Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada

CETA ist ein Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada. Sie senkt die Zölle und erleichtert den Export von Waren und Dienstleistungen, was sowohl den Menschen als auch den Unternehmen in der EU und in Kanada zugute kommt.

CETA ist am 21. September 2017 vorläufig in Kraft getreten, sodass der größte Teil des Abkommens nun gilt. Die nationalen Parlamente in den EU-Ländern – und in einigen Fällen auch in den regionalen – müssen dann CETA genehmigen, bevor es seine volle Wirkung entfalten kann.

Einladung zur Teilnahme an den Umfragen zur Ex-post-Evaluierung des CETA.

Wir laden die Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen, KMU und alle anderen, die dies wünschen, ein, ihre Erfahrungen mit dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada mit uns zu teilen.

Bitte nehmen Sie an einer oder mehreren der folgenden Umfragen teil:

Weitere Informationen zur Ex-post-Evaluierung von CETA und zu den Möglichkeiten der Zusammenarbeit finden Sie auf der Website zur Ex-post-Evaluierung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen der EU und Kanada.

Die Vereinbarung auf einen Blick

Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) trat am 21. September 2017 vorläufig in Kraft.

Die Bereiche, die noch nicht in Kraft getreten sind, sind

  • Investitionsschutz und Investitionsgerichtssystem (ICS)
  • Marktzugang für Wertpapieranlagen
  • Bestimmungen über Camcording
  • zwei Bestimmungen über die Transparenz von Verwaltungsverfahren, Überprüfung und Rechtsbehelf auf Ebene der Mitgliedstaaten

Das Abkommen wird in vollem Umfang wirksam, sobald es von allen Parlamenten der Mitgliedstaaten förmlich ratifiziert wurde.

Was sind die Vorteile für Ihr Unternehmen?

Das Abkommen

  • Beseitigung oder Senkung von Handelshemmnissen, Zöllen und exportbedingten Kosten
  • vereinfacht Papierarbeiten, technische Vorschriften, Zollverfahren und Ursprungsregeln, Anforderungen an Produktprüfungen, Beschaffungsinformationen, Fragen des geistigen Eigentums usw.
  • fördert den Handel mit Lebensmitteln, tierischen und pflanzlichen Erzeugnissen unter Beibehaltung eines hohen Maßes an Gesundheit und Sicherheit von Menschen, Tieren und Pflanzen
  • ermöglicht Ihrem Unternehmen Ausschreibungen auf allen Ebenen der kanadischen Regierung
  • Schaffung eines zusätzlichen Marktzugangs in bestimmten Sektoren, wodurch die Mobilität der Arbeitnehmer verbessert und die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen für Fachkräfte erleichtert wird
  • schützt eine Vielzahl geografischer Angaben für hochwertige europäische Lebensmittel auf dem kanadischen Markt
  • Förderung hochwertiger Investitionen zwischen der EU und Kanada

Zu den abgedeckten Bereichen gehören Marktzugangsvorschriften für Waren, technische Handelshemmnisse, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, Investitionen, Dienstleistungen, elektronischer Geschäftsverkehr, Wettbewerbspolitik, öffentliches Beschaffungswesen, geistiges Eigentum, Zusammenarbeit in Regulierungsfragen oder Streitbeilegung. Die Anhänge enthalten Zollabbaupläne, Kontingente, Verfahren, Ursprungsregeln, gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen usw.

 

Die Kapitel der Vereinbarung werden hier kurz erläutert und der zugehörige Text kann heruntergeladen werden.

Tarife

Am 21. September 2017 haben Kanada und die EU bereits 98 % ihrer Zolltarifpositionen abgeschafft und sich darauf geeinigt, fast alle verbleibenden Zolltarifpositionen schrittweise abzuschaffen. Bis 2024 werden 99 % aller Tarifpositionen abgeschafft sein.

Kanadische Produkte, für die ein vorübergehender Ausstieg aus den Zöllen gilt, umfassen

  • Kraftfahrzeuge
  • Schiffe
  • Gerste und Malz
  • raffinierter Zucker
  • Kartoffelstärke
  • Blumen

Zu den europäischen Erzeugnissen, für die ein vorübergehender Ausstieg aus den Zöllen gilt, gehören:

  • Kraftfahrzeuge
  • einige Fisch- und Meeresfrüchteprodukte
  • Roh- und raffinierter Zucker
  • bestimmte Körner

Der schrittweise Abbau der Zölle folgt einem Zeitplan für den Abbau der Zölle. Die Kürzungen werden in den Stufenkategorien in Anhang 2A der Vereinbarung ausgedrückt.

  • A: Zollsatz am 21. September 2017 bei Null
  • B: Senkung des Zolls auf Null bei gleichen Kürzungen über einen Zeitraum von drei Jahren
  • C: Senkung des Zolls auf Null bei gleichen Kürzungen über einen Zeitraum von fünf Jahren
  • D: Senkung des Zolls auf Null bei gleichen Kürzungen über einen Zeitraum von sieben Jahren
  • E: Zoll ist vom Zollabbau befreit
  • S: Der Zoll bleibt fünf Jahre lang gleich, danach werden sie in drei gleichen Schritten am 1. Januar des Jahres 8 abgeschafft.
  • AV0 + EP: der Wertzoll gleich Null bei Inkrafttreten; der spezifische Zoll, der sich aus der für diese Ursprungswaren geltenden Einfuhrpreisregelung ergibt, wird beibehalten.

 

My Trade Assistant zeigt die Tarifabbaupläne für die jeweiligen Tarifpositionen an.

Industriegüter

Beide Seiten haben vereinbart, 100 % der Zolltarifpositionen für gewerbliche Waren zu streichen, davon 99,6 % bei Inkrafttreten im Falle Kanadas und 99,4 % bei Inkrafttreten im Falle der EU. Zu den wenigen Produkten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens nicht liberalisiert wurden, gehört eine begrenzte Anzahl von Automobilprodukten, die auf der Grundlage der Gegenseitigkeit über einen Zeitraum von 3, 5 oder 7 Jahren liberalisiert werden (17 Produkte im kanadischen Zollangebot und die entsprechenden Produkte im EU-Angebot). Kanada wird seine verbleibenden Zölle auf Schiffe über einen Zeitraum von sieben Jahren (d. h. bis 2024) liberalisieren.

Landwirtschaftliche Erzeugnisse

Mit dem Inkrafttreten beseitigte Kanada die Zölle für 90,9 % aller seiner landwirtschaftlichen Zolltarifpositionen. Bis 2023 wird dieser Anteil auf 91,7 % steigen.

Für empfindliche landwirtschaftliche Erzeugnisse wird eine Sonderbehandlung vorgesehen:

Zollkontingente

Beide Seiten wenden Zollkontingente für bestimmte Erzeugnisse an, darunter kanadisches Rindfleisch, Schweinefleisch und Zuckermais sowie europäischer Käse. Dabei handelt es sich um spezifische Warenmengen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums Anspruch auf Zollpräferenzbehandlung haben.

Import aus Kanada

Die Zuteilung von Zollkontingenten wird auf der Grundlage der im Rahmen des Zollkontingents verfügbaren Mengen und der beantragten Menge berechnet, die der EU-Kommission von den nationalen Behörden mitgeteilt wurden.

Sobald die Zuteilungen von der EU-Kommission berechnet und veröffentlicht wurden, müssen die EU-Mitgliedstaaten Einfuhr- oder Ausfuhrlizenzen für die im Rahmen der jeweiligen Zollkontingente beantragten Mengen erteilen.

Die Grundregeln für die gleichzeitige Prüfung sind in der Verordnung (EG) Nr. 1301/2006 der Kommission zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Verwaltung von Einfuhrzollkontingenten für landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen einer Einfuhrlizenzregelung festgelegt.

Die Zuteilungssätze der EU-Zollkontingente in Bezug auf die erteilten Einfuhrlizenzen werden jeden Monat veröffentlicht und sind über die Beobachtungsstelle für den Fleischmarkt zugänglich.

In den folgenden Verordnungen wird festgelegt, wie die EU ihre verschiedenen Zollkontingente für CETA verwaltet:

Export nach Kanada
  • Kanada wendet ein jährliches Modell für die Zuteilung von Quoten für Milcherzeugnisse an
  • die Beantragung von Kontingenten erfolgt in der ersten Novemberhälfte und die Rückgabe und Umverteilung nicht genutzter Kontingente erfolgt am 1. August.
  • Um eine Quote zu erhalten, müssen Sie in Kanada ansässig sein und im Käsesektor tätig sein.

Weitere Informationen zur Zuteilung der Zollkontingente für Milcherzeugnisse, die im Rahmen des CETA aus der EU nach Kanada ausgeführt werden, finden Sie unter „Mitteilungen“ auf der Website von Global Affairs Canada.

In den Bekanntmachungen an die Einführer sind die Förderkriterien für die Zuteilung im Rahmen der jeweiligen Zollkontingente festgelegt. Die Bekanntmachungen enthalten auch Informationen über die Verwaltung von Zollkontingenten im Allgemeinen und über das Verfahren zur Einreichung eines Antrags. Jeder Bekanntmachung sind Antragsformulare und zugehörige Anhänge beigefügt.

Liste der CETA-Käsehalter 2020

Liste der Inhaber von Industriekäsequoten im Rahmen des CETA 2020

2019 – Tabelle zur Nutzung des CETA-Zollkontingents für Käse

Ferner sei darauf hingewiesen, dass

  • Obst und Gemüse unterliegen weiterhin dem Einfuhrpreissystem der EU
  • Die Zölle auf Geflügel und Eier werden beibehalten.

Weine und Spirituosen

Spezifische Zölle auf Weine und Spirituosen aus der EU, die nach Kanada verbracht werden, wurden mit Inkrafttreten des CETA abgeschafft.

Bei Spirituosen wie Gin, Wodka und Whisky befasst sich CETA mit nichttarifären Hemmnissen, die die Fähigkeit der EU, auf dem kanadischen Markt Fuß zu fassen, erheblich behindern, insbesondere durch

  • Anwendung der (von Kanada für eingeführte Weine und Spirituosen erhobenen) Dienstleistungsentgelte auf der Grundlage des Volumens und nicht des Wertes und deren transparentere Berechnung, wodurch die Kosten für EU-Erzeuger für den Verkauf ihrer Erzeugnisse in Kanada gesenkt werden
  • Einfrieren der Anzahl der kanadischen Off-Site-Privatverkaufsstellen, die nur kanadischen Herstellern offen stehen und eine Alternative zum Monopol der provinziellen Schnapstafeln darstellen
  • Verhinderung von Aktivitäten bestimmter Alkoholausschankstellen außerhalb der Provinz, die zu unlauterem Wettbewerb auf kanadischem Hoheitsgebiet und in Drittländern geführt haben
  • Abschaffung der kanadischen Anforderungen, eingeführte Spirituosen in loser Schüttung vor der Abfüllung mit lokalen Spirituosen zu mischen (diese Anforderung verhinderte, dass eingeführte Spirituosen in loser Schüttung bei der Abfüllung in Kanada als geografische Angaben gekennzeichnet wurden)

CETA umfasst sowohl das Abkommen zwischen der EU und Kanada über alkoholische Getränke von 1989 als auch das Abkommen zwischen der EU und Kanada über Weine und Spirituosen von 2004, das starke rechtliche Garantien für europäische und kanadische Wein- und Spirituosenhändler bietet. Geringfügige Änderungen des Abkommens von 2004 sind in Anhang 30-B des CETA enthalten. 

Fischerei

Kanada hat zum Zeitpunkt des Inkrafttretens alle Zölle auf Fischereierzeugnisse vollständig abgeschafft.

Die EU hat 95,5 % ihrer Zölle bei Inkrafttreten abgeschafft und vereinbart, die verbleibenden 4,5 % der Zölle innerhalb von 3, 5 oder 7 Jahren weiter abzuschaffen.

Parallel zur Aufhebung der Zölle werden die EU und Kanada durch Überwachungs-, Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen sowie durch die Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei eine nachhaltige Fischerei entwickeln.

 

Den anwendbaren Tarif für Ihr Produkt finden Sie in My Trade Assistant.

Ursprungsregeln

 

Um für eine Präferenzbehandlung in Frage zu kommen, muss Ihr Produkt die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen. Bitte überprüfen Sie das interaktiveTool zur Selbstbewertung der Ursprungsregeln (ROSA) in My Trade Assistant, um zu bewerten, ob Ihr Produkt die Ursprungsregeln erfüllt, und um herauszufinden, wie Sie die richtigen Dokumente erstellen.

Allgemeine Informationen zu den Ursprungsregeln und den Ursprungsverfahren finden Sie in diesem Abschnitt.

Der Ursprung ist die "wirtschaftliche Nationalität" der gehandelten Waren. Wenn Sie neu in diesem Thema sind, finden Sie eine Einführung in die wichtigsten Konzepte im Warenbereich.

Ursprungsregeln

Die Ursprungsregeln sind im Protokoll über Ursprungsregeln und Ursprungsverfahren des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen der EU und Kanada (ABl. L 11 vom 14.1.2017, S. 465) festgelegt. Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Leitlinien zu den Ursprungsregeln.

Entspricht mein Produkt dem CETA zwischen der EU und Kanada?

Damit Ihr Produkt für den unteren oder Null-Präferenzzoll gemäß CETA in Frage kommt, muss Ihr Produkt seinen Ursprung in der EU oder Kanada haben.

Ein Erzeugnis „Ursprungserzeugnisse“ in der EU oder in Kanada, wenn es eine der folgenden Anforderungen erfüllt:

  • vollständig in der EU oder Kanada gewonnen oder hergestellt wurde
  • ausschließlich aus Vormaterialien mit Ursprung in der EU oder Kanada hergestellt wird
  • in der EU oder in Kanada in ausreichendem Maße gemäß den produktspezifischen Vorschriften in Anhang 5 hergestellt wurde

Siehe auch Einleitende Bemerkungen zu Anhang 5.

Darüber hinaus sind in Anhang 5a Ursprungskontingente und alternative produktspezifische Vorschriften für bestimmte Erzeugnisse festgelegt.

 

Beispiele für produktspezifische Vorschriften in EU-Handelsabkommen

  • die Mehrwertsteuerregel – der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft darf einen bestimmten Prozentsatz des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses nicht überschreiten
  • die Änderung der zolltariflichen Einreihung – das Herstellungsverfahren führt zu einer Änderung der zolltariflichen Einreihung zwischen den Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft und dem Enderzeugnis (z. B. Herstellung von Papier (Kapitel 48 des Harmonisierten Systems) aus Zellstoff ohne Ursprungseigenschaft (Kapitel 47 des Harmonisierten Systems)
  • spezifische Verfahren – ein spezifischer Produktionsprozess ist erforderlich, z. B. das Spinnen von Fasern für Garne. Solche Vorschriften werden hauptsächlich im Textil- und Bekleidungssektor sowie in der chemischen Industrie angewandt.

Eine Kombination dieser verschiedenen Regeln ist möglich, wenn die verschiedenen Regeln alternativ oder in Kombination erfüllt werden.

Tipps und Tricks zur Einhaltung der produktspezifischen Regeln

Die Vereinbarung bietet zusätzliche Flexibilität, damit Sie die produktspezifischen Regeln wie Toleranzen oder Kumulierung einhalten können.

Toleranz
  • Die Toleranzregel erlaubt es dem Hersteller, Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft zu verwenden, die normalerweise durch die produktspezifische Regel bis zu 10 % des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses verboten sind.
  • diese Toleranz darf nicht verwendet werden, um einen in den produktspezifischen Vorschriften aufgeführten Höchstwert für Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft zu überschreiten.
  • Für Textilien und Bekleidung der HS-Kapitel 50 bis 63, die in Anhang 1 aufgeführt sind, gelten besondere Toleranzen.
Kumulierung

CETA sieht drei Möglichkeiten der Ursprungskumulierung vor

  • bilaterale Kumulierung - Vormaterialien mit Ursprung in Kanada können als Ursprungserzeugnisse der EU (und umgekehrt) gezählt werden, wenn sie bei der Herstellung einer Ware verwendet werden
  • Vollkumulierung - ermöglicht die Berücksichtigung der in der EU oder in Kanada an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommenen Be- oder Verarbeitungen, um zur Einhaltung der produktspezifischen Vorschrift beizutragen
  • Ermächtigungsklausel für die erweiterte Kumulierung - Vormaterialien mit Ursprung in einem gemeinsamen Partner eines Freihandelsabkommens können als Ursprungserzeugnisse der EU oder Kanadas gezählt werden, wenn sie bei der Herstellung einer Ware verwendet werden. Diese Bestimmung ist an die Bedingung geknüpft, dass die Vertragsparteien die geltenden Bedingungen vereinbaren.

Sonstige Anforderungen

Ihr Produkt muss auch alle anderen anwendbaren Anforderungen erfüllen, die im Protokoll über die Ursprungsregeln festgelegt sind, wie z. B. unzureichende Be- oder Verarbeitung oder die Regel der Nichtänderung.

Nichtveränderungsregel

Ursprungserzeugnisse müssen von der EU nach Kanada (und umgekehrt) befördert werden, ohne in einem Drittland weiterverarbeitet zu werden.

Einige Vorgänge können in einem Drittland durchgeführt werden, wenn die Erzeugnisse unter zollamtlicher Überwachung bleiben.

  • Entladung
  • Nachladen
  • alle sonstigen Maßnahmen, die erforderlich sind, um Erzeugnisse in gutem Zustand zu erhalten oder das Erzeugnis in das Gebiet der EU oder Kanadas zu befördern;
  • Lagerhaltung
  • Teilung von Sendungen

Die Zollbehörde kann von einem Einführer den Nachweis verlangen, dass ein Erzeugnis, für das der Einführer eine Zollpräferenzbehandlung beantragt, unter Einhaltung der Beförderungsvorschriften versandt wurde.

Zollrückvergütung

Die Erstattung von Zöllen, die zuvor auf Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft entrichtet wurden, die zur Herstellung einer Ware verwendet wurden, die im Rahmen eines Präferenzzolls ausgeführt wird, ist nur in den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten des CETA, d. h. bis zum 21. September 2020, zulässig.

Herkunftsverfahren

Wenn Sie einen Präferenzzoll beantragen möchten, müssen Sie die Ursprungsverfahren befolgen und Ihren Antrag von den Zollbehörden des Landes überprüfen lassen, in das Sie Ihre Waren einführen. Die Verfahren sind in Abschnitt C des Protokolls über die Ursprungsregeln des Abkommens festgelegt.

Wie kann eine Zollpräferenzbehandlung beantragt werden?

Einführer können auf der Grundlage einer vom Ausführer vorgelegten Ursprungserklärung eine Zollpräferenzbehandlung beantragen.

Ursprungserklärung

In der EU ist kein Ursprungsnachweis erforderlich, wenn der Gesamtwert der Erzeugnisse

  • 500 € bei Kleinpackungen oder
  • 1.200 € bei Produkten, die im persönlichen Gepäck von Reisenden enthalten sind.
Eigenerklärung des Ausführers

Ausführer können selbst erklären, dass ihre Erzeugnisse ihren Ursprung in der EU oder Kanada haben, indem sie eine Ursprungserklärung vorlegen.

In der EU kann es entweder

Dieselbe REX-Nummer kann auch für einige andere präferenzielle Handelsabkommen der EU (z. B. das Handelsabkommen der EU mit Japan) verwendet werden.

  • Der Wortlaut der Ursprungserklärung kann in jeder Amtssprache der EU ausgefertigt werden und ist Anhang 2 des Protokolls über die Ursprungsregeln zu entnehmen.
  • Die Ursprungserklärung sollte auf einer Rechnung oder einem Handelspapier erscheinen, in dem das Ursprungserzeugnis so genau beschrieben ist, dass es identifiziert werden kann.
  • Die Ursprungserklärung bleibt 12 Monate ab dem Datum, an dem sie vom Ausführer ausgefüllt wurde, gültig.
  • in der Regel gilt die Erklärung zum Ursprung für eine Sendung, in Kanada kann sie sich jedoch auch auf mehrere Sendungen identischer Erzeugnisse innerhalb eines Zeitraums von höchstens einem Jahr erstrecken.
Herkunftsnachweis

Die Zollbehörden können überprüfen, ob ein eingeführtes Erzeugnis tatsächlich Ursprungserzeugnis ist oder andere Ursprungserfordernisse erfüllt.

Im Zweifelsfall kann die Zollbehörde von einem Einführer den Nachweis verlangen, dass ein Erzeugnis, für das der Einführer eine Zollpräferenzbehandlung beantragt, unter Einhaltung der Beförderungsvorschriften versandt wurde.

Die Verifizierung basiert auf folgenden Grundsätzen:

  • Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Zollbehörden des Einfuhr- und des Ausfuhrlandes
  • Kontrollen des Ursprungs der Erzeugnisse durch den örtlichen Zoll. Besuche des Importlandes beim Exporteur sind nicht gestattet

Sobald die Überprüfung abgeschlossen ist, treffen die Behörden des Einfuhrlandes die endgültige Bestimmung des Ursprungs und unterrichten die Behörden der einführenden Partei über die Ergebnisse.

Praktischer Leitfaden zu CETA-Bestimmungen über Ursprungsregeln

Produktanforderungen

Technische Vorschriften definieren spezifische Merkmale, die ein Produkt haben sollte, wie z. B. Design, Kennzeichnung, Kennzeichnung, Verpackung, Funktionalität oder Leistung, und sind beispielsweise zum Schutz der menschlichen Gesundheit, der Sicherheit oder der Umwelt konzipiert. Es kann jedoch für Händler kostspielig sein, unterschiedliche Anforderungen in verschiedenen Märkten zu erfüllen.

Die technischen Vorschriften und Vorschriften der EU und Kanadas wurden kompatibler gestaltet, so dass Unternehmen dasselbe Produkt oder dasselbe Produkt mit weniger Änderungen auf beiden Märkten verkaufen können. Dies ermöglicht es kleinen Unternehmen, insbesondere Kleinstunternehmen, mit größeren Unternehmen zu konkurrieren und sich an internationalen Lieferketten und dem elektronischen Handel zu beteiligen.

CETA hat auch Bestimmungen, um Transparenz zu gewährleisten - zum Beispiel, dass interessierte Personen auf beiden Seiten zu vorgeschlagenen technischen Vorschriften kommentieren können, die Kanada oder die EU entwickeln können).

Darüber hinaus haben die EU und Kanada vereinbart, die Verbindungen und die Zusammenarbeit zwischen ihren Normungsgremien sowie ihren Prüf-, Zertifizierungs- und Akkreditierungsorganisationen zu stärken.

Erleichterung der Zertifizierung regulierter Produkte

Die EU und Kanada haben vereinbart, die Verbindungen und die Zusammenarbeit zwischen ihren Normungsgremien sowie ihren Prüf-, Zertifizierungs- und Akkreditierungsorganisationen zu stärken.

CETA enthält Bestimmungen, die dazu beitragen, unnötige Störungen zu vermeiden und Transparenz zu gewährleisten (zum Beispiel, dass interessierte Personen auf beiden Seiten zu vorgeschlagenen technischen Vorschriften, die Kanada oder die EU möglicherweise entwickeln, Stellung nehmen können).

Konformitätsbewertung – gegenseitige Anerkennung

Kanada und die EU haben vereinbart, verbindliche Konformitätsbewertungsbescheinigungen zu akzeptieren, die von anerkannten Konformitätsbewertungsstellen mit Sitz in der EU ausgestellt wurden, und umgekehrt für die unter das CETA-Protokoll fallenden Sektoren, um die Einhaltung der kanadischen oder EU-Anforderungen nachzuweisen.

Das Protokoll über die gegenseitige Anerkennung der Ergebnisse der Konformitätsbewertung ersetzt das bestehende Abkommen über die gegenseitige Anerkennung und erweitert die Produktabdeckung um die Möglichkeit einer weiteren Erweiterung.

Die Produkte, die unter das Protokoll fallen, sind

  • Elektro- und Elektronikgeräte, einschließlich elektrischer Anlagen und Geräte, und zugehörige Komponenten
  • Funk- und Telekommunikationsendeinrichtungen
  • elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
  • Spielzeug
  • Bauprodukte
  • Maschinen, einschließlich Teile, Bauteile, einschließlich Sicherheitsbauteile, auswechselbare Ausrüstung und Baugruppen von Maschinen
  • Messgeräte
  • Warmwasserkessel, einschließlich zugehöriger Geräte
  • Geräte, Maschinen, Apparate, Geräte, Steuerungskomponenten, Schutzsysteme, Sicherheitsvorrichtungen, Steuerungs- und Regelgeräte sowie zugehörige Instrumente und Präventions- und Detektionssysteme für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX-Geräte)
  • Geräte für den Einsatz im Freien, da sie sich auf Lärmemissionen in der Umwelt beziehen
  • Sportboote, einschließlich ihrer Bestandteile

Wie finden Sie die zugelassenen Konformitätsbewertungsstellen?

  • Stellen, die im Rahmen der bestehenden MRA anerkannt sind, werden dies auch im Rahmen des CETA bleiben.
  • Damit eine neue Konformitätsbewertungsstelle anerkannt werden kann, muss die benennende Partei der anderen Seite die in Anhang 3 des Protokolls aufgeführten Informationen übermitteln.

Die NANDO-Datenbank  enthält notifizierte und benannte Organisationen und andere relevante Informationen zur Konformitätsbewertung.

Zugelassene Konformitätsbewertungsstellen

Lebensmittel

CETA strafft Zulassungsprozesse weiter, senkt Kosten und verbessert die Vorhersehbarkeit des Handels mit tierischen und pflanzlichen Produkten

  • alle in die EU eingeführten Erzeugnisse müssen den geltenden gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Normen entsprechen und umgekehrt
  • Informationen und Anforderungen für den Export von Lebensmitteln nach Kanada finden
  • Anforderungen an die Einfuhr von Lebensmitteln in die EU

Die Canadian Food Inspection Agency (CFIA)legt die Richtlinien und Vorschriften für die Einfuhr von Lebensmitteln, landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen fest.

Die Canada Border Services Agency (CBSA) ist für die Erstinspektion von Lebensmitteln, landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen zuständig.

Beispiele für Kennzeichnungsanforderungen für Lebensmittel in Kanada

  • Sprachliche Anforderungen
  • allgemeiner Name
  • Nettomenge
  • Inhaltsstoffe und Allergene
  • Nährwerttabelle
  • Händleridentität 
  • 'Best Before', 'Packaged on' und Ablaufdatum
  • Aufbewahrungsanweisungen
  • Herkunftsland
  • Identitätsstandard

Weitere Kennzeichnungsanforderungen finden Sie im Industry Labelling Tool der Canadian Food Inspection Agency.

Dies ist eine Liste von Vorschriften, die Sie beim Export Ihrer Lebensmittel nach Kanada nützlich finden können

Tiere und tierische Erzeugnisse

Das CETA bestätigt die bestehende Zusammenarbeit zwischen der EU und Kanada im Veterinärbereich, die auf einem hohen Maß an gegenseitigem Vertrauen beruht, und beinhaltet eine weitere Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens für Ausführer.

  • Kanada hat seinen Rindfleischmarkt für 19 EU-Mitgliedstaaten wieder geöffnet
  • Im Falle eines Seuchenausbruchs (sogenannte Regionalisierung) haben sich die Parteien darauf geeinigt, Handelsbeschränkungen zu minimieren, und der Handel aus nicht betroffenen Gebieten kann ohne Unterbrechung oder langwierige Wiederzulassungsverfahren fortgesetzt werden.

Anforderungen an die Ausfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen nach Kanada

Pflanzen, Obst und Gemüse

Mit CETA werden neue Verfahren zur Vereinfachung und Beschleunigung des Zulassungsverfahrens für Pflanzen, Obst und Gemüse durch Kanada eingeführt.

CETA ermöglicht es Kanada, den derzeitigen länder- und produktbezogenen Ansatz durch EU-weite Bewertungs- und Genehmigungsverfahren für Obst und Gemüse zu ersetzen.

Ziel ist es, ein berechenbareres regulatorisches Umfeld für Exporteure zu schaffen.

Für alle Produktkategorien einigten sich die Parteien darauf, beschleunigte Verfahren für die als prioritär eingestuften Güter einzuführen.

Informationen und Anforderungen für die Ausfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen nach Kanada

Arzneimittel

Das CETA baut auf der gegenseitigen Anerkennung bewährter Herstellungsverfahren und Inspektionen von Arzneimittelfabriken auf, die zwischen der EU und Kanada bereits bestehen, und reduziert Doppelkontrollen.

Dies bedeutet, dass Sie als Arzneimittelhersteller mit deutlich geringerem Verwaltungsaufwand und geringeren Kosten konfrontiert sind und die Regulierungsbehörden der EU und Kanadas ihre Ressourcen besser nutzen können, indem sie doppelte Inspektionen reduzieren und sich stattdessen auf Märkte konzentrieren, in denen höhere Risiken bestehen. Konkret

  • Inspektionen, die von einer Behörde eines EU-Mitgliedstaats im EU-Gebiet durchgeführt werden, werden von Kanada akzeptiert und umgekehrt
  • Inspektionen, die in Drittländern durchgeführt werden, können ebenfalls anerkannt werden.

 

In der heutigen Weltwirtschaft stammen 40 % der in der EU vermarkteten Fertigarzneimittel aus Übersee, ebenso wie 80 % der pharmazeutischen Wirkstoffe, die zur Bereitstellung von Arzneimitteln in der EU verwendet werden.

Weitere Informationen: Protokoll über die gegenseitige Anerkennung des Programms zur Einhaltung und Durchsetzung der Vorschriften über die gute Herstellungspraxis für Arzneimittel.           

 

Die spezifischen Regeln und Anforderungen für Ihr Produkt finden Sie in My Trade Assistant.

Technische Handelshemmnisse

Obwohl technische Regeln wichtig sind, können sie manchmal als Hindernis für den internationalen Handel dienen und somit eine erhebliche Belastung für Sie als Exporteur darstellen.

  • Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie vor einer Handelsbarriere stehen, die Ihr Geschäft verlangsamt oder Sie am Export hindert, können Sie uns Folgendes mitteilen:
  • Melden Sie über das Online-Formular, was Ihre Ausfuhren nach Kanada stoppt, und die EU wird Ihre Situation analysieren und geeignete Maßnahmen ergreifen.

Kontaktieren Sie uns

Zollabfertigungsunterlagen und -verfahren

Das Abkommen gewährleistet transparentere und vereinfachte Zollverfahren, um den Handel zu erleichtern und die Kosten für die Unternehmen zu senken.

Dokumente

Die Schritt-für-Schritt-Anleitungen beschreiben die verschiedenen Arten von Dokumenten, die Sie für die Zollabfertigung Ihrer Produkte vorbereiten sollten.

Abhängig von Ihrem Produkt können die Zollbehörden alle oder einige der folgenden Elemente verlangen:

  • Handelsrechnung (finden Sie die spezifischen Anforderungen in Bezug auf Form und Inhalt in My Trade Assistant)
  • Packliste
  • Einfuhrlizenzen für bestimmte Waren
  • Zertifikate, aus denen hervorgeht, dass Ihr Produkt den zwingenden Produktvorschriften wie Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, Kennzeichnung und Verpackung entspricht
  • Ursprungsnachweis - Ursprungserklärung

Zur Klarstellung: Möglicherweise möchten Sie im Voraus verbindliche Zolltarifauskünfte und/oder verbindliche Ursprungsauskünfte beantragen.

 

Ausführliche Informationen zu den Dokumenten, die Sie für die Zollabfertigung Ihres Produkts vorlegen müssen, finden Sie unter My Trade Assistant.

Verfahren zum Nachweis und zur Überprüfung des Ursprungs

Eine Beschreibung, wie Sie den Ursprung Ihrer Erzeugnisse nachweisen können, um einen Präferenzzoll zu beantragen, und die Vorschriften für die Überprüfung des Ursprungs durch die Zollbehörden finden Sie im Abschnitt über die Ursprungsregeln oben.

Informationen zum Zollverfahren für Ein- und Ausfuhren im Allgemeinen finden Sie in der GD Steuern und Zollunion.

Geistiges Eigentum und geografische Angaben

CETA bietet einen besseren Schutz der Rechte des geistigen Eigentums für europäische Unternehmen, die innovative, künstlerische, eigenständige und hochwertige Produkte nach Kanada exportieren, und bietet Schutz für pharmazeutische Produkte und geografische Angaben.

Kanada hat seine Grenzmaßnahmen gegen nachgeahmte Marken, nachgeahmte urheberrechtlich geschützte Waren und nachgeahmte Waren mit geografischer Angabe verschärft, indem es eine Möglichkeit für den Zoll eingeführt hat, mutmaßliche nachgeahmte Waren zurückzuhalten.

Geistiges Eigentum

Das Handelsabkommen sieht auch moderne Regeln zum Schutz und zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vor.

Urheberrecht im digitalen Zeitalter

Mit CETA hat Kanada zugestimmt, sein Urheberrechtsschutzregime an die folgenden „Internetverträge“ der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) anzugleichen

  • WIPO Urheberrechtsvertrag
  • WIPO Performances and Phonogram Treaty (Vertrag über Darbietungen und Tonträger der WIPO)

Die Internet-Verträge legen Normen fest, die den unbefugten Zugang zu und die Nutzung von kreativen Werken online oder in digitaler Form verhindern, die für unsere Kreativwirtschaft wichtig sind.

Die Vereinbarung enthält wichtige Bestimmungen über Beschränkungen der Haftung von Internetdienstanbietern für rechtsverletzende Inhalte, wenn sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen, wie z. B. ein System für die wirksame Benachrichtigung solcher Inhalte.

Kanada hat auch zugestimmt, sicherzustellen, dass Rechteinhaber Technologie effektiv nutzen können, um ihre Rechte zu schützen und ihre Werke online zu lizenzieren.

  • So werden beispielsweise Schutz und wirksame Rechtsbehelfe gegen die Umgehung technologischer Maßnahmen (z. B. Verschlüsselung) bereitgestellt, die von Rechteinhabern zum Schutz ihrer Rechte eingesetzt werden.
  • darüber hinaus ist es verboten, elektronische „Informationen zur Rechteverwaltung“ – d. h. Informationen, die geschütztes Material begleiten und das Werk, seine Urheber, ausübenden Künstler oder Eigentümer sowie die Bedingungen für seine Nutzung identifizieren – absichtlich zu ändern oder zu löschen.
Senderechte

Kanada erklärte sich ferner bereit, die Rechte europäischer Künstler besser zu schützen, indem den ausübenden Künstlern das ausschließliche Recht eingeräumt wird, die drahtlose Ausstrahlung und die öffentliche Wiedergabe ihrer Darbietungen zu genehmigen oder zu verbieten.

Diese Rechte werden sicherstellen, dass Künstler, sowohl europäische als auch kanadische, für ihre Kreativität belohnt werden und die Anreize haben, weiterhin neue künstlerische Werke zu schaffen.

  • Europäische Künstler können beispielsweise Lizenzgebühren von Cafés und Einzelhandelsgeschäften erhalten, die Musik spielen, um Verbraucher anzuziehen.
  • Kanada wird sicherstellen, dass eine einzige angemessene Vergütung für den drahtlosen Rundfunk oder für jede öffentliche Wiedergabe gezahlt wird, und diese Vergütung wird zwischen den betreffenden ausübenden Künstlern und den Tonträgerherstellern aufgeteilt.
Sortenschutz

Kanada erklärte sich ferner bereit, den Schutz von Pflanzensorten auf der Grundlage der Akte von 1991 des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) zu verstärken.

Dies bedeutet, dass innovative Pflanzensorten, die beispielsweise zu besseren Erträgen führen können, geschützt werden und daher zum Nutzen von Landwirten und Verbrauchern wahrscheinlich schneller auf den kanadischen Markt gebracht werden.

Die EU ist ein wichtiger Anbieter neuer Pflanzensorten. Diese wichtige Forschungs- und Innovationstätigkeit wird durch ein geistiges Eigentum sui generis geschützt, das als gemeinschaftliches Sortenschutzrecht bezeichnet wird. Dies steht in keinem Zusammenhang mit der Verwendung gentechnisch veränderter Organismen.

Maßnahmen gegen Fälschungen

Kanada erklärte sich ferner bereit, seine Grenzmaßnahmen gegen nachgeahmte Marken, unerlaubt hergestellte urheberrechtlich geschützte Waren und nachgeahmte Waren mit geografischer Angabe zu verstärken, und zwar durch die Einführung einer Möglichkeit für den Zoll, nachgeahmte Waren von Amts wegen zurückzuhalten.

  • Kanadas zuständige Behörden können von sich aus tätig werden, um Waren, die im Verdacht stehen, ein Recht des geistigen Eigentums zu verletzen, vorübergehend zurückzuhalten.
  • Marken müssen nicht einzeln beim kanadischen Zoll registriert sein, um in den Genuss des Schutzes zu kommen

Kanada wird Verfahren einführen oder aufrechterhalten, nach denen ein Rechteinhaber seine zuständigen Behörden ersuchen kann, die Freigabe von Waren, die im Verdacht stehen, ein Recht des geistigen Eigentums zu verletzen, auszusetzen oder sie zurückzuhalten.

Kanada hat auch die Möglichkeit für Justizbehörden eingeführt, die erforderlichen vorläufigen Maßnahmen zu ergreifen und Unterlassungsanordnungen direkt gegen Vermittler zu erlassen, die gefälschte Waren auf den Markt bringen würden.

Arzneimittel

CETA verbessert Rechte an geistigem Eigentum für innovative Arzneimittel auf dreierlei Weise

  • Innovatoren, die Inhaber eines pharmazeutischen Patents sind, erhalten das Recht, Entscheidungen über die Genehmigung für das Inverkehrbringen in Kanada auf die gleiche Weise anzufechten, wie andere Hersteller dies bereits tun könnten.
  • Kanada verpflichtet sich zu seiner derzeitigen Datenschutzregelung (6 + 2 Jahre) und bietet damit Rechtssicherheit in einem Bereich, in dem langfristige Investitionen von wesentlicher Bedeutung sind.
  • Kanada wird ein System zur Wiederherstellung von Patentlaufzeiten nach dem Vorbild des EU-Systems einführen, um ungerechtfertigte Verzögerungen im Genehmigungsverfahren für das Inverkehrbringen auszugleichen, einschließlich einer maximalen Dauer des zusätzlichen Schutzes (2 Jahre) - die Parteien einigten sich auf die Möglichkeit von Ausnahmen für die Ausfuhr in Drittländer

Weitere Informationen zum Schutz des geistigen Eigentums in der EU.

 

Der Europäische Helpdesk für Rechte des geistigen Eigentums bietet einen Helpline-Dienst für direkte Unterstützung im Bereich des geistigen Eigentums an. Beratung und Unterstützung in Fragen der Rechte des geistigen Eigentums außerhalb des EU-Marktes.

Geografische Angaben

Die geografischen Angaben für in Kanada und der EU geschützte Weine und Spirituosen sind in Anhang III Buchstabe a bzw. Anhang IV Buchstabe a des Abkommens von 2004 über den Handel mit Wein und Spirituosen aufgeführt.

Zusätzlich zu den geografischen Angaben, die im Rahmen des in CETA integrierten Abkommens zwischen der EU und Kanada über Weine und Spirituosen geschützt sind, hat Kanada zugestimmt, 143 geografische Angaben zu schützen - unverwechselbare Lebensmittel und Getränke aus bestimmten Städten oder Regionen in der EU.

Kanada wird diese traditionellen europäischen Produkte genauso wie die EU vor Nachahmungen schützen. Es wird illegal sein, die Verbraucher über den wahren Ursprung eines Erzeugnisses in die Irre zu führen, z. B. durch die Verwendung von Flaggen, die fälschlicherweise auf eine geschützte geografische Angabe der EU hinweisen, oder des Landes, aus dem das Erzeugnis mit geografischer Angabe stammt. Inhaber von EU-Rechten werden in der Lage sein, ein Verwaltungsverfahren zu nutzen, um die Rechte geografischer Angaben in Kanada zu wahren, anstatt sich nur auf langwierigere und komplexere Verfahren im nationalen Gerichtssystem zu verlassen.

Liste der in Kanada geschützten geografischen Angaben

Die Liste kann in Zukunft auf andere Produkte ausgeweitet werden, wenn die EU und Kanada zustimmen.

Weitere Informationen zum Schutz geografischer Angaben in Kanada dank CETA finden Sie in diesem praktischen Leitfaden.

In Bezug auf die im Abkommen von 2004 über den Handel mit Wein und Spirituosen aufgeführten geografischen Angaben müssen die Rechteinhaber dieser geografischen Angaben ihre geografischen Angaben beim kanadischen Amt für geistiges Eigentum registrieren lassen, um in Kanada geschützt zu werden.

Das Verfahren zur Registrierung wird hier erläutert.

Elektronischer Handel

Im Kapitel über den elektronischen Geschäftsverkehr wird in den allgemeinen Bestimmungen erwähnt, dass die Vertragsparteien anerkennen, wie wichtig es ist, die Nutzung des elektronischen Geschäftsverkehrs durch KMU zu erleichtern.

Dienstleistungen

Das CETA gewährleistet Rechtssicherheit für Dienstleistungserbringer aus der EU und Kanada, indem es ein hohes Maß an Liberalisierung in Kanada und der EU verbindlich vorschreibt.

Die EU erhält einen besseren Zugang zum kanadischen Markt, insbesondere für Seeverkehrsdienste.

Fortschrittliche Liberalisierung und Transparenz

Kanada kann keine neuen Quoten oder neuen diskriminierenden Maßnahmen gegenüber EU-Dienstleistern einführen, es sei denn, es handelt sich um eine begrenzte Zahl sensibler Sektoren. Das Abkommen garantiert auch, dass EU-Dienstleister von

  • ein höherer Marktzugang, der über die WTO-Verpflichtungen Kanadas hinausgeht
  • Die meisten zukünftigen Liberalisierungen, die Kanada unternehmen kann

Kanada hat eine Reihe von Beschränkungen für Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsbedingungen für eine Reihe von Fachleuten aufgehoben, die in Kanada praktizieren können, einschließlich

  • Rechtsanwälte
  • Buchhalter
  • Architekten
  • Ingenieure

In den Bereichen Telekommunikation sowie Post- und Kurierdienste ist Kanada erstmals an einer künftigen Liberalisierung gehindert.

Seeverkehrsdienstleistungen

Eine neue Öffnung des kanadischen Seeverkehrsmarktes wird es den Seeverkehrsunternehmen der EU und ihren größeren Schiffen erleichtern, in Kanada auf der wichtigen Route zwischen Montreal und Halifax zu füttern.

Beide Häfen sind an der kanadischen Ostküste von Bedeutung. Montreal ist ein großer Hafen, der 1,4 Millionen Standardcontainer (insgesamt Import- und Exportcontainer im Jahr 2015) abfertigt, während Halifax 0,4 Millionen 20-Fuß-Äquivalenteinheiten (TEU) (2015) abfertigt.

Die EU ist bei Baggerdiensten mit Abstand weltweit führend. Mit CETA öffnet Kanada auch seinen Markt für Baggertätigkeiten für EU-Betreiber, ein Markt, der auf einen Wert zwischen 150 Mio. CAD und 400 Mio. CAD pro Jahr (ca. 104 Mio. EUR und 278 Mio. EUR pro Jahr) geschätzt wird.

Regulatorische Disziplinen

Neben den ehrgeizigen Marktzugangsverpflichtungen umfasst das CETA auch innovative und starke Regulierungsdisziplinen, die die von den beiden Parteien eingegangenen Marktzugangsverpflichtungen ergänzen und verbessern.

Zu diesen Regulierungsdisziplinen gehört eine der umfangreichsten und umfassendsten wechselseitig verbindlichen Disziplinen für die innerstaatliche Regulierung, die sich mit Genehmigungs- oder Genehmigungsregelungen für fast alle Dienstleistungen und Investitionstätigkeiten befasst. Der Text gewährleistet faire und transparente Regelungen für alle Antragsteller und macht das Genehmigungsverfahren so reibungslos wie möglich.

Freizügigkeit von Fachkräften

Das vereinbarte Paket zur vorübergehenden Einreise von Fachkräften umfasst die folgenden Vorteile:

  • EU-Unternehmen können ihre unternehmensintern entsandten Arbeitnehmer für bis zu drei Jahre nach Kanada entsenden – aufbauend auf früheren Vereinbarungen gilt dieser Vorteil im Allgemeinen für alle Sektoren.
  • eine längere Aufenthaltsdauer für Berufstätige – Vertragsdienstleister oder Freiberufler (wie in der Vereinbarung festgelegt) können sich für einen Zeitraum von 12 Monaten im Gebiet der anderen Partei aufhalten (doppelt so viel wie bisher möglich)

Vertragsdienstleister profitieren von besseren Einreise- und Aufenthaltsbedingungen (z. B. diskriminierungsfreie Behandlung gegenüber kanadischen Anbietern) in weiteren Sektoren. Dazu gehören

  1. Beratung und Beratung im Zusammenhang mit
    • Bergbau
    • Telekommunikationsdienstleistungen
    • Post- und Kurierdienste
    • Versicherungen und versicherungsbezogene Dienstleistungen
    • Sonstige Finanzdienstleistungen
    • Transportwesen
    • Herstellung
  2. Wartung und Reparatur von Geräten, wie z.B.
    • Schiffe, Schienenfahrzeuge
    • Kraftfahrzeuge, Motorräder, Schneemobile und Straßenfahrzeuge
    • Luftfahrzeuge und Teile davon
    • Metallerzeugnisse, Nichtbüromaschinen und andere Arten von Ausrüstung und Haushaltswaren
  3. Verbundene wissenschaftliche und technische Beratungsleistungen
  4. Umweltdienstleistungen

Neue Profile: Der präferenzielle Zugang zum kanadischen Markt und die diskriminierungsfreie Behandlung in Kanada gelten auch für neue Kategorien von EU-Lieferanten im Sinne des Abkommens: Investoren, kurzfristige Geschäftsbesucher und Technologen.

Kanada wird Ehegatten konzernintern entsandter Arbeitnehmer in der EU eine Behandlung gewähren, die derjenigen gleichwertig ist, die Ehegatten konzernintern entsandter Arbeitnehmer in der EU gewährt wird.

Gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen

Um die Mobilität hochqualifizierter Fachkräfte zwischen der EU und Kanada zu erleichtern, schafft CETA einen Rahmen für die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und legt die allgemeinen Bedingungen und Leitlinien für die Aushandlung berufsspezifischer Vereinbarungen fest.

CETA bietet einen detaillierten Rahmen für die Aushandlung und den Abschluss von Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Die Vereinbarung überlässt es den Verbänden reglementierter Berufe beider Parteien, den Prozess der Aushandlung eines MRA einzuleiten, indem sie Empfehlungen an den zuständigen CETA-Ausschuss richten und sich auf die spezifischen Bedingungen einigen. Sobald sich die Verbände auf die Grundsätze und die im Rahmen festgelegten Verfahren geeinigt haben, wird die MRA rechtsverbindlich und stellt sicher, dass europäische Fachkräfte ihre Qualifikationen von den zuständigen Behörden in Kanada anerkennen lassen können und umgekehrt.

Vergabe öffentlicher Aufträge

Mit CETA können sich EU-Unternehmen nun auf allen drei Ebenen des öffentlichen Beschaffungswesens für Ausschreibungen der kanadischen Regierung bewerben: föderal, provinziell und kommunal.

In Kanada sind Provinzen und Territorien zuständig für öffentliche Güter wie

  • Gesundheitsfürsorge
  • Bildung
  • Wohlfahrt
  • Innerprovinzielle Beförderung.

Gemeinden verwalten

  • Nahverkehr
  • Schulgremien
  • öffentliche Versorgungsunternehmen usw.

Die unter CETA fallenden Beschaffungsstellen sind den Anhängen 19-1 bis 19-8 zu entnehmen.

CETA bringt auch Rechtssicherheit, dass kanadische öffentliche Stellen und Einrichtungen europäische Unternehmen nicht diskriminieren können – d. h. den Zugang der Unternehmen zu einer öffentlichen Ausschreibung einschränken.

Lieferanten können Beschaffungsentscheidungen anfechten, von denen sie glauben, dass sie gegen die Verpflichtungen aus der Vereinbarung verstoßen. In Kanada nimmt das Canadian International Trade Tribunal (CITT) diese Aufgabe wahr.

Kanada hat das Ausschreibungsverfahren transparenter gemacht, indem es alle seine öffentlichen Ausschreibungen auf einer einzigen Beschaffungswebsite namens CanadaBuys veröffentlicht hat. Bitte beachten Sie, dass Sie sich auf dieser Seite registrieren müssen, um auf dem kanadischen Markt ausschreiben zu können.

 

Um herauszufinden, ob Sie berechtigt sind, an einer bestimmten öffentlichen Ausschreibung außerhalb der EU teilzunehmen, verwenden Sie den My Trade Assistant for Procurement.

Investitionen

Sobald CETA endgültig in Kraft tritt, wird es Investoren aus der EU und Kanada mehr Vorhersehbarkeit, Transparenz und Schutz für ihre Investitionen in Kanada bzw. in der EU bieten.

Die Bestimmungen des CETA über den Investitionsschutz und das neue Investitionsgerichtssystem (Investment Court System – ICS) werden ein hohes Schutzniveau für Investoren gewährleisten und gleichzeitig das Recht der Regierungen, politische Ziele wie den Schutz der Gesundheit, der Sicherheit oder der Umwelt zu regulieren und zu verfolgen, uneingeschränkt wahren.

Das ICS stellt einen klaren Bruch mit dem alten ISDS-Ansatz (Investor to State Dispute Settlement) dar und zeigt die gemeinsame Entschlossenheit der EU und Kanadas, ein gerechteres, transparenteres und institutionalisiertes System für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten einzurichten.

Die Investitionsbestimmungen des CETA werden auch die acht bestehenden bilateralen Investitionsabkommen zwischen bestimmten EU-Mitgliedstaaten und Kanada ersetzen.

Der Schwellenwert für die Überprüfung von Übernahmen kanadischer Unternehmen nach dem Investment Canada Act wird von derzeit 354 Millionen CAD auf 1,5 Milliarden CAD deutlich angehoben. Dies gilt für alle EU-Investoren, bei denen es sich nicht um staatseigene Unternehmen handelt.

Wenn Sie in Kanada investieren möchten, können Sie hier mehr erfahren.

Anmerkung: Der Investitionsschutz und das Investitionsgerichtssystem sowie der Zugang zum Wertpapieranlagemarkt werden im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2017/38 des Rates vom 28. Oktober 2016 über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts-und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (ABl. L 11 vom 14.1.2017, S. 1080–“1081 (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2017.011.01.1080.01.ENG)nicht vorläufig angewandt.

Links und Kontakte

EUROPÄISCHE UNION

Delegation der Europäischen Union in Kanada

Anschrift:

150 Metcalfe Street, Suite 1900, Ottawa, Ontario, Kanada (Karte anzeigen)

Tel.: +1 6132386464

E-Mail: Delegation-Canada@eeas.europa.eu

ÖSTERREICH

Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)

IN KANADA

Vorteil Österreich Toronto

Österreichisches Generalkonsulat — € Handelsabteilung Advantage Austria

Anschrift:

Anschrift: 30 St Clair Avenue West, Suite 1402, Toronto, Ontario, M4V 3A1

Tel.: +1 4169673348

E-Mail: toronto@advantageaustria.org 

Tel.: +1 5148493708

E-Mail: montreal@advantageaustria.org 

 

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

Anschrift: 445 Wilbrod Street, Ottawa, Ontario, K1N 6M7

Tel.: +1 6137891444, 

E-Mail: ottawa-ob@bmeia.gv.at

BELGIEN

Wallonische Agentur für Außenhandel und Investitionen Agence 
wallonne à l'Exportation et aux Investissements Etrangers (AWEX)

Brüssel Invest & Export

Handel mit Flandern

IN KANADA

Flandern/Wallonien/Brüssel

Handelsvertreter für Ontario, Manitoba

Anschrift:

2 Bloor Street West — Suite 2508, Toronto, Ontario, M4W 3E2 (Karte anzeigen)

Tel.: +1 416515-7777

E-Mail: toronto@awex-wallonia.com

 

 

Flandern
Handelsvertretung für Québec, Neufundland und Labrador, Nunavut, New Brunswick, Nova Scotia, Prince Edward Island

Anschrift:

999 Boulevard de Maisonneuve West — Suite 1600,Montreal (Québec) H3A 3L4

Tel.: +1 514289-9955

E-Mail: montreal@fitagency.com

 

Wallonische
Handelsvertretung für Québec, Neufundland und Labrador, Nunavut, New Brunswick, Nova Scotia, Prince Edward Island

Anschrift:

1250 René-Lévesque West — Suite 4115, Montreal, Québec, H3B 4W8

Tel.: +1 514939-4049

 

Brüssel
Handelsvertretung für Québec, Neufundland und Labrador, Nunavut, New Brunswick, Nova Scotia, Prince Edward Island

Anschrift: 1010 Sherbrooke West — Suite 2404, Montreal, Québec, H3A 2R7 (Karte anzeigen)

Tel.: +1 514286-1581

E-Mail: info@bruxelles-canada.com

 

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

360 Albert Street, 8. Etage, Suite 820, Ottawa, Ontario, K1R 7X7

Tel.: +1 6132367267

E-Mail: ottawa@diplobel.fed.be

BULGARIEN

Die bulgarische Agentur für die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen
българската агенция за насърцаване малките и средните предприятия

IN KANADA

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

Anschrift: 325 Stewart Street, Ottawa, Ontario, K1N 6K5

Tel.: +1 613893215

E-Mail: Embassy.Ottawa@mfa.bg

KROATIEN

Exportportal
Izvozni-Portal

IN KANADA

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

Anschrift: 229 Chapel St, Ottawa, Ontario, K1N 7Y6

Tel.: +1 6135627820

E-Mail: croemb.ottawa@mvep.hr

 

Generalkonsulat

Anschrift:

Anschrift: 918 Dundas Street East, Suite 302, Mississauga, Ontario, L4Y 2B8

Tel.: +1 9052779051

E-Mail: genmiss@mvep.hr
E-Mail: croconsulate.miss@mvep.hr

ZYPERN

Handelsdienst
Υπηρεσία Εμπορίου

IN KANADA

Hohe Kommission

Anschrift:

150 Metcalfe Street, Suite 1002, Ottawa, Ontario, Kanada (Karte anzeigen)

Tel.: +1 6135630727

E-Mail: ottawahighcom@mfa.gov.cy

 

Honorarkonsulat

Anschrift:

435 Donald Street, Coquitlam, Britisch-Kolumbien, V3K 3Z9

Tel.: +1 6049362268

E-Mail: tberggre@sfu.ca

 

Fachgruppe Handel

Anschrift:

13 East 40th Street, New York, Vereinigte Staaten, 10016 (Karte anzeigen)

Tel.: +1 2122139100

E-Mail: ctncy@cyprustradeny.org

TSCHECHISCHE REPUBLIK

Nationale Agentur für Handelsförderung des Ministeriums für Industrie und Handel der Tschechischen Republik
CzechTrade — Česká agentura na podporu obchodu

IN KANADA

CzechTrade Kanada

Anschrift:

6707 Elbow Drive SW, T2V0E5 Calgary, Alberta, Vereinigte Staaten, 0S7 (Karte anzeigen)

Tel.: +1 4032694924

E-Mail: calgary@czechtrade.cz
E-Mail: jaroslav.jelinek@czechtrade.cz

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

Anschrift: 251 Cooper Street, Ottawa, Ontario, K2P 0G2

Tel.: +1 6135623875

Web: http://www.mzv.cz/ottawa/en/

E-Mail: ottawa@embassy.mzv.cz

E-Mail: commerce_ottawa@mzv.cz

 

Generalkonsulat der Tschechischen Republik

Anschrift:

2 Bloor Street West, Suite 1500, Toronto, Ontario, Vereinigte Staaten, 3E2 (Karte anzeigen)

Web: www.mzv.cz/toronto

E-Mail: toronto@embassy.mzv.cz

E-Mail: commerce_toronto@mzv.cz

DÄNEMARK

Dänisches Außenministerium Udenrigsministeriet Eksportrådet

IN KANADA

Dänischer Handelsrat

Anschrift:

2 Bloor Street West, Suite 2120, Toronto, Ontario, Vereinigte Staaten, 3E2 (Karte anzeigen)

Tel.: +1 416962-5661

E-Mail: yyzhkt@um.dk

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

47 Clarence Street, Suite 450, Ottawa, Ontario, Kanada (Karte anzeigen)

Tel.: +1 6135621811

E-Mail: ottamb@um.dk 

ESTLAND

Unternehmen Estland (EAS)
Ettevõtluse Arendamise Sihtasutus(EAS)

IN KANADA

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

260 Dalhousie Street, Suite 210, Ottawa, Ontario, Kanada (Karte anzeigen)

Tel.: +1 6137894222

E-Mail: embassy.ottawa@mfa.ee

FINNLAND

Finpro

IN KANADA

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

55 Metcalfe Street, Suite 850, Ottawa, Ontario, Kanada (Karte anzeigen)

Tel.: +1 6132882233

E-Mail: embassy@finland.ca

E-Mail: sanomat.ott@formin.fi

FRANKREICH

Business Frankreich

IN KANADA

Handelsvertreter in Kanada: Business Frankreich

Toronto

Anschrift:

Anschrift: 154 University Avenue Suite 400, Toronto, M5H 3Y9

Tel.: +1 4169771257

 

Montreal: Bureau Business Frankreich,

Anschrift:

Anschrift: 1501 McGill College, Bureau 1120, Montreal, QC H3A 3M8

Tel.: +1 5146704000

 

Vancouver:

Anschrift:

1111 Melville Street, Suite 320 Vancouver, Britisch-Kolumbien V6E 3V6

Tel.: +1 6046390923

E-Mail: canada@businessfrance.fr

 

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

Anschrift: 42 Sussex Drive, Ottawa, Ontario, K1M 2C9

Tel.: +1 6137891795

E-Mail: politique@ambafrance-ca.org

DEUTSCHLAND

Deutschland Handel und Investitionen (GTAI)

IN KANADA

Deutsch-Kanadische Handelskammer

Anschrift:

Anschrift: 480 University Avenue, Suite 1500, Toronto, Ontario, M5G 1V2

Tel.: +1 416598-3355

E-Mail: info@germanchamber.ca

 

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

1 Waverley Street, Ottawa, Ontario, K2P 0T8, Kanada

Tel.: +1 613 232 1101

E-Mail: info@ottawa.diplo.de

GRIECHENLAND

Unternehmen Griechenland Invest and Trade
ΕΛΛΗΝΙΚΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ ΕΠΕΝΔΥΣΕΩΝ ΚΑΙ ΕΕΩΤΕΡΙΚΟΥ ΕΜΠΟΡΙΟΥ

IN KANADA

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

80 MacLaren Street Ottawa, Ontario, Vereinigte Staaten, 0K6 (Karte anzeigen)

Tel.: +1 6132386271

E-Mail: ecocom-ottawa@mfa.gr

 

Generalkonsulat

Anschrift:

1075 Bay Street, Suite 600, Toronto, Ontario, Kanada (Karte anzeigen)

Tel.: +1 4165150133

E-Mail: ecocom-toronto@mfa.gr

UNGARN

Ungarisches Nationales Handelshaus

Ungarische Investitionsförderungsagentur
http://www.hipa.hu/

IN KANADA

Generalkonsulat in Toronto

Anschrift:

175 Bloor Street East, Suite 1109, South Tower, Toronto, Kanada (Karte anzeigen)

Tel.: +1 6473492550

E-Mail: mission.tor@mfa.gov.hu

 

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

Anschrift: 299 Waverley St., Ottawa, K2P 0V9

Tel.: +1 6132307560

E-Mail: mission.ott@mfa.gov.hu

IRLAND

Enterprise Ireland GmbH

IN KANADA

Handelsvertreter in Kanada: Enterprise Ireland GmbH

Anschrift:

2 Bloor St. W, Suite 1501, Toronto, Ontario, Vereinigte Staaten, 3E2 (Karte anzeigen)

Tel.: +1 4169345033

E-Mail: client.service@enterprise-ireland.com

E-Mail: neil.cooney@Enterprise-Ireland.com

 

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

Varette Building, 130 Albert St, Ottawa, Ontario, Kanada, K1P 5G4

Tel.: +1 6132336281

E-Mail: embassyofireland@rogers.com

ITALIEN

Italienische Handelsagentur
ICE —Agenzia per la promozione all'estero e l'internazionalizzazione delle imprese italiane

IN KANADA

Italienische Agentur für Handelsförderung des Generalkonsulats von Italien

Anschrift:

Anschrift: 365 Bloor Street East, Suite 1802, Toronto, Ontario, M4W 3L4

E-Mail: toronto@ice.it

Tel.: +1 4165981566

 

Anschrift:

Anschrift: 1000 rue Sherbrooke ouest, Bureau 1720, Montreal, Québec, H3A 3G4

Tel.: +1 5142840265

E-Mail: montreal@ice.it

 

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

Anschrift: 275 Slater St, Ottawa, Ontario, K1P 5H9

Tel.: +1 6132322401

E-Mail: ambasciata.ottawa@esteri.it 

LETTLAND

Investitions- und Entwicklungsagentur Lettlands
Latvijas Investīciju un attīstības aģentūra


liaa@liaa.gov.lv

IN KANADA

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

350 Sparks St, Ottawa, Ontario, Kanada (Karte anzeigen)

Tel.: +1 6132386014

E-Mail: embassy.canada@mfa.gov.lv

LITAUEN

Unternehmen Litauen

IN KANADA

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

150 Metcalfe Str #1600, Ottawa, Ontario, Kanada (Karte anzeigen)

Tel.: +1 61356754 58

E-Mail: amb.ca@urm.lt

LUXEMBURG

Luxemburg für Unternehmen

IN KANADA

Honorarkonsulat in Ottawa

Anschrift:

World Exchange Plaza, 45 O’Connor Street, Suite 1150, Ottawa, Ontario, K1P 1A4 (Karte anzeigen)

Tel.: +1 6137554091

E-Mail: luxconsulottawa@gmail.com

 

Botschaft in Washington, D.C.

Anschrift:

2200 Massachusetts Avenue, NW, Washington, DC, Vereinigte Staaten 20008

Tel.: +1 2022654171

E-Mail: luxembassy.was@mae.etat.lu

MALTA

Malta Enterprise GmbH

IN KANADA

In Kanada Generalkonsulat in Toronto

Anschrift:

Anschrift: 3300 Bloor St W, Etobicoke, Ontario, M8X 2X3

Tel.: +1 4162070922

E-Mail: maltaconsulate.toronto@gov.mt

NIEDERLANDE

Niederländische Unternehmensagentur
Rijksdienst voor Ondernemend Nederland
 

Ondernemersplein – ein Online-Portal für ausländische und niederländische Start-ups

IN KANADA

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

Anschrift: 350 Albert Street, Suite 2020 Ottawa, Ontario, K1R, 1A4

Tel.: +1 613 237 503

E-Mail: ott@minbuza.nl

 

Generalkonsulat in Toronto

Anschrift:

1 Dundas Street West, Suite 2106, Toronto, Ontario, Vereinigte Staaten, M5G 1Z3 (Karte anzeigen)

Tel.: +1 416 595 2402

Web: www.hollandtradeandinvest.com
E-Mail: tor-ea@minbuza.nl

POLEN

Polnische Investitions- und Handelsagentur (ehemals Polnische Informations- und Auslandsinvestitionsagentur)
Polska Agencja Inwestycji i Handlu


E-mail: invest@paih.gov.pl

Sekretariat des Präsidenten:

Tel.: +48 223349871

Abteilung für ausländische Investitionen:

Tel.: +48 223349875

Abteilung für Wirtschaftsentwicklung:

Tel.: +48 223349820

Abteilung Wirtschaftsförderung:

Tel.: +48 223349926

Abteilung Information und Kommunikation:

Tel.: +48 223349994

 

IN KANADA

Polnische Investitions- und Handelsagentur in Toronto

Anschrift:

Anschrift: 438 University Avenue, Suite 1810, Toronto, Ontario, M5G 2K8

E-Mail: zack.labieniec@paih.gov.pl 

 

Botschaft der Republik Polen in Ottawa

Anschrift:

Anschrift: 443 Daly Ave, Ottawa, Ontario, K1N 6H3

Tel.: +1 6137890468

E-Mail: ottawa.amb.sekretariat@msz.gov.pl 

 

Generalkonsulat der Republik Polen in Toronto

Anschrift:

Hotels in der Nähe von Lake Shore Blvd. West, Toronto, Ontario, Vereinigte Staaten, M8V 1G5

Tel.: +1 4162525471

Tel.: +1 4164645405

E-Mail: toronto.info@msz.gov.pl 

 

Generalkonsulat der Republik Polen in Vancouver

Anschrift:

1177 West Hastings Street, Suite 1600, Vancouver, Britisch-Kolumbien, V6E 2K3

Tel.: +1 6046883458

E-Mail: vancouver.info@msz.gov.pl 

 

Konsulat der Republik Polen in Montreal

Anschrift:

3501 Avenue du Musée, Montreal, Québec, QC H3G 2C8 (Karte anzeigen)

Tel.: +1 6137890468 

E-Mail: michal.falenczyk@msz.gov.pl

PORTUGAL

aicep Portugal Global — Handels- und Investitionsagentur

IN KANADA

Handels- und Investitionsagentur: von aicep Toronto

Anschrift:

Anschrift: 438 University Avenue, Suite 1400, Toronto, Ontario, M5G 2K8

Tel.: +1 4169214925

E-Mail: aicep.toronto@portugalglobal.pt

 

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

Anschrift: 645 Island Park Dr, Ottawa, Ontario, K1Y 0B8

Tel.: +1 6137290883

E-Mail: ottawa@mne.pt

RUMÄNIEN

Ministerium für Unternehmensumwelt, Handel und Unternehmertum

InvestRumänien

Die Industrie- und Handelskammer Rumäniens

IN KANADA

Rumäniens Büro für Wirtschafts- und Handelsförderung

Anschrift:

1010, rue Sherbrooke Ouest, Bureau 610, étage 6, Montreal, Québec, H3A 2R7 (Karte anzeigen)

Tel.: +1 5145048235

E-Mail: romtrade.mtl@videotron.ca

 

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

Anschrift: 655 Rideau St, Ottawa, Ontario, K1N 6A3

Tel.: +1 6137893709

E-Mail: ottawa@mae.ro

SLOWAKEI

Sario — Slowakische Agentur für Investitions- und Handelsentwicklung
Slovenská agentúra pre rozvoj investícií a obchodu

IN KANADA

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

50 Rideau Terrace, Ottawa, Ontario, Kanada, K1M 2A2

Tel.: +1 6137494442

E-Mail: emb.ottawa@mzv.sk

SLOWENIEN

SPIRIT Slowenien — Öffentliche Agentur für Unternehmertum, Internationalisierung, Auslandsinvestitionen und Technologie
SPIRIT Slovenija

IN KANADA

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

150 Metcalfe Street Suite 2200, Ottawa, Ontario, Kanada (Karte anzeigen)

Tel.: +1 6135655781

E-Mail: sloembassy.ottawa@gov.si

SPANIEN

ICEX — Spanisches Institut für Außenhandel
ICEX España Exportación e Inversiones

IN KANADA

Wirtschafts- und Handelsamt

Anschrift:

151 Slater Street, Suite 801, Ottawa, Ontario, Kanada (Karte anzeigen)

Tel.: +1 6132360409

E-Mail: ottawa@comercio.mineco.es

 

Toronto Trade Promotion Office (Handelsförderungsbüro von Toronto)

Anschrift:

Anschrift: 170 University Ave #602, Toronto, Ontario, M5H 3B3

Tel.: +1 4169670488

E-Mail:toronto@comercio.mineco.es

 

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

74 Stanley Ave, Ottawa, Ontario, Kanada (Karte anzeigen)

Tel.: +1 6137472252

E-Mail: emb.ottawa@mae.es 

SCHWEDEN

Business Sweden — Schwedischer Handels- und Investitionsrat

IN KANADA

Handelsvertreter in Kanada: Business Schweden

Anschrift:

2 Bloor Street West, Suite 2120, Toronto Ontario M4W 3E2 Hotelausstattung

Tel.: +1 4169228152

E-Mail: toronto@business-sweden.se

 

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

Anschrift: 377 Dalhousie Street, Ottawa Ontario, K1N 9N8

Tel.: +1 6132448200

E-Mail: sweden.ottawa@gov.se

Handelskammern und Wirtschaftsverbände

EUROPÄISCHE UNION

Handelskammer der Europäischen Union in Kanada (EUCCAN)

Anschrift:

Anschrift: 480 University Avenue, Suite 1500, Toronto, Ontario, M5G 1V2

Tel.:  +1 4165987087

E-Mail: info@euccan.com 

 

Handelskammer der Europäischen Union in Kanada West

E-Mail: info@eu-canada.com

Eine Liste der lokalen und bilateralen Handelskammern und Wirtschaftsverbände der EU in Kanada finden Sie auf der Website der Handelskammer der Europäischen Union in Kanada (http://www.euccan.com). EUCCAN ist eine Dachorganisation für diese sehr unterschiedlichen Strukturen und Organisationen.

Informationsinstrumente

Diese sieben Factsheets erklären, was CETA ist und welche Vorteile es hat.

Erfahren Sie, wie Sie an öffentlichen Beschaffungsprozessen in Kanada teilnehmen können

Erfahren Sie mehr über die Geschäftsmöglichkeiten, die das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada bietet

Weitere Links

Broschüre für Unternehmen – beschreibt die Vorteile, Kapitel für Kapitel, und gibt praktische Tipps für Unternehmen

Infografiken veranschaulichen die Vorteile von CETA pro EU-Mitgliedstaat

Schritt-für-Schritt-Anleitung für Exporteure nach Kanada

Unternehmensgeschichten und Erfahrungsberichte

KMU-Empfehlung

Im September 2018 einigte sich der Gemischte CETA-Ausschuss auf eine spezifische KMU-Empfehlung, wonach jede Vertragspartei KMU der anderen Vertragspartei Online-Informationen über CETA zur Verfügung stellt und dass die EU und Kanada zusammenarbeiten, damit das Handelsabkommen KMU zugutekommt.

Kanadische Website zur Unterstützung von KMU aus der EU, die nach Kanada exportieren

EU-Website für KMU aus Kanada

Seite weiterempfehlen: