Änderung der zolltariflichen Einreihung
Kriterien für die Feststellung des Ursprungs. Eine Ware gilt in der EU oder in einem Partnerland als in ausreichendem Maße verändert, wenn sich ihre zolltarifliche Einreihung gegenüber der zolltariflichen Einreihung der in der Ware verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft ändert.
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