Zollaussetzungen und Zollkontingente ab dem 1. Januar 2022
Mit Wirkung vom 1. Januar 2022 wurden die Aussetzungen (autonome Zollaussetzungen) und Zollkontingente gemäß der Verordnung (EU) 2021/2278 bzw. der Verordnung (EU) 2021/2283 aktualisiert.
Die in beiden Verordnungen aufgeführten Waren können zollfrei oder zu einem ermäßigten Zollsatz in die Europäische Union eingeführt werden, um eine ausreichende und ununterbrochene Versorgung mit bestimmten landwirtschaftlichen und gewerblichen Waren zu gewährleisten.
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