EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR): Eine neue Ära des Verbraucherschutzes
Die ab dem 13. Dezember 2024 geltende Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit, auch als Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) bezeichnet, ersetzt die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit und leitet eine neue Ära des Verbraucherschutzes ein.
Die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit gilt für Verbraucherprodukte, aber auch solche, die ausschließlich für den gewerblichen Gebrauch bestimmt sind und anschließend auf den Verbrauchermarkt gelangen, sollten dieser Richtlinie entsprechen.
Sie ergänzt andere spezifische EU-Sicherheitsvorschriften, die alle zusätzlichen Aspekte und Risiken abdecken, die nicht durch die Anforderungen dieser spezifischen Rechtsvorschriften abgedeckt sind.
Mit der Verordnung werden mehrere wichtige Änderungen eingeführt, von denen sowohl die Wirtschaftsakteure als auch die Behörden betroffen sind, um die Produktsicherheitsstandards in der gesamten EU zu verbessern.
Die wichtigsten Änderungen, die durch die GPSR eingeführt wurden
- Breitere Produktabdeckung: Die Verordnung umfasst nun eine breitere Palette von Produkten, einschließlich online verkaufter, neuer, gebrauchter, reparierter oder überholter Produkte. Außerdem wird eine Liste von Ausnahmen eingeführt:
- Human- oder Tierarzneimittel,
- Lebens- und Futtermittel,
- lebende Pflanzen und Tiere, genetisch veränderte Organismen und Mikroorganismen in geschlossenen Systemen,
- tierische Erzeugnisse und Nebenprodukte,
- Pflanzenschutzmittel,
- Transportmittel, die von einem Dienstleistungserbringer betrieben werden,
- Luftfahrzeuge mit geringem Risiko,
- Antiquitäten,
- Produkte, die deutlich gekennzeichnet sind, um vor der Verwendung repariert oder überholt zu werden.
- Verstärkte Risikobewertung: EOs müssen während des gesamten Produktlebenszyklus strengere Risikobewertungen durchführen.
- Verstärkte Rechenschaftspflicht für EOs: Ein verantwortlicher Wirtschaftsakteur in der EU (ein EU-Hersteller, Importeur, Bevollmächtigter oder Fulfillment-Dienstleister) wird mit Aufgaben im Zusammenhang mit der Sicherheit jedes unter die Verordnung fallenden Produkts betraut.
- Verstärkte Marktüberwachung: Die nationalen Behörden haben mehr Befugnisse, um wirksamere Inspektionen von Produkten durchzuführen und Maßnahmen gegen unsichere Produkte zu ergreifen. RAPEX, das Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte, wird nun in "SafetyGate"umbenannt und konzentriert sich auf einen besseren Informationsaustausch über Maßnahmen gegen gefährliche Non-Food-Produkte.
- Stärkung der Rolle der Verbraucher: Die Verordnung bietet den Verbrauchern mehr Informationen und Instrumente, um unsichere Produkte zu melden.
- Cybersicherheitsmaßnahmen und KI-bezogene Funktionen wurden integriert, um Produkte vor externen Bedrohungen zu schützen und Produktentwicklungs-, Lern- und Vorhersagefähigkeiten zu ermöglichen.
Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) gilt im Gegensatz zu der Richtlinie, die sie aufhebt, unmittelbar in den Mitgliedstaaten.
Weitere Informationen finden Sie unter:
- Rechtsvorschriften zur Produktsicherheit: https://ec.europa.eu/safety-gate/#/screen/pages/productSafetyLegislation
- Zusammenfassungen der EU-Rechtsvorschriften: Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (2023): https://eur-lex.europa.eu/EN/legal-content/summary/general-product-safety-regulation-2023.html
- EU-Produktsicherheit: https://commission.europa.eu/business-economy-euro/doing-business-eu/eu-product-safety-and-labelling/product-safety_en