ausführer zu werden, müssen Sie in der Lage sein, Ihren Zollbehörden die Ursprungseigenschaft Ihrer Erzeugnisse sowie alle anderen Anforderungen, die sie möglicherweise stellen, nachzuweisen.
Die Zollbehörden können Ihnen im Falle eines Missbrauchs den Status eines ermächtigten Ausführers entziehen. Um mehr über die Verfahren zu erfahren, wenden Sie sich an Ihre Zollbehörden.
- Um in den Genuss von Präferenzzollsätzen zu kommen, müssen Waren mit Ursprung in den WPA-Ländern Westafrikas von einem Ursprungsnachweis begleitet werden. Der Herkunftsnachweis bleibt 10 Monate gültig. Dies kann entweder sein:
- eine von den Zollbehörden des Ausfuhrlandes ausgestellte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1. Der Ausführer (oder Bevollmächtigte), der eine Bescheinigung beantragt, muss bereit sein, auf Antrag Unterlagen zum Nachweis der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse vorzulegen und die übrigen Anforderungen des Protokolls über die Ursprungsregeln zu erfüllen.
- eine Erklärung auf der Rechnung, die von einem Ausführer für Sendungen mit einem Wert von bis zu 6 000 EUR oder von zugelassenen Ausführern für Sendungen mit einem Wert von bis zu 6 000 EUR ausgestellt wird. Wenn Sie eine Erklärung auf der Rechnung ausfüllen, sollten Sie bereit sein, Unterlagen zum Nachweis der Ursprungseigenschaft Ihrer Erzeugnisse vorzulegen und die übrigen Anforderungen des Protokolls über die Ursprungsregeln zu erfüllen.
Sonstige Dokumente
- Informieren Sie sich über andere Zollabfertigungsdokumente und -verfahren[link], die für die Einfuhr in die Europäische Union erforderlich sind.
Geistiges Eigentum und geografische Angaben
- Hier finden Sie spezifische Informationen über die EU-Rechtsvorschriften für geistiges Eigentum und geografische Angaben sowie über die EU-Politik im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums gegenüber den am wenigsten entwickelten Ländern und den Entwicklungsländern.
- Allgemeine Informationen zu geistigem Eigentum und geografischen Angaben
Handel mit Dienstleistungen
- Spezifische Informationen über den EU-Dienstleistungsmarkt
- Hier finden Sie allgemeine Informationen über die Regeln, Vorschriften und Einrichtungen für den Handel mit Dienstleistungen
Vergabe öffentlicher Aufträge
- Spezifische Informationen über den EU-Markt für öffentliche Aufträge finden
- Hier finden Sie allgemeine Informationen über Rechtsvorschriften, Vorschriften und den Zugang zu verschiedenen Märkten im Bereich des öffentlichen Auftragswesens.
Investitionen
- Spezifische Informationen über Investitionen aus dem Ausland in die EU finden
- Finden Sie allgemeine Informationen, um Ihre Investition im Ausland zu ermöglichen
Sonstige
Wettbewerb
- Seit 2014 hat die EU die Ausfuhrsubventionen für alle in WPA-Länder ausgeführten Produkte eingestellt.
- Die EU hat Maßnahmen mit produktions- und handelsverzerrenden Auswirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt.
- Wenn die lokale Industrie aufgrund von Importstößen aus Europa bedroht ist, können mit den WPA Maßnahmen zum Schutz der Industriesektoren und der noch jungen Industrie eingeleitet werden.
Nachhaltige Entwicklung
Das WPA für Westafrika stützt sich ausdrücklich auf die „wesentlichen und grundlegenden“ Elemente desCotonou-Abkommens, d. h. Menschenrechte, demokratische Grundsätze, Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsvolle Staatsführung. Das Abkommen enthält somit eine der stärksten Formulierungen in Bezug auf Rechte und nachhaltige Entwicklung, die in EU-Abkommen enthalten sind.
- Die „Nichtausführungsklausel“ bedeutet, dass „geeignete Maßnahmen“ (wie im Cotonou-Abkommen festgelegt) ergriffen werden können, wenn eine Partei ihren Verpflichtungen in Bezug auf die wesentlichen Elemente nicht nachkommt. Dies kann auch die Aussetzung von Handelsvorteilen umfassen.
- Die gemeinsamen WPA-Institutionen haben die Aufgabe, die Auswirkungen der Umsetzung der WPA auf die nachhaltige Entwicklung der Vertragsparteien zu überwachen und zu bewerten. Im Einklang mit dem Cotonou-Abkommen kommt der Zivilgesellschaft und den Mitgliedern des Parlaments eine klare Rolle zu.
Regionale Integration
Beim Westafrika-WPA geht es sowohl um den Handel zwischen den westafrikanischen Ländern als auch um den Handel mit der EU. Es ist die erste Wirtschaftspartnerschaft, die nicht nur die 16 Länder der Region, sondern auch ihre beiden regionalen Organisationen zusammenbringt: der Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten (ECOWAS) und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA).
- Das westafrikanische Marktzugangsangebot für die EU ist vollständig an den Gemeinsamen Außenzolltarif (GET) der ECOWAS angeglichen, der die Grundlage für eine ECOWAS-Zollunion bildet. Die Umsetzung des WPA und der ECOWAS CET gehen Hand in Hand und verstärken sich gegenseitig.
- Das WPA enthält wichtige Bestimmungen, um die Zollverfahren einfacher und effizienter zu gestalten, und sieht vor, dass die westafrikanischen Länder einander mindestens die gleiche Behandlung gewähren wie der EU.
Kapazitätsaufbau und technische Hilfe
Die EU stellt technische Hilfe für den Handel bereit. Dies hilft den Ländern, ihre Zollverfahren anzupassen und den Papierkram zu reduzieren. Für Sie bedeutet das weniger Ärger im Umgang mit dem Zoll.
Beispielsweise leistet die EU finanzielle und technische Unterstützung, um westafrikanischen Landwirten dabei zu helfen, die gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Standards der EU zu erfüllen. Die EU entsendet auch häufig ein Expertenteam der Direktion Gesundheits- und Lebensmittelaudits und -analysen, um Empfehlungen zur Lösung von Exportproblemen zu geben.
Nützliche Links und Dokumente
- Erfahren Sie mehr über die Handelsbeziehungen der EU zu Westafrika
- Vgl. den vollständigen Wortlaut des WPA EU-Westafrika
- Text des Sprungbretts EPA mit Côte d'Ivoire
- Text der Sprungbrett-WPA mit Ghana
- Technisches Merkblatt zur Liberalisierung in Westafrika – WPA der EU
- Alles, was Sie für Ihre spezifischen Exporte/Importe aus/in die EU wissen müssen - My Trade Assistant