WPA - Ostafrikanische Gemeinschaft
Das WPA zwischen der EU und der EAC wird es den Menschen und Unternehmen aus den beiden Regionen erleichtern, ineinander zu investieren und miteinander zu handeln und die Entwicklung in ganz Ostafrika anzukurbeln. Erfahren Sie, wie die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) der EU mit sechs afrikanischen Staaten Ihrem Handel bald zugutekommen könnten.
Auf einen Blick
Die EAC ist eine der am stärksten integrierten regionalen Wirtschaftsgemeinschaften der Afrikanischen Union. Es handelt sich um eine Zollunion, in der die meisten Waren und Dienstleistungen zollfrei zwischen den Mitgliedstaaten gehandelt werden und mit Drittländern ein gemeinsamer Außenzolltarif besteht. Als gemeinsamer Markt können Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital frei zirkulieren. Darüber hinaus plant die EAC, 2023 eine Währungsunion zu schaffen und auf eine engere politische Integration hinzuwirken.
Die Verhandlungen über das WPA EU-EAC wurden im Oktober 2014 erfolgreich abgeschlossen. Das Abkommen wurde bereits von Kenia, Ruanda und allen EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Das Inkrafttreten wartet noch auf die Unterzeichnung durch die anderen OAG-Mitgliedstaaten (Tansania, Uganda, Burundi, zusätzlich zum Südsudan) vor der Ratifizierung durch alle Parteien.
Sobald das WPA zwischen der EU und der EAC in Kraft tritt, wird es allen EAC-Ausfuhren sofortigen zoll- und kontingentfreien Zugang zum EU-Markt gewähren, verbunden mit einer teilweisen und schrittweisen Öffnung des EAC-Marktes für Einfuhren aus der EU.
Das Abkommen enthält auch detaillierte Bestimmungen über Ursprungsregeln sowie gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen. Sie verbietet ungerechtfertigte oder diskriminierende Ein- und Ausfuhrbeschränkungen und unterstützt damit die Bemühungen der EAC, nichttarifäre Handelshemmnisse innerhalb der EAG zu beseitigen.
Darüber hinaus zielen die Kapitel über Landwirtschaft und Fischerei darauf ab, die Zusammenarbeit bei der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen zu verstärken. Die Vertragsparteien verpflichten sich ferner zu weiteren Verhandlungen über den Handel mit Dienstleistungen und handelsbezogene Vorschriften in den Bereichen nachhaltige Entwicklung, Wettbewerbspolitik, Investitionen und Entwicklung des Privatsektors, Rechte des geistigen Eigentums und Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Begünstigte Länder
- Burundi – noch nicht unterzeichnet. Sie fällt unter die Regelung „Alles außer Waffen“ (EBA).
- Kenia – Unterzeichnete und ratifizierte das WPA. Nicht von der EBA abgedeckt. Hat zoll- und kontingentfreien Zugang zum EU-Markt.
- Ruanda – Unterzeichnete das WPA. Abgedeckt von der EBA.
- Tansania – Unterzeichnung ausstehend. Abgedeckt von der EBA.
- Uganda – Bis zur Unterzeichnung. Abgedeckt von der EBA.
- Südsudan – Er nahm nicht an den Verhandlungen teil, da er 2016 der EAC beitrat. Kann dem Abkommen beitreten, wenn es in Kraft tritt. Er ist kein WTO-Mitglied. Abgedeckt von der EBA.
Asymmetrische Bestimmungen zugunsten der OAG-Länder
Das WPA zwischen der EU und der EAC sieht Asymmetrien zugunsten der OAG-Länder vor, wie z. B. den Ausschluss sensibler Erzeugnisse von der Liberalisierung, lange Liberalisierungsfristen, flexible Ursprungsregeln sowie besondere Garantien und Maßnahmen für die Landwirtschaft, die Ernährungssicherheit und den Schutz der Säuglingsindustrie.
- Während die EU-Märkte sofort und vollständig geöffnet sind, öffnet sich der OAG-Markt teilweise und schrittweise für Einfuhren aus der EU, wobei den Unterschieden im Entwicklungsstand in vollem Umfang Rechnung getragen wird.
Tarife
- Die EU wird allen Einfuhren aus den OAG-Ländern zoll- und kontingentfreien Zugang gewähren. Der Zugang zum EU-Markt ist dauerhaft, vollständig und für alle kostenlos.
- Die OAG-Länder verzichten schrittweise auf 82,6 % der Zölle, und zwar über einen Zeitraum von 15 bis 25 Jahren. Von der Liberalisierung ausgenommen sind empfindliche Erzeugnisse, darunter verschiedene landwirtschaftliche Erzeugnisse, Weine und Spirituosen, Chemikalien, Kunststoffe, Papier auf Holzbasis, Textilien und Bekleidung, Schuhe, keramische Erzeugnisse, Glaswaren, Waren aus unedlen Metallen und Fahrzeuge.
- Wenn die Einfuhren einiger EU-Waren in die UAP-Länder plötzlich zunehmen, können die OAG-Länder Schutzmaßnahmen wie Einfuhrkontingente und die Wiedereinführung von Zöllen anwenden.
- Mögliche zusätzliche Ausfuhrsteuern auf Rohstoffe und nicht verarbeitete Lebensmittel werden begrenzt. Dementsprechend können die EAC-Mitglieder neue Ausfuhrsteuern erst nach Mitteilung an die EU und für einen begrenzten Zeitraum erheben.
- Verwenden Sie die Suchoption von My Trade Assistant, um die genauen Informationen zu Zöllen und Zöllen für Ihr spezifisches Produkt unter Berücksichtigung des Ursprungs- und Bestimmungslandes zu finden. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihre Zollbehörden.
Ursprungsregeln
Um für eine Präferenzbehandlung in Frage zu kommen, muss Ihr Produkt die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen. Bitte überprüfen Sie das interaktiveTool zur Selbstbewertung der Ursprungsregeln (ROSA) in My Trade Assistant, um zu bewerten, ob Ihr Produkt die Ursprungsregeln erfüllt, und um herauszufinden, wie Sie die richtigen Dokumente erstellen.
Allgemeine Informationen zu den Ursprungsregeln finden Sie weiter unten.
Flexible Ursprungsregeln ermöglichen es den OAG-Ländern, Produkte mit Inputs aus anderen Ländern zu exportieren, insbesondere in Schlüsselsektoren - Landwirtschaft, Fischerei sowie Textilien und Bekleidung. Beispielsweise kann ein Textilerzeugnis zollfrei in die EU eingeführt werden, wenn mindestens eine Produktionsstufe – wie Weben oder Stricken – in einem WPA-Land stattgefunden hat.
Toleranz
Die in der EPA enthaltenen Toleranzen sind milder als die üblichen. Sie belaufen sich auf 15 % des Ab-Werk-Preises des Endprodukts anstelle von 10 %, die in den meisten Abkommen der EU vorgesehen sind. Für Textilien und Bekleidung gelten spezifische Toleranzen.
Kumulierung
Das WPA umfasst folgende Arten der Kumulierung:
- Bilaterale Kumulierung mit der EU
- Diagonale und vollständige Kumulierung mit den ÜLG und den AKP-Staaten unter bestimmten Bedingungen.
- Kumulierung mit benachbarten Entwicklungsländern unter bestimmten Bedingungen.
Direktverkehr
Der Nachweis der direkten Beförderung ist den Zollbehörden des Einfuhrlandes vorzulegen.
Zollrückvergütung
Die Erstattung kann für Zölle beantragt werden, die auf Vormaterialien entrichtet wurden, die zuvor zur Weiterverarbeitung eingeführt und dann in ein Land ausgeführt wurden, das ein WPA mit der EU unterzeichnet hat.
Bedingungen für Schiffe
Fische, die auf hoher See und in den ausschließlichen Wirtschaftszonen der OAG-Länder gefangen werden, können nur dann als aus einem OAG-Land stammend angesehen werden, wenn sie von Schiffen gefangen werden, die bestimmte Kriterien erfüllen. Diese Kriterien beziehen sich auf den Ort der Registrierung eines Schiffes, auf die Flagge, unter der sie "segeln" und auf ihr Eigentum.
Es gibt keine besonderen Anforderungen an die Staatsangehörigkeit der Besatzung, der Kapitäne oder der Offiziere. Diese Anforderungen, die im ursprünglichen Cotonou-Abkommen enthalten waren, wurden nun gestrichen, um die Ursprungserteilung für von WPA-Ländern gefangenen Fisch zu erleichtern.
Erzeugnisspezifische Ursprungsregeln
- Die produktspezifischen Vorschriften sind in Anhang II des WPA EU-EAC enthalten.
- Überprüfen Sie die produktspezifischen Ursprungsregeln für Ihr Produkt über My Trade Assistant
Produktanforderungen
Technische Regeln und Anforderungen
- Erfahren Sie mehr über die technischen Anforderungen, Regeln und Verfahren, die Waren erfüllen müssen, um in die Europäische Union eingeführt zu werden.
- Suchen Sie in der My Trade Assistant-Datenbank nach den spezifischen Regeln und Vorschriften, die für Ihr Produkt und sein Herkunftsland gelten.
Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen SPS
- Erfahren Sie mehr über die allgemeinen Standards für Gesundheit, Sicherheit, Gesundheitsschutz und Pflanzenschutz (SPS), die Waren erfüllen müssen, um in die Europäische Union eingeführt zu werden.
- Suchen Sie in der My Trade Assistant-Datenbank nach den für Ihr Produkt und sein Herkunftsland geltenden Gesundheits-, Sicherheits- und SPS-Regeln.
Zollabfertigungsdokumente und -verfahren
Ursprungsnachweise
- Um ein zugelassener Ausführer zu werden, müssen Sie in der Lage sein, Ihren Zollbehörden die Ursprungseigenschaft Ihrer Erzeugnisse sowie alle anderen Anforderungen, die sie möglicherweise stellen, nachzuweisen.
Die Zollbehörden können Ihnen im Falle eines Missbrauchs den Status eines ermächtigten Ausführers entziehen. Um mehr über die Verfahren zu erfahren, wenden Sie sich an Ihre Zollbehörden.
- Um in den Genuss von Präferenzzollsätzen zu kommen, müssen Waren mit Ursprung in den OAG-Ländern von einem Ursprungsnachweis begleitet sein. Der Herkunftsnachweis bleibt 10 Monate gültig. Dies kann entweder sein:
- eine von den Zollbehörden des Ausfuhrlandes ausgestellte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1. Der Ausführer (oder Bevollmächtigte), der eine Bescheinigung beantragt, muss bereit sein, auf Antrag Unterlagen zum Nachweis der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse vorzulegen und die übrigen Anforderungen des Protokolls über die Ursprungsregeln zu erfüllen.
- eine Erklärung auf der Rechnung, die von einem Ausführer für Sendungen mit einem Wert von bis zu 6 000 EUR oder von zugelassenen Ausführern für Sendungen mit einem Wert von bis zu 6 000 EUR ausgestellt wird. Wenn Sie eine Erklärung auf der Rechnung ausfüllen, sollten Sie bereit sein, Unterlagen zum Nachweis der Ursprungseigenschaft Ihrer Erzeugnisse vorzulegen.
Sonstige Dokumente
- Informieren Sie sich über andere Zollabfertigungsdokumente und -verfahren, die für die Einfuhr in die Europäische Union erforderlich sind.
Geistiges Eigentum und geografische Angaben
- Hier finden Sie spezifische Informationen über die EU-Rechtsvorschriften für geistiges Eigentum und geografische Angaben sowie über die EU-Politik im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums gegenüber den am wenigsten entwickelten Ländern und den Entwicklungsländern.
- Allgemeine Informationen zu geistigem Eigentum und geografischen Angaben
Handel mit Dienstleistungen
- Spezifische Informationen über den EU-Dienstleistungsmarkt
- Hier finden Sie allgemeine Informationen über die Regeln, Vorschriften und Einrichtungen für den Handel mit Dienstleistungen
Vergabe öffentlicher Aufträge
- Spezifische Informationen über den EU-Markt für öffentliche Aufträge finden
- Hier finden Sie allgemeine Informationen über Rechtsvorschriften, Vorschriften und den Zugang zu verschiedenen Märkten im Bereich des öffentlichen Auftragswesens.
Investitionen
- Spezifische Informationen über Investitionen aus dem Ausland in die EU finden
- Finden Sie allgemeine Informationen, um Ihre Investition im Ausland zu ermöglichen
Sonstige (Wettbewerb, Handel und nachhaltige Entwicklung)
Wettbewerb
- Seit 2014 hat die EU die Ausfuhrsubventionen für alle Waren, die in alle WPA-Länder ausgeführt werden, eingestellt.
- Die EU hat Maßnahmen mit produktions- und handelsverzerrenden Auswirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt.
- Das Kapitel über die Landwirtschaft garantiert, dass die EU selbst in Zeiten der Marktkrise keine Ausfuhrsubventionen anwendet.
- Wenn die lokale Industrie aufgrund von Importstößen aus Europa bedroht ist, können nach dem WPA Maßnahmen zum Schutz der Industriesektoren und der OAG-Industrie eingeleitet werden.
Nachhaltige Entwicklung
- Das Kapitel über die Landwirtschaft ist auf eine nachhaltige landwirtschaftliche Entwicklung ausgerichtet, einschließlich Ernährungssicherheit, ländliche Entwicklung und Armutsbekämpfung in der OAG. Er verpflichtet die Vertragsparteien zu einem vertieften politischen Dialog über Landwirtschaft und Ernährungssicherheit, einschließlich Transparenz in Bezug auf ihre jeweilige Innenpolitik.
- Das Kapitel über die Fischerei stärkt die Zusammenarbeit bei der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen im Bereich der Fischerei, etwa bei der Bewertung und Bewirtschaftung der Ressourcen; Überwachung der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen; Übereinstimmung mit bestehenden nationalen Rechtsvorschriften und einschlägigen internationalen Übereinkünften; wirksame Kontrolle und Überwachung zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei;
- Das Kapitel über die Wirtschafts- und Entwicklungszusammenarbeit zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der OAG-Volkswirtschaften zu verbessern, Versorgungskapazitäten aufzubauen und die OAG-Mitglieder bei der reibungslosen Umsetzung des WPA zu unterstützen.
- Das WPA ist eng mit dem Cotonou-Abkommen und seinen wesentlichen Elementen wie Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verbunden;
Regionale Integration
Beim WPA geht es sowohl um den Handel zwischen den OAG-Ländern als auch um den Handel mit der EU.
- Das WPA verbietet ungerechtfertigte oder diskriminierende Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, was zu den Bemühungen der EAC um die Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse im Intra-EAC-Handel beiträgt.
Kapazitätsaufbau und technische Hilfe
Die EU leistet Unterstützung, die über bestehende Instrumente, vor allem den EU-Entwicklungshaushalt und den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), über die Handelshilfe finanziert wird.
Nützliche Links und Dokumente
- Mein Handelsassistent – alles, was Sie für Ihre spezifischen Ausfuhren/Einfuhren aus/in die EU wissen müssen
- Siehe den konsolidierten Text des WPA EU-EAC.