Begriff im Glossar:

Schutzmaßnahmen

Schutzmaßnahmen können ergriffen werden, wenn ein Wirtschaftszweig von einem unvorhergesehenen, drastischen und plötzlichen Anstieg der Einfuhren einer bestimmten Ware betroffen ist und von den Herstellern nicht erwartet werden kann, dass sie sich unmittelbar an die veränderte Handelslage anpassen. Sie unterscheidet sich von den Antidumping- und Antisubventionsinstrumenten insofern, als sie sich nicht mit unfair gehandelten Einfuhren befasst und somit für alle Länder gilt, die die Ware ausführen.

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