Umfassendes und wirtschaftliches Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada
CETA ist ein Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada. Dadurch werden Zölle gesenkt und die Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen erleichtert, was sowohl den Menschen als auch den Unternehmen in der EU und Kanada zugutekommt.
Das CETA trat am 21. September 2017 vorläufig in Kraft, sodass der Großteil des Abkommens nunmehr Anwendung findet. Die nationalen Parlamente der EU-Länder – und in einigen Fällen auch regionale Parlamente – müssen dann das CETA genehmigen, bevor es seine volle Wirkung entfalten kann.
Das Abkommen auf einen Blick
Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada trat am 21. September 2017 vorläufig in Kraft.
Die Bereiche, die noch nicht in Kraft getreten sind, sind:
- Investitionsschutz und Investitionsgerichtsbarkeit (ICS)
- Marktzugang für Wertpapieranlagen
- Bestimmungen zum Camcording
- zwei Bestimmungen zur Transparenz von Verwaltungsverfahren, Überprüfung und Einlegung von Rechtsbehelfen auf Ebene der Mitgliedstaaten
Das Abkommen wird seine volle Wirkung entfalten, sobald es von allen Parlamenten der Mitgliedstaaten förmlich ratifiziert worden ist.
Was sind die Vorteile für Ihr Unternehmen?
Die Vereinbarung
- Beseitigung oder Verringerung von Handelshemmnissen, Zöllen und exportbezogenen Kosten
- Vereinfachung von Papierarbeiten, technischen Vorschriften, Zollverfahren und Ursprungsregeln, Anforderungen an Produktprüfungen, Beschaffungsinformationen, Fragen des geistigen Eigentums usw.
- Förderung des Handels mit Lebensmitteln, tierischen und pflanzlichen Erzeugnissen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung eines hohen Niveaus der Gesundheit und Sicherheit von Menschen, Tieren und Pflanzen
- ermöglicht es Ihrem Unternehmen, Angebote für Ausschreibungen auf allen Ebenen der kanadischen Regierung abzugeben
- schafft zusätzlichen Marktzugang in bestimmten Sektoren, bietet Arbeitnehmern eine bessere Mobilität und erleichtert die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen für Berufsangehörige.
- schützt eine Vielzahl geografischer Angaben für hochwertige europäische Lebensmittel auf dem kanadischen Markt
- fördert hochwertige Investitionen zwischen der EU und Kanada
Zu den abgedeckten Bereichen gehören Marktzugangsregeln für Waren, technische Handelshemmnisse, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, Investitionen, Dienstleistungen, elektronischer Geschäftsverkehr, Wettbewerbspolitik, öffentliches Beschaffungswesen, geistiges Eigentum, Zusammenarbeit in Regulierungsfragen oder Streitbeilegung. Die Anhänge enthalten Stufenpläne für den Zollabbau, Kontingente, Verfahren, Ursprungsregeln, gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen usw.
Die Kapitel des Abkommens werden hier kurz erläutert, und der entsprechende Text kann heruntergeladen werden.
Tarife
Am 21. September 2017 haben Kanada und die EU bereits 98 % ihrer Zolltariflinien abgeschafft und beschlossen, fast alle verbleibenden Zolltarifpositionen schrittweise abzuschaffen. Bis 2024 werden 99 % aller Zolltariflinien abgeschafft sein.
Zu den kanadischen Erzeugnissen, für die eine vorübergehende Abschaffung der Zölle gilt, gehören
- Motorfahrzeuge
- Schiffe
- Gerste und Malz
- raffinierter Zucker
- Kartoffelstärke
- Blumen
Zu den europäischen Erzeugnissen, für die eine vorübergehende Abschaffung der Zölle gilt, gehören
- Motorfahrzeuge
- einige Fische und Meeresfrüchte
- Rohzucker und raffinierter Zucker
- bestimmte Körner
Die schrittweise Abschaffung der Zölle erfolgt nach einem Zeitplan für den Zollabbau. Die Kürzungen werden in Abstufungskategorien in Anhang 2A des Abkommens ausgedrückt.
- A: Zollsatz Null am 21. September 2017
- B: Senkung des Zolls auf Null bei gleichmäßigen Kürzungen über einen Zeitraum von 3 Jahren
- C: Senkung des Zolls auf Null bei gleichmäßigen Kürzungen über einen Zeitraum von 5 Jahren
- D: Senkung des Zolls auf Null bei gleichmäßigen Kürzungen über einen Zeitraum von 7 Jahren
- E: der Zoll ist vom Zollabbau befreit.
- S: der Zollsatz bleibt für 5 Jahre unverändert und wird danach in drei gleichen Schritten am 1. Januar des Jahres 8 abgeschafft.
- AV0 + EP: Wertzoll gleich Null bei Inkrafttreten; der spezifische Zoll, der sich aus der für diese Ursprungswaren geltenden Einfuhrpreisregelung ergibt, wird aufrechterhalten.
Mein Handelsassistent zeigt den Zeitplan für den Abbau der Zölle für die betreffenden Zolltarifpositionen an.
Gewerbliche Waren
Beide Seiten haben vereinbart, 100 % der Zolltarifpositionen für gewerbliche Waren abzuschaffen, davon 99,6 % bei Inkrafttreten im Falle Kanadas und 99,4 % bei Inkrafttreten in der EU. Zu den wenigen nicht bei Inkrafttreten liberalisierten Produkten gehört eine begrenzte Zahl von Produkten der Automobilindustrie, die innerhalb von 3, 5 oder 7 Jahren auf der Basis der Gegenseitigkeit liberalisiert werden (17 Erzeugnisse im kanadischen Zollangebot und die entsprechenden Erzeugnisse im EU-Angebot). Kanada wird seine verbleibenden Zölle auf Schiffe über einen Zeitraum von 7 Jahren (d. h. bis 2024) liberalisieren.
Landwirtschaftliche Erzeugnisse
Mit Inkrafttreten hat Kanada die Zölle für 90,9 % aller seiner Tarifpositionen für landwirtschaftliche Erzeugnisse abgeschafft. Bis 2023 wird dieser Anteil auf 91,7 % steigen.
Für empfindliche landwirtschaftliche Erzeugnisse gilt eine besondere Behandlung:
Zollkontingente
Beide Seiten wenden Zollkontingente für bestimmte Erzeugnisse wie kanadisches Rindfleisch, Schweinefleisch und Zuckermais sowie europäischen Käse an. Dabei handelt es sich um spezifische Warenmengen, die in einem bestimmten Zeitraum Anspruch auf Zollpräferenzbehandlung haben werden.
Einfuhr aus Kanada
Die Zuteilung von Zollkontingenten wird auf der Grundlage der im Rahmen des Zollkontingents verfügbaren Mengen und der beantragten Menge berechnet, die der EU-Kommission von den nationalen Behörden mitgeteilt wurde.
Sobald die Zuteilungen von der EU-Kommission berechnet und veröffentlicht wurden, müssen die EU-Mitgliedstaaten Einfuhr- oder Ausfuhrlizenzen für die im Rahmen der betreffenden Zollkontingente beantragten Mengen erteilen.
Die Grundregeln für die gleichzeitige Prüfung sind in der Verordnung (EG) Nr. 1301/2006 der Kommission mit gemeinsamen Regeln für die Verwaltung von Einfuhrzollkontingenten für landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen einer Einfuhrlizenzregelung festgelegt.
Die Zuteilungsquoten der EU-Zollkontingente in Bezug auf die erteilten Einfuhrlizenzen werden monatlich veröffentlicht und sind über die Beobachtungsstelle für den Fleischmarkt zugänglich.
In den folgenden Verordnungen wird festgelegt, wie die EU ihre verschiedenen Zollkontingente für CETA verwaltet.
Ausfuhr nach Kanada
- Kanada wendet ein jährliches Modell für die Zuteilung von Milchproduktkontingenten an.
- der Quotenantrag erfolgt in der ersten Novemberhälfte und die Rückgabe und Umverteilung ungenutzter Quoten findet am 1. August statt.
- um eine Quote erhalten zu können, müssen Sie in Kanada wohnhaft und im Käsesektor tätig sein.
Weitere Informationen über die Zuteilung der Zollkontingente für Milcherzeugnisse, die im Rahmen des CETA aus der EU nach Kanada ausgeführt werden, finden Sie auf der Website „Global Affairs Canada„unter „Bekanntmachungen“.
In den Mitteilungen an die Einführer sind die Kriterien für die Gewährung einer Zuteilung im Rahmen des jeweiligen Zollkontingents festgelegt. Die Bekanntmachungen enthalten auch Informationen über die Verwaltung von Zollkontingenten im Allgemeinen und über das Verfahren für die Einreichung eines Antrags. Bewerbungsformulare und zugehörige Anhänge sind jeder Bekanntmachung beigefügt.
CETA-Liste der Käsehalter 2020
CETA-Liste der Inhaber von industriellen Käsekontingenten 2020
2019 – Verwendungstabelle des CETA-Zollkontingents für Käse
Ferner ist darauf hinzuweisen, dass
- Obst und Gemüse unterliegt weiterhin der Einfuhrpreisregelung der EU.
- die Zölle auf Geflügel und Eier werden beibehalten.
Wein und Spirituosen
Spezifische Zölle auf Weine und Spirituosen aus der EU, die nach Kanada gelangen, wurden mit Inkrafttreten des CETA abgeschafft.
Für Spirituosen wie Gin, Wodka und Whisky beseitigt das CETA nichttarifäre Hemmnisse, die die Fähigkeit der EU, in den kanadischen Markt einzudringen, erheblich beeinträchtigen, insbesondere durch
- Anwendung der (von Kanada auf importierte Weine und Spirituosen erhobenen) Dienstleistungsdifferenzierungsgebühr auf der Grundlage des Volumens und nicht des Wertes und Berechnung auf transparentere Weise, wodurch die Kosten für den Verkauf ihrer Erzeugnisse in Kanada für die Erzeuger in der EU gesenkt werden
- Einfrieren der Zahl der privaten kanadischen Verkaufsstellen außerhalb des Standorts, die nur kanadischen Herstellern offenstehen und eine Alternative zum Monopol der Provinzlizenkartons darstellen
- Verhinderung der außerprovinziellen Tätigkeit bestimmter Likörkartons, die zu unlauterem Wettbewerb auf kanadischem Hoheitsgebiet und in Drittländern geführt haben
- Abschaffung der kanadischen Verpflichtung, importierte Spirituosen in loser Schüttung mit lokalen Spirituosen vor der Abfüllung zu vermischen (durch diese Vorschrift wurde verhindert, dass eingeführte Spirituosen in loser Schüttung bei der Abfüllung in Kanada als geografische Angaben gekennzeichnet werden).
Das CETA umfasst sowohl das Abkommen zwischen der EU und Kanada über alkoholische Getränke von 1989 als auch das Abkommen zwischen der EU und Kanada über Wein und Spirituosen von 2004, das den europäischen und kanadischen Wein- und Spirituosenhändlern starke rechtliche Garantien bietet. Geringfügige Änderungen des Abkommens von 2004 sind in Anhang 30-B des CETA enthalten.
Fischerei
Kanada hat alle Zölle auf Fischereierzeugnisse bei Inkrafttreten vollständig abgeschafft.
Die EU hat 95,5 % ihrer Zölle bei Inkrafttreten abgeschafft und vereinbart, die verbleibenden 4,5 % der Zölle innerhalb von 3, 5 oder 7 Jahren weiter zu beseitigen.
Parallel zur Aufhebung der Zölle werden die EU und Kanada eine nachhaltige Fischerei entwickeln, indem sie Überwachungs-, Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen anwenden und illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei bekämpfen.
Finden Sie bei My Trade Assistant den geltenden Zollsatz für Ihr Produkt.
Ursprungsregeln
In diesem Abschnitt werden die wichtigsten Ursprungsregeln und die Ursprungsbestimmungen des Handelsabkommens vorgestellt.
Ursprung ist die „wirtschaftliche Staatsangehörigkeit“ der gehandelten Waren. Wenn Sie neu sind, finden Sie in der Rubrik „Waren“ eine Einführung zu den wichtigsten Konzepten.
Um den Präferenzzollsatz in Anspruch nehmen zu können, müssen Ihre Waren bestimmten Ursprungsregeln entsprechen.
Wo finde ich die Ursprungsregeln?
Die Ursprungsregeln sind im Protokoll über Ursprungsregeln und Ursprungsverfahren des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA) (ABl. L 11 vom 14.01.2017, S. 465) festgelegt. Bitte lesen Sie auch die ausführlichen Leitlinien zu den Ursprungsregeln.
Ist meine Ware nach dem CETA EU-Kanada „Ursprungserzeugnis“?
Damit Ihr Erzeugnis im Rahmen des CETA für den niedrigeren oder den Nulltarif in Betracht kommt, muss es seinen Ursprung in der EU oder Kanada haben.
Ein Produkt „mit Ursprung in der EU oder in Kanada“, wenn es eine der folgenden Anforderungen erfüllt:
- vollständig in der EU oder in Kanada gewonnen oder hergestellt wurde
- ausschließlich aus Vormaterialien mit Ursprung in der EU oder Kanada hergestellt wird;
- In der EU oder Kanada in ausreichendem Maße nach den warenspezifischen Vorschriften in Anhang 5hergestellt wurde;
Siehe auch Einleitende Bemerkungen zu Anhang 5.
Darüber hinaus sind in Anhang 5a Ursprungskontingente und alternative warenspezifische Vorschriften für bestimmte Erzeugnisse festgelegt.
Beispiele produktspezifischer Vorschriften in EU-Handelsabkommen
- die Wertzuwachsregel – der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft darf einen bestimmten Prozentsatz des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses nicht überschreiten
- die Änderung der zolltariflichen Einreihung – das Herstellungsverfahren führt zu einer Änderung der zolltariflichen Einreihung zwischen den Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft und dem Enderzeugnis (z. B. Herstellung von Papier (Kapitel 48 des Harmonisierten Systems) aus Zellstoff ohne Ursprungseigenschaft (Kapitel 47 des Harmonisierten Systems))
- spezifische Vorgänge – Es ist ein spezifisches Herstellungsverfahren erforderlich, z. B. Spinnen von Fasern für Garne. Solche Vorschriften werden hauptsächlich im Textil- und Bekleidungssektor sowie im Chemiesektor angewandt.
Eine Kombination dieser unterschiedlichen Vorschriften ist möglich, wobei die verschiedenen Vorschriften alternativ oder in Kombination erfüllt werden können.
Die geltenden produktspezifischen Vorschriften finden Sie im „Mein Trade Assistant „.
Tipps und Tricks zur Einhaltung der produktspezifischen Vorschriften
Das Abkommen bietet Ihnen zusätzliche Flexibilität, damit Sie die produktspezifischen Vorschriften wie Toleranzen oder Kumulierungen einhalten können.
Toleranz
- nach der Toleranzregel darf der Hersteller Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die normalerweise nach der spezifischen Regel verboten sind, bis zu 10 % des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses verwenden.
- diese Toleranz darf nicht dazu verwendet werden, einen Höchstwert für die in den produktspezifischen Vorschriften aufgeführten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft zu überschreiten.
- Besondere Toleranzen gelten für Textilien und Bekleidung der Kapitel 50 bis 63 des HS, die in Anhang 1aufgeführt sind.
Kumulierung
CETA sieht drei Arten der Ursprungskumulierung vor.
- bilaterale Kumulierung – Vormaterialien mit Ursprung in Kanada können als Ursprungserzeugnisse der EU (und umgekehrt) gelten, wenn sie bei der Herstellung eines Erzeugnisses verwendet werden.
- vollständige Kumulierung – ermöglicht es, die in der EU oder Kanada an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommene Be- oder Verarbeitung zu berücksichtigen, um zur Einhaltung der warenspezifischen Regel beizutragen
- Ermächtigungsklausel für die erweiterte Kumulierung – Vormaterialien mit Ursprung in einem gemeinsamen Partner eines Freihandelsabkommens können als Ursprungserzeugnisse der EU oder Kanadas betrachtet werden, wenn sie bei der Herstellung eines Erzeugnisses verwendet werden. Voraussetzung für diese Bestimmung ist, dass sich die Vertragsparteien auf die geltenden Bedingungen einigen.
Sonstige Anforderungen
Außerdem muss Ihr Erzeugnis alle anderen geltenden Anforderungen des Protokolls über Ursprungsregeln erfüllen, z. B. die ungenügende Be- oder Verarbeitung oder die Nichtveränderungsregel.
Nichtänderungsregel
Ursprungserzeugnisse müssen von der EU nach Kanada (und umgekehrt) befördert werden, ohne in einem Drittland weiter verarbeitet zu werden.
Einige Vorgänge können in einem Drittland durchgeführt werden, wenn die Erzeugnisse unter zollamtlicher Überwachung bleiben.
- Entladen
- Umladung
- sonstige Maßnahmen, die zur Erhaltung des Zustands der Erzeugnisse oder zur Beförderung des Erzeugnisses in das Gebiet der EU oder Kanadas erforderlich sind.
- Lagerung
- Aufteilung von Sendungen
Die Zollbehörde kann von einem Einführer den Nachweis verlangen, dass ein Erzeugnis, für das er eine Zollpräferenzbehandlung beantragt, im Einklang mit den Beförderungsvorschriften versandt wurde.
Zollrückvergütung
Zölle, die zuvor für Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft entrichtet wurden, die zur Herstellung eines Erzeugnisses verwendet wurden, das im Rahmen eines Präferenzzollsatzes ausgeführt wird, dürfen erst in den ersten 3 Jahren nach Inkrafttreten des CETA, d. h. bis zum 21. September 2020, erstattet werden.
Ursprungsverfahren
Wenn Sie einen Präferenzzoll beantragen möchten, müssen Sie die Ursprungsverfahren befolgen und Ihren Antrag von den Zollbehörden des Landes prüfen lassen, in das Sie Ihre Waren einführen. Die Verfahren sind in Abschnitt C des Protokolls über die Ursprungsregeln des Abkommens festgelegt.
Wie kann eine Zollpräferenzbehandlung beantragt werden?
Einführer können auf der Grundlage einer vom Ausführer vorgelegten Ursprungserklärung eine Zollpräferenzbehandlung beantragen.
Ursprungserklärung
In der EU ist kein Ursprungsnachweis erforderlich, wenn der Gesamtwert der Erzeugnisse
- 500EUR bei Kleinsendungen oder
- 1,200EUR für Erzeugnisse im persönlichen Gepäck von Reisenden.
Eigenerklärung des Ausführers
Ausführer können selbst erklären, dass ihre Ware ihren Ursprung in der EU oder Kanada hat, indem sie eine Ursprungserklärung vorlegen.
In der EU kann sie entweder
- Von einem im Registrierungssystem registrierten Ausführer (REX)
- von jedem Ausführer, sofern der Gesamtwert der Erzeugnisse 6,000 EUR nicht überschreitet
Dieselbe REX-Nummer kann auch für einige andere Präferenzhandelsabkommen der EU verwendet werden (z. B. das Handelsabkommen der EU mit Japan).
- Der Wortlaut der Ursprungserklärung kann in einer der Amtssprachen der EU ausgefertigt werden und ist in Anhang 2 des Protokolls über die Ursprungsregeln enthalten.
- die Ursprungserklärung sollte auf einer Rechnung oder einem Handelspapier erscheinen, in dem das Ursprungserzeugnis so genau bezeichnet ist, dass seine Nämlichkeit möglich ist.
- die Ursprungserklärung gilt 12 Monate ab dem Datum, an dem sie vom Ausführer ausgefüllt wurde.
- normalerweise gilt die Erklärung zum Ursprung für eine Sendung, in Kanada kann sie sich aber auch auf mehrere Sendungen gleicher Erzeugnisse während eines Zeitraums von höchstens 1 Jahr erstrecken.
Überprüfung des Ursprungs
Die Zollbehörden können überprüfen, ob es sich bei einem eingeführten Erzeugnis tatsächlich um ein Ursprungserzeugnis handelt oder ob es andere Ursprungserfordernisse erfüllt.
Im Zweifelsfall kann die Zollbehörde von einem Einführer den Nachweis verlangen, dass ein Erzeugnis, für das er eine Zollpräferenzbehandlung beantragt, im Einklang mit den Beförderungsvorschriften versandt wurde.
Die Überprüfung beruht auf folgenden Grundsätzen:
- Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Zollbehörden des Einfuhr- und des Ausfuhrlandes
- Kontrollen des Ursprungs der Erzeugnisse durch die örtlichen Zollbehörden. Besuche des Einfuhrlandes beim Ausführer sind nicht gestattet.
Nach Abschluss der Überprüfung bestimmen die Behörden des Einfuhrlandes endgültig den Ursprung und unterrichten die Behörden der einführenden Vertragspartei über die Ergebnisse.
Praktischer Leitfaden zu den Bestimmungen des CETA über Ursprungsregeln
Produktanforderungen
In technischen Vorschriften werden spezifische Merkmale festgelegt, die ein Produkt aufweisen sollte, wie Design, Kennzeichnung, Kennzeichnung, Verpackung, Funktionalität oder Leistung, und die beispielsweise zum Schutz der menschlichen Gesundheit, der Sicherheit oder der Umwelt konzipiert sind. Allerdings kann es für die Händler kostspielig sein, auf verschiedenen Märkten unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen.
Die technischen Vorschriften und Vorschriften der EU und Kanadas wurden kompatibler gestaltet, so dass Unternehmen dasselbe Produkt oder dasselbe Produkt mit geringeren Änderungen auf beiden Märkten verkaufen können. Dadurch können kleine Unternehmen, insbesondere Kleinstunternehmen, mit größeren Unternehmen konkurrieren und sich an internationalen Lieferketten und dem elektronischen Handel beteiligen.
Das CETA enthält auch Bestimmungen, die Transparenz gewährleisten sollen, z. B., dass interessierte Personen auf beiden Seiten zu Vorschlägen für technische Vorschriften, die Kanada oder die EU möglicherweise entwickeln, Stellung nehmen können).
Darüber hinaus haben die EU und Kanada vereinbart, die Verbindungen und die Zusammenarbeit zwischen ihren Normungsgremien sowie ihren Prüf-, Zertifizierungs- und Akkreditierungsorganisationen zu stärken.
Erleichterung der Zertifizierung regulierter Produkte
Die EU und Kanada haben vereinbart, die Verbindungen und die Zusammenarbeit zwischen ihren Normungsgremien sowie ihren Prüf-, Zertifizierungs- und Akkreditierungsorganisationen zu stärken.
Das CETA enthält Bestimmungen, die dazu beitragen, unnötige Störungen zu vermeiden und Transparenz zu gewährleisten (beispielsweise, dass interessierte Personen auf beiden Seiten zu Vorschlägen für technische Vorschriften, die Kanada oder die EU möglicherweise entwickeln, Stellung nehmen können).
Konformitätsbewertung – gegenseitige Anerkennung
Kanada und die EU haben sich bereit erklärt, verbindliche Konformitätsbescheinigungen anzuerkennen, die von anerkannten Konformitätsbewertungsstellen (KBS) mit Sitz in der EU ausgestellt wurden, und umgekehrt für die Sektoren, die unter das CETA-Protokoll fallen, um die Erfüllung der kanadischen oder EU-Anforderungen nachzuweisen.
Das Protokoll über die gegenseitige Anerkennung der Ergebnisse der Konformitätsbewertung ersetzt das bestehende Abkommen über die gegenseitige Anerkennung (MRA) und erweitert den Geltungsbereich mit der Möglichkeit einer weiteren Ausweitung.
Bei den unter das Protokoll fallenden Erzeugnissen handelt es sich um
- Elektro- und Elektronikgeräte, einschließlich elektrischer Anlagen und Geräte, und zugehörige Bauteile
- Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
- elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
- Spielzeug
- Bauprodukte
- Maschinen, einschließlich Teile, Bauteile, einschließlich Sicherheitsbauteile, auswechselbare Ausrüstung und Baugruppen von Maschinen
- Messinstrumente
- Warmwasserheizkessel, einschließlich zugehöriger Geräte
- Geräte, Maschinen, Apparate, Geräte, Steuerbauteile, Schutzsysteme, Sicherheitsvorrichtungen, Steuergeräte und Regeleinrichtungen sowie zugehörige Geräte, Präventions- und Erkennungssysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX-Geräte)
- Geräte zur Verwendung im Freien in Bezug auf umweltbelastende Geräuschemissionen
- Sportboote einschließlich ihrer Bestandteile
Wie finden Sie die genehmigten KBS?
- Einrichtungen, die im Rahmen des bestehenden MRA anerkannt sind, werden dies auch weiterhin im Rahmen des CETA sein.
- Damit eine neue Konformitätsbewertungsstelle anerkannt werden kann, muss die benennende Partei der anderen Seite die in Anhang 3 des Prüfplans aufgeführten Informationen zur Verfügung stellen.
Die NANDO-Datenbank enthält notifizierte und bezeichnete Organisationen sowie weitere relevante Informationen zur Konformitätsbewertung.
Genehmigte KBS
- Liste der von Kanada benannten zugelassenen Konformitätsbewertungsstellen
- Liste der von den EU-Mitgliedstaaten benannten zugelassenen Konformitätsbewertungsstellen
Lebensmittel
Mit CETA werden die Genehmigungsverfahren weiter gestrafft, die Kosten gesenkt und die Vorhersehbarkeit des Handels mit tierischen und pflanzlichen Erzeugnissen verbessert.
- alle in die EU eingeführten Erzeugnisse müssen die geltenden gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Normen erfüllen und umgekehrt.
- Informationen und Anforderungen für die Ausfuhr von Lebensmitteln nach Kanada finden
- Vorschriften für die Einfuhr von Lebensmitteln in die EU
Die Canadian Food Inspection Agency (CFIA) legt die Politik und die Vorschriften für die Einfuhr von Lebensmitteln, landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen fest.
Die Canada Border Services Agency (CBSA) ist für die Ersteinfuhrkontrolle von Lebensmitteln, landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen zuständig.
Beispiele für Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel in Kanada
- erforderliche Sprachkenntnisse
- übliche Bezeichnung
- Nettofüllmenge
- Zutaten und Allergene
- Nährwertfaktentabelle
- Händleridentität
- „Bester vor“, „verpackt am“ und Verfallsdatum
- Anweisungen für die Aufbewahrung
- Ursprungsland
- Identitätsstandard
Weitere Kennzeichnungsvorschriften finden Sie im Industry Labelling Tool der Canadian Food Inspection Agency.
Es handelt sich um eine Liste von Verordnungen, die Sie bei der Ausfuhr Ihrer Lebensmittel nach Kanada für nützlich halten können.
- Food and Drugs Act and regulations (Gesetz und Verordnungenüber Lebensmittel und Drogen)
- Verbraucherverpackungs- und Kennzeichnungsgesetz und —verordnungen
- Canada Agricultural Products Act and Regulations (Canada Agricultural Products Act and Regulations)
- Fleischuntersuchungen und —vorschriften
- Fischereikontrollen und —vorschriften
- Gesetz und Vorschriftenüber sichere Lebensmittel für Kanadier
Tiere und tierische Erzeugnisse
Das CETA bestätigt die bestehende Zusammenarbeit zwischen der EU und Kanada im Veterinärbereich auf der Grundlage eines hohen Maßes an gegenseitigem Vertrauen und beinhaltet eine weitere Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens für Ausführer.
- Kanada hat seinen Rindfleischmarkt für neunzehn EU-Mitgliedstaaten wieder geöffnet.
- im Falle eines Seuchenausbruchs (so genannte Regionalisierung) haben sich die Parteien darauf geeinigt, Handelsbeschränkungen zu minimieren, und der Handel aus nicht betroffenen Gebieten kann ohne Unterbrechung oder langwierige Wiedergenehmigungsverfahren fortgesetzt werden.
Anforderungen an die Ausfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen nach Kanada
- CFIA-Weblink mit Einfuhrinformationen
- Allgemeine Gesundheit von Landtieren – Einfuhr
- Einfuhr- und interprovinzielle Anforderungen an Milchprodukte
- Fisch und Meeresfrüchte – Einfuhren
- Fleisch- und Geflügelerzeugnisse – Einfuhr
- Status der Genehmigung von Fleischinspektionssystemen in den EU-Mitgliedstaaten
Pflanzen, Obst und Gemüse
Mit CETA werden neue Verfahren eingeführt, um das Genehmigungsverfahren Kanadas für Pflanzen, Obst und Gemüse zu vereinfachen und zu beschleunigen.
CETA ermöglicht Kanada, den derzeitigen länderbezogenen und produktbezogenen Ansatz durch EU-weite Bewertungen und Genehmigungsverfahren für Obst und Gemüse zu ersetzen.
Ziel ist die Schaffung eines berechenbareren Regelungsumfelds für Exporteure.
Bei allen Produktkategorien vereinbarten die Parteien die Einführung von beschleunigten Verfahren für als vorrangig ausgewiesene Posten.
Informationen und Anforderungen für Ausfuhren von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen nach Kanada
Arzneimittel
Das CETA baut auf der gegenseitigen Anerkennung der guten Herstellungspraxis und der Inspektionen pharmazeutischer Fabriken auf, die zwischen der EU und Kanada bereits bestehen, und verringert Doppelkontrollen.
Dies bedeutet, dass Sie als Arzneimittelhersteller mit deutlich geringeren Verwaltungslasten und -kosten konfrontiert sein werden und dass die Regulierungsbehörden der EU und Kanadas ihre Ressourcen besser nutzen können, indem Sie Doppelkontrollen reduzieren und sich stattdessen auf Märkte konzentrieren, auf denen höhere Risiken bestehen. Konkret
- Inspektionen, die von Behörden eines EU-Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet der EU durchgeführt werden, werden von Kanada akzeptiert und umgekehrt.
- Inspektionen, die in Drittländern durchgeführt werden, können ebenfalls anerkannt werden.
In der heutigen Weltwirtschaft stammen 40 % der in der EU vermarkteten Fertigarzneimittel aus Übersee, ebenso wie 80 % der pharmazeutischen Wirkstoffe, die in der EU für die Bereitstellung von Arzneimitteln verwendet werden.
Mehr Informationen:Protokoll über die gegenseitige Anerkennung des Programms zur Einhaltung und Durchsetzung der guten Herstellungspraxis für pharmazeutische Erzeugnisse.
Finden Sie die spezifischen Vorschriften und Anforderungen für Ihr Produkt in Mein Handelsassistent.
Technische Handelshemmnisse
Obwohl technische Vorschriften wichtig sind, können sie zuweilen ein Hemmnis für den internationalen Handel darstellen und daher für Sie als Exporteur eine erhebliche Belastung darstellen.
- wenn Sie der Meinung sind, dass Sie mit einem Handelshemmnis konfrontiert sind, das Ihr Unternehmen bremst oder am Export hindert, können Sie uns sagen.
- melden Sie unter Verwendung des Online-Formulars, wie Sie Ihre Ausfuhren nach Kanada stoppen, und die EU wird Ihre Situation analysieren und geeignete Maßnahmen ergreifen.
Zollabfertigungsdokumente und -verfahren
Das Abkommen sorgt für transparentere und vereinfachte Zollverfahren, um den Handel zu erleichtern und die Kosten für die Unternehmen zu senken.
Dokumente
In den Handbüchern für Schritt für Schritt werden die verschiedenen Arten von Dokumenten beschrieben, die Sie für die Zollabfertigung Ihrer Waren vorbereiten sollten.
Je nach Produkt können die Zollbehörden alle oder einige der nachstehenden Elemente verlangen.
- Handelsrechnung (die spezifischen Anforderungen an Form und Inhalt finden Sie in Mein Handelsassistent)
- Packliste
- Einfuhrlizenzen für bestimmte Waren
- Bescheinigungen, aus denen hervorgeht, dass Ihr Produkt den verbindlichen Produktvorschriften wie Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, Kennzeichnung und Verpackung entspricht
- Ursprungsnachweis — Ursprungserklärung
Zur Klarstellung: Sie möchten möglicherweise vorab verbindliche Zolltarifauskünfte und/oder verbindliche Ursprungsauskünfte beantragen.
Ausführliche Informationen über die Unterlagen, die Sie zur Zollabfertigung für Ihr Produkt vorlegen müssen, erhalten Sie bei My Trade Assistant.
Verfahren zum Nachweis und zur Überprüfung des Ursprungs
Eine Beschreibung der Art und Weise, wie der Ursprung Ihrer Waren für die Inanspruchnahme eines Präferenzzollsatzes nachgewiesen werden kann, sowie die Regeln für die Überprüfung des Ursprungs durch die Zollbehörden finden Sie im Abschnitt über die Ursprungsregeln.
Informationen über das Zollverfahren bei der Ein- und Ausfuhr finden Sie in der Generaldirektion Steuern und Zollunion.
Geistiges Eigentum und geografische Angaben
CETA bietet europäischen Unternehmen, die innovative, künstlerische, eigenständige und hochwertige Produkte nach Kanada ausführen, einen besseren Schutz der Rechte des geistigen Eigentums und schützt pharmazeutische Erzeugnisse und geografische Angaben.
Kanada hat seine Grenzmaßnahmen gegen nachgeahmte Marken, unerlaubt hergestellte urheberrechtlich geschützte Waren und Waren mit nachgeahmter geografischer Angabe verstärkt, indem es den Zollbehörden die Möglichkeit eingeräumt hat, mutmaßlich gefälschte Waren zurückzuhalten.
Geistiges Eigentum
Das Handelsabkommen sieht auch moderne Regeln zum Schutz und zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vor.
Urheberrecht im digitalen Zeitalter
Mit CETA hat Kanada vereinbart, seine Urheberrechtsschutzregelung an die folgenden „Internetverträge“ der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) anzupassen.
- der WIPO-Urheberrechtsvertrag
- WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger
In den Internetverträgen sind Normen festgelegt, die den unbefugten Zugang zu und die unbefugte Nutzung von kreativen Werken im Internet oder in digitaler Form verhindern, die für unsere Kreativwirtschaft von Bedeutung sind.
Die Vereinbarung enthält wichtige Bestimmungen über Beschränkungen der Haftung von Internetdiensteanbietern für rechtsverletzende Inhalte, wenn sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen, wie etwa ein System der wirksamen Meldung solcher Inhalte.
Kanada hat ferner vereinbart, dafür zu sorgen, dass Rechteinhaber die Technologie wirksam nutzen können, um ihre Rechte zu schützen und Lizenzen für ihre Werke online zu vergeben.
- beispielsweise werden Schutz und wirksame Rechtsbehelfe gegen die Umgehung technischer Maßnahmen (wie Verschlüsselung) geboten, die von Rechteinhabern zum Schutz ihrer Rechte eingesetzt werden.
- darüber hinaus ist es verboten, elektronische „Informationen zur Rechtewahrnehmung“, d. h. Informationen, die ein geschütztes Material begleiten, absichtlich zu ändern oder zu löschen und das Werk, seine Urheber, ausübenden Künstler oder Eigentümer sowie die Nutzungsbedingungen zu identifizieren.
Senderechte
Kanada hat ferner vereinbart, die Rechte europäischer Künstler besser zu schützen, indem ausübenden Künstlern das ausschließliche Recht eingeräumt wird, die drahtlose Übertragung und die öffentliche Wiedergabe ihrer Darbietungen zu erlauben oder zu verbieten.
Mit diesen Rechten wird sichergestellt, dass Künstler, sowohl europäische als auch kanadische Künstler, für ihre Kreativität belohnt werden und Anreize haben, weiterhin neue künstlerische Werke zu schaffen.
- Europäische Künstler können Lizenzgebühren beispielsweise von Cafés und Einzelhändlern erhalten, die Musik spielen, um Verbraucher anzuziehen.
- Kanada stellt sicher, dass für den drahtlosen Rundfunk oder jede öffentliche Wiedergabe eine einzige angemessene Vergütung gezahlt wird, die zwischen den ausübenden Künstlern und den Tonträgerherstellern aufgeteilt wird.
Sortenschutz
Kanada hat ferner vereinbart, den Schutz von Pflanzensorten auf der Grundlage des Gesetzes von 1991 des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) zu verstärken.
Dies bedeutet, dass innovative Pflanzensorten, die beispielsweise zu besseren Erträgen führen können, geschützt werden und daher wahrscheinlich schneller auf dem kanadischen Markt zum Nutzen der Landwirte und Verbraucher eingeführt werden.
Die EU ist ein wichtiger Anbieter neuer Pflanzensorten. Diese wichtige Forschungs- und Innovationstätigkeit wird durch eine Art des geistigen Eigentums sui generis, das sogenannte gemeinschaftliche Sortenschutzrecht, geschützt. Dies steht nicht im Zusammenhang mit der Verwendung genetisch veränderter Organismen.
Maßnahmen gegen Fälschungen
Kanada vereinbarte ferner, seine Grenzmaßnahmen gegen nachgeahmte Marken, unerlaubt hergestellte urheberrechtlich geschützte Waren und Waren mit nachgeahmter geografischer Angabe zu verstärken, indem es den Zollbehörden die Möglichkeit einräumt, gefälschte Waren von Amts wegen zurückzuhalten.
- Die zuständigen kanadischen Behörden können von sich aus tätig werden, um Waren, die im Verdacht stehen, ein Recht geistigen Eigentums zu verletzen, vorübergehend zurückzuhalten.
- Marken müssen nicht einzeln beim kanadischen Zoll registriert sein, um Schutz genießen zu können.
Kanada wird Verfahren einführen oder beibehalten, nach denen ein Rechteinhaber seine zuständigen Behörden ersuchen kann, die Freigabe von Waren, die im Verdacht stehen, ein Recht geistigen Eigentums zu verletzen, auszusetzen oder diese zurückzunehmen.
Kanada hat auch die Möglichkeit eingeführt, dass die Justizbehörden die erforderlichen einstweiligen Maßnahmen ergreifen und Anordnungen erlassen, die unmittelbar gegen Vermittler, die nachgeahmte Waren auf den Markt bringen würden, erlassen werden.
Arzneimittel
CETA verbessert die Rechte des geistigen Eigentums für innovative Arzneimittel auf dreierlei Weise
- Innovatoren, die Inhaber eines Arzneimittelpatents sind, haben das Recht, in Kanada einen Rechtsbehelf gegen Zulassungsentscheidungen einzulegen, so wie andere Hersteller dies bereits tun könnten.
- Kanada verpflichtet sich zur derzeitigen Datenschutzregelung (6 + 2 Jahre) und sorgt damit für Rechtssicherheit in einem Bereich, in dem langfristige Investitionen von wesentlicher Bedeutung sind.
- Kanada wird ein System zur Wiederherstellung der Patentlaufzeit nach dem Vorbild des EU-Systems einführen, um ungerechtfertigte Verzögerungen im Zulassungsverfahren für das Inverkehrbringen auszugleichen, einschließlich einer maximalen ergänzenden Schutzdauer (2 Jahre) – die Parteien haben sich auf die Möglichkeit von Ausnahmen für die Ausfuhr in Drittländer geeinigt.
Weitere Informationen zum Schutz geistigen Eigentums in der EU.
Der Europäische Helpdesk für geistiges Eigentum bietet eine Helpline für direkte Unterstützung im Bereich des geistigen Eigentums an. Beratung und Unterstützung in Fragen des geistigen Eigentums, die über den EU-Markt hinausgehen.
Geografische Angaben
Geografische Angaben für Weine und Spirituosen, die in Kanada und der EU geschützt sind, sind in Anhang III Buchstabe a bzw. Anhang IVa des Abkommens über den Handel mit Wein und Spirituosen von 2004 aufgeführt.
Zusätzlich zu den geografischen Angaben, die im Rahmen des Abkommens über Wein und Spirituosen in der EU und Kanadas im Rahmen des CETA geschützt sind, hat Kanada vereinbart, 143 geografische Angaben – besondere Lebensmittel und Getränke aus bestimmten Städten oder Regionen in der EU – zu schützen.
Kanada wird diese traditionellen europäischen Erzeugnisse in ähnlicher Weise wie die EU gegen Nachahmungen schützen. Es ist illegal, Verbraucher über den tatsächlichen Ursprung eines Erzeugnisses irrezuführen, z. B. durch die Verwendung von Flaggen, die fälschlicherweise auf eine geschützte geografische Angabe aus der EU hinweisen, oder das Land, aus dem das Erzeugnis stammt. Rechteinhaber in der EU werden ein Verwaltungsverfahren nutzen können, um die Rechte von geografischen Angaben in Kanada zu wahren, anstatt sich nur auf langwierige und komplexere Verfahren im innerstaatlichen Gerichtssystem zu verlassen.
Liste der in Kanada geschützten geografischen Angaben
Die Liste kann in Zukunft auf andere Produkte ausgedehnt werden, wenn die EU und Kanada zustimmen.
Weitere Informationen über den Schutz geografischer Angaben in Kanada dank CETA finden Sie in diesem praktischen Leitfaden.
Was die geografischen Angaben betrifft, die im Abkommen über den Handel mit Wein und Spirituosen von 2004 aufgeführt sind, müssen die Rechteinhaber dieser geografischen Angaben, um in Kanada geschützt zu werden, ihre geografischen Angaben beim kanadischen Amt für geistiges Eigentum registrieren lassen.
Das Verfahren zur Registrierung wird hier erläutert.
Elektronischer Geschäftsverkehr
In dem Kapitel über den elektronischen Geschäftsverkehr wird in den allgemeinen Bestimmungen erwähnt, dass die Vertragsparteien anerkennen, wie wichtig es ist, die Nutzung des elektronischen Geschäftsverkehrs durch KMU zu erleichtern.
Dienstleistungen
CETA gewährleistet Rechtssicherheit für Dienstleistungserbringer aus der EU und Kanada, indem es ein hohes Maß an Liberalisierung in Kanada und der EU verbindlich vorschreibt.
Die EU erhält einen besseren Zugang zum kanadischen Markt, insbesondere für Seeverkehrsdienstleistungen.
Schrittweise Liberalisierung und Transparenz
Kanada kann keine neuen Quoten oder neuen diskriminierenden Maßnahmen gegenüber Dienstleistern aus der EU einführen, es sei denn, es handelt sich um eine begrenzte Zahl sensibler Sektoren. Die Vereinbarung garantiert auch den Dienstleistern aus der EU, von denen sie profitieren können.
- ein höheres Maß an Marktzugang, das über die Verpflichtungen Kanadas im Rahmen der WTO hinausgeht
- die meisten künftigen Liberalisierungsmaßnahmen Kanadas
Kanada hat eine Reihe von Beschränkungen der Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsbedingungen für eine Reihe von Berufstätigen in Kanada aufgehoben, darunter
- Rechtsanwälte
- Wirtschaftsprüfer
- Architekten
- Ingenieure
Bei den Telekommunikations-, Post- und Kurierdiensten hat Kanada zum ersten Mal an der künftigen Liberalisierung festgehalten.
Seeverkehrsdienstleistungen
Eine neue Öffnung des kanadischen Seeverkehrsmarktes wird es den Seeverkehrsunternehmen in der EU und ihren größeren Schiffen erleichtern, in Kanada auf der wichtigen Strecke zwischen Montreal und Halifax Zubringerdienste zu betreiben.
Beide Häfen sind an der kanadischen Ostküste bedeutend. Montreal ist ein großer Hafen mit 1.4 Millionen Standardcontainern (insgesamt 2015 Import- und Exportcontainer), während Halifax 0.4 Millionen TEU umschlägt (2015).
Die EU ist bei Baggerdienstleistungen bei weitem führend. Mit CETA öffnet Kanada seinen Markt für Baggerarbeiten auch für EU-Betreiber, ein Markt mit einem geschätzten Wert von 150 Mio. bis 400 Mio. CAD pro Jahr (ca. 104 Mio. EUR – 278 Mio. EUR pro Jahr).
Regulierungsdisziplinen
Zusätzlich zu den ehrgeizigen Marktzugangsverpflichtungen enthält das CETA auch innovative und strenge Regulierungsdisziplinen, die die von den beiden Parteien eingegangenen Marktzugangsverpflichtungen ergänzen und verstärken.
Zu diesen Regulierungsdisziplinen gehört eine der umfassendsten und umfassendsten, gegenseitig bindenden Disziplinen für die innerstaatliche Regulierung, die sich mit Lizenzierungs- oder Genehmigungsregelungen für fast alle Dienstleistungs- und Investitionstätigkeiten befasst. Der Text gewährleistet faire und transparente Regelungen für alle Antragsteller und macht das Zulassungsverfahren so reibungslos wie möglich.
Freizügigkeit von Fachkräften
Das vereinbarte Paket zur vorübergehenden Einreise von Berufsangehörigen umfasst folgende Vorteile:
- EU-Unternehmen können ihre konzernintern entsandten Arbeitnehmer für bis zu 3 Jahre nach Kanada entsenden – aufbauend auf früheren Abkommen gilt dieser Vorteil im Allgemeinen für alle Sektoren.
- eine verlängerte Aufenthaltsdauer für Berufsangehörige – Vertragsdienstleister oder Freiberufler (in der Vereinbarung festgelegt) können sich für einen Zeitraum von 12 Monaten im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei aufhalten (doppelt so viel wie zuvor möglich)
Vertragsdienstleister profitieren von besseren Einreise- und Aufenthaltsbedingungen (z. B. diskriminierungsfreie Behandlung gegenüber kanadischen Anbietern) in weiteren Sektoren. Diese umfassen
- Beratungs- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit
- Bergbau
- Telekommunikationsdienstleistungen
- Post- und Kurierdienste
- Versicherungsdienstleistungen und versicherungsbezogene Dienstleistungen
- sonstige Finanzdienstleistungen
- Verkehr
- Herstellung
- Wartung und Instandsetzung von Ausrüstungen wie
- Schiffe, Schienenfahrzeuge
- Kraftfahrzeuge, Krafträder, Schneemobile und Straßenfahrzeuge
- Luftfahrzeuge und Teile davon
- Metallerzeugnisse, Büromaschinen, sonstige Ausrüstungen und Haushaltswaren
- Verbundene wissenschaftliche und technische Beratung
- Umweltdienstleistungen
Neue Profile: der bevorzugte Zugang zum kanadischen Markt und die diskriminierungsfreie Behandlung in Kanada werden auch für neue Kategorien von EU-Anbietern gelten, wie sie im Abkommen definiert sind: Investoren, kurze Geschäftsreisende und Technologen.
Kanada wird auf Ehepartner konzernintern entsandter Arbeitnehmer in der EU eine Behandlung anwenden, die derjenigen gleichwertig ist, die Ehepartnern kanadischer konzernintern entsandter Arbeitnehmer in der EU gewährt wird.
Gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen
Um die Mobilität hochqualifizierter Fachkräfte zwischen der EU und Kanada zu erleichtern, schafft das CETA einen Rahmen für die gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen und legt die allgemeinen Bedingungen und Leitlinien für die Aushandlung berufsspezifischer Abkommen fest.
Das CETA bietet einen detaillierten Rahmen für die Aushandlung und den Abschluss von Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Das Abkommen überlässt es den Vereinigungen reglementierter Berufe beider Vertragsparteien, den Prozess der Aushandlung eines MRA einzuleiten, indem Empfehlungen an den zuständigen CETA-Ausschuss gerichtet werden, und sich auf die spezifischen Bedingungen zu einigen. Sobald sich die Verbände auf die Grundsätze und Verfahren des Rahmens geeinigt haben, wird das MRA rechtsverbindlich, wodurch sichergestellt wird, dass europäische Berufsangehörige ihre Qualifikationen von den zuständigen kanadischen Behörden anerkennen lassen können und umgekehrt.
Öffentliche Auftragsvergabe
Mit CETA können EU-Unternehmen nun Angebote für kanadische staatliche Ausschreibungen auf allen drei Ebenen des öffentlichen Beschaffungswesens einreichen: Bundes-, Provinz- und Gemeindeebene.
In Kanada sind Provinzen und Territorien für öffentliche Güter zuständig, z. B.
- Gesundheitswesen
- Ausbildung
- Wohlergehen
- innerprovinzinterne Beförderung.
Gemeindeverwaltung
- Nahverkehr
- Schulträger
- öffentliche Versorgungsleistungen usw.
Die vom CETA erfassten Beschaffungsstellen sind in den Anhängen 19-1 bis 19-8enthalten.
CETA schafft auch Rechtssicherheit dafür, dass die kanadischen öffentlichen Stellen und Einrichtungen europäische Unternehmen nicht diskriminieren können, d. h. den Zugang der Unternehmen zu öffentlichen Ausschreibungen zu beschränken.
Lieferanten können Beschaffungsentscheidungen anfechten, die ihrer Ansicht nach gegen die Verpflichtungen aus dem Abkommen verstoßen. In Kanada nimmt das Canadian International Trade Tribunal (CITT) diese Aufgabe wahr.
Kanada hat sich ferner bereit erklärt, das Ausschreibungsverfahren transparenter zu gestalten, indem alle öffentlichen Ausschreibungen rechtzeitig auf einer einzigen Website veröffentlicht werden. Derzeit bietet diese Website ein Instrument zur Suche nach Beschaffungsmöglichkeiten bei der (Bundes-) Regierung.
Andere öffentliche Beschaffungen (Provinz- und Territorialregierungen) veröffentlichen derzeit Ausschreibungen auf ihren eigenen Beschaffungs-Websites oder auf einem elektronischen Ausschreibungssystem, das von einem externen Dienstleister betrieben wird.
Investitionen
Sobald CETA endgültig in Kraft tritt, wird es Investoren aus der EU und Kanada mehr Vorhersehbarkeit, Transparenz und Schutz für ihre Investitionen in Kanada bzw. in der EU bieten.
Die CETA-Bestimmungen über den Investitionsschutz und die neue Investitionsgerichtsbarkeit (ICS) werden ein hohes Schutzniveau für Investoren gewährleisten und gleichzeitig das Recht der Regierungen auf Regulierung und Verfolgung von Gemeinwohlzielen wie dem Schutz der Gesundheit, der Sicherheit oder der Umwelt uneingeschränkt wahren.
Die Investitionsgerichtsbarkeit stellt einen klaren Bruch vom alten Ansatz der Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten (ISDS) dar und zeigt die gemeinsame Entschlossenheit der EU und Kanadas, ein gerechteres, transparenteres und institutionalisiertes System für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zu schaffen.
Die Investitionsbestimmungen des CETA werden auch die acht bestehenden bilateralen Investitionsabkommen zwischen bestimmten EU-Mitgliedstaaten und Kanada ersetzen.
Der Schwellenwert für die Überprüfung des Erwerbs kanadischer Unternehmen nach dem Investment Canada Act wird erheblich von derzeit 354 Mio. CAD auf 1.5 Mrd. CAD angehoben. Dies gilt für alle EU-Investoren, bei denen es sich nicht um staatliche Unternehmen handelt.
Wenn Sie Investitionen in Kanada planen, finden Sie hier weitere Informationen.
HINWEIS: Der Investitionsschutz und die Investitionsgerichtsbarkeit sowie der Marktzugang für Portfolioinvestitionen werden gemäß dem Beschluss (EU) 2017/38 des Rates vom 28. Oktober 2016 über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (ABl. L 11 vom 14.1.2017, S. 1080 – 1081(http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2017.011.01.1080.01.ENG) nicht vorläufigangewandt.
Links und Kontakte
EUROPÄISCHEN UNION |
Delegation der Europäischen Union in Kanada Anschrift: 150 Metcalfa-Straße, Suite 1900, Ottawa, Ontario, K2P 1P1 Tel.: + 1 6132386464 E-Mail: Delegation-Canada@eeas.europa.eu |
ÖSTERREICH |
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) IN KANADA Generalkonsulat Österreichs – EUR Handelsabteilung Advantage Austria Anschrift: 30 ST Clair Avenue West, Suite 1402, Toronto, Ontario, M4V 3A1 Tel.: + 1 4169673348 E-Mail: toronto@advantageaustria.org Tel.: + 1 5148493708 E-Mail: montreal@advantageaustria.org
Anschrift: 445 Wilbrod Street, Ottawa, Ontario, K1N 6M7 Tel: + 1 6137891444, E-Mail: ottawa-ob@bmeia.gv.at |
BELGIEN |
IN KANADA Flandern/Wallonien/Brüssel Trade Rep. for Ontario, Manitoba Anschrift: 2 Bloor Street West – Suite 2508, Toronto, Ontario, M4W 3E2 Telefon + 1 416515-7777 E-Mail: toronto@awex-wallonia.com
Anschrift: 999 Boulevard de Maisonneuve West – Suite 1600, Montreal (Québec) H3A 3L4 Tel.: + 1 514289-9955 E-Mail: montreal@fitagency.com
Anschrift: 1250 René-Lévesque West – Suite 4115, Montreal, Québec, H3B 4W8 Tel.: + 1 514939-4049
Anschrift: 1010 Sherbrooke West – Suite 2404, Montreal, Québec, H3A 2R7 Tel.: + 1 514286-1581 E-Mail: info@bruxelles-canada.com
Anschrift: 360 Albert Street, 8. Stock, Suite 820, Ottawa, Ontario, K1R 7X7 Tel.: + 1 6132367267 E-Mail: ottawa@diplobel.fed.be |
BULGARIEN |
IN KANADA Anschrift: 325 Stewart Street, Ottawa, Ontario, K1N 6K5 Tel.: + 1 613893215 E-Mail: Embassy.Ottawa@mfa.bg |
KROATIEN |
IN KANADA Anschrift: 229 Chapel St, Ottawa, Ontario, K1N 7Y6 Tel.: + 1 6135627820 E-Mail: croemb.ottawa@mvep.hr
Anschrift: 918 Dundas Street Ost, Suite 302, Mississauga, Ontario, L4Y 2B8 Tel.: + 1 9052779051 E-Mail:Genmiss@mvep.hr |
ZYPERN |
Handelsdienst IN KANADA Anschrift: 150 Metcalfa-Straße, Suite 1002, Ottawa, Ontario, K2P 1P1 Tel.: + 1 6135630727 E-Mail: ottawahighcom@mfa.gov.cy
Honorarkonsulat Anschrift: 435 Donald Street, Coquitlam, British Columbia, V3K 3Z9 Tel.: + 1 6049362268 E-Mail: tberggre@sfu.ca
Anschrift: 13 East 40 rd Street, New York, NY 10016 Tel.: + 1 2122139100 E-Mail: ctncy@cyprustradeny.org |
TSCHECHISCHE REPUBLIK |
IN KANADA Anschrift: 6707 Ellbogen Drive SW, T2V0E5 Calgary, Alberta, T2H 0S7 Tel.: + 1 4032694924 E-Mail:Calgary@czechtrade.cz Anschrift: 251 Cooper Street, Ottawa, Ontario, K2P 0G2 Tel.: + 1 6135623875 Website: http://www.mzv.cz/ottawa/en/ E-Mail: ottawa@embassy.mzv.cz E-Mail: commerce_ottawa@mzv.cz
Generalkonsulat der Tschechischen Republik Anschrift: 2 Bloor Street West, Suite 1500, Toronto, Ontario, M4W 3E2 Website: www.mzv.cz/toronto E-Mail: toronto@embassy.mzv.cz E-Mail: commerce_toronto@mzv.cz |
DÄNEMARK |
Dänisches Außenministerium Udenrigsministeriet Eksportrådet IN KANADA Anschrift: 2 Bloor Street West, Suite 2120, Toronto, Ontario, M4W 3E2 Tel.: + 1 416962-5661 E-Mail: yyzhkt@um.dk Anschrift: 47 Clarence Street, Suite 450, Ottawa, Ontario, K1N 9K1 Tel.: + 1 6135621811 E-Mail: ottamb@um.dk |
ESTLAND |
Enterprise Estonia (EAS) IN KANADA Anschrift: 260 Dalhousie Street, Suite 210, Ottawa, Ontario K1N 7E4 Tel.: + 1 6137894222 E-Mail: embassy.ottawa@mfa.ee |
FINNLAND |
IN KANADA Anschrift: 55 Metcalfa-Straße, Suite 850, Ottawa, Ontario, K1P 6L5 Tel.: + 1 6132882233 E-Mail: embassy@finland.ca E-Mail: sanomat.ott@formin.fi |
FRANKREICH |
IN KANADA Handelsvertreter in Kanada: Unternehmen Frankreich Toronto Anschrift: 154 Universität Avenue Suite 400, Toronto, M5H 3Y9 Tel.: + 1 4169771257
Montreal: Bureau Business France, Anschrift: 1501 McGill College, Bureau 1120, Montreal, QC H3A 3M8 Tel.: + 1 5146704000
Vancouver: Anschrift: 1111 Melville Street, Suite 320 Vancouver, British Columbia V6E 3V6 Tel.: + 1 6046390923 E-Mail: canada@businessfrance.fr
Anschrift: 42 Sussex Drive, Ottawa, Ontario, K1M 2C9 Tel.: + 1 6137891795 E-Mail: politique@ambafrance-ca.org |
DEUTSCHLAND |
Deutschland Handel und Invest (GTAI) IN KANADA Kanadische deutsche Handelskammer Anschrift: 480 Universität Avenue, Suite 1500, Toronto, Ontario, M5G 1V2 Tel.: + 1 416598-3355 E-Mail: info@germanchamber.ca
Anschrift: 1 Wellenley Street, Ottawa, Ontario, K2P 0T8, Kanada Tel.: + 1 613 232 1101 E-Mail: info@ottawa.diplo.de |
GRIECHENLAND |
IN KANADA Anschrift: 80 Maclaren Street Ottawa, Ontario, K2P 0K6 Tel.: + 1 6132386271 E-Mail: ecocom-ottawa@mfa.gr
Generalkonsulat Anschrift: 1075 Bay Street, Suite 600, Toronto, Ontario, M5S 2B1 Tel.: + 1 4165150133 E-Mail: ecocom-toronto@mfa.gr |
UNGARN |
Ungarisches Staatliches Handelsministerium Ungarische Investitionsförderungsagentur IN KANADA Anschrift: 175 Bloor Street East, Suite 1109, South Tower, Toronto Tel.: + 1 6473492550 E-Mail: mission.tor@mfa.gov.hu
Anschrift: 299 Wellenley St., Ottawa, K2P 0V9 Tel.: + 1 6132307560 E-Mail: mission.ott@mfa.gov.hu |
IRLAND |
IN KANADA Handelsvertreter in Kanada: Unternehmen Irland Anschrift: 2 Bloor St. W, Suite 1501, Toronto, Ontario, M4W 3E2 Tel.: + 1 4169345033 E-Mail: client.service@enterprise-ireland.com E-Mail: neil.cooney@Enterprise-Ireland.com
Anschrift: Varette-Gebäude, 130 Albert St, Ottawa, Ontario, K1P 5G4 Tel.: + 1 6132336281 E-Mail: embassyofireland@rogers.com |
ITALIEN |
IN KANADA Italienische Handelsförderungsagentur des Generalkonsulats Italiens Anschrift: 365 Bloor Street East, Suite 1802, Toronto, Ontario, M4W 3L4 E-Mail: toronto@ice.it Tel.: + 1 4165981566
Anschrift: Rue Sherbrooke 1000, Büro 1720, Montreal, Québec, H3A 3G4 Tel.: + 1 5142840265 E-Mail: montreal@ice.it
Anschrift: 275 Slater St, Ottawa, Ontario, K1P 5H9 Tel.: + 1 6132322401 E-Mail: ambasciata.ottawa@esteri.it |
LETTLAND |
LettischeAgentur für Investitionen und Entwicklung IN KANADA Anschrift: 350 Sparks St., Ottawa, Ontario, K1R 7S8 Tel.: + 1 6132386014 E-Mail: embassy.canada@mfa.gov.lv |
LITAUEN |
IN KANADA Anschrift: 150 Metcalfe Str. # 1600, Ottawa, Ontario, K2P 1P1 Tel.: + 1 61356754 58 E-Mail: amb.ca@urm.lt |
LUXEMBURG |
IN KANADA Honorarkonsulat in Ottawa Anschrift: World Exchange Plaza, 45 O’Connor Street, Suite 1150, Ottawa, Ontario, K1P 1A4 Tel.: + 1 6137554091 E-Mail: luxconsulottawa@gmail.com
Anschrift: 2200 Massachusetts Avenue, NW, Washington, DC. 20008 Tel.: + 1 2022654171 E-Mail: luxembassy.was@mae.etat.lu |
MALTA |
IN KANADA Im kanadischen Generalkonsulat in Toronto Anschrift: 3300 Bloor St W, Etobicoke, Ontario, M8X 2X3 Tel.: + 1 4162070922 E-Mail: maltaconsulate.toronto@gov.mt |
NIEDERLANDE |
Niederländische Unternehmensagentur Ondernemersplein – ein Online-Portal für ausländische und niederländische Start-ups IN KANADA Anschrift: 350 Albert Street, Suite 2020 Ottawa, Ontario, K1R, 1A4 Tel.: + 1 613 237 503 E-Mail: ott@minbuza.nl
Generalkonsulat in Toronto Anschrift: 1 Dundas Street West, Suite 2106, Toronto, Ontario, M5G 1Z3 Tel.: + 1 416 595 2402 Website:Www.hollandtradeandinvest.com |
POLEN |
Polska Agencja Inwestycji i Handlu Sekretariat des Präsidenten: Tel.: + 48 223349871 Abteilung für Auslandsinvestitionen: Tel.: + 48 223349875 Abteilung Wirtschaftsentwicklung: Tel.: + 48 223349820 Abteilung Wirtschaftsförderung: Tel.: + 48 223349926 Abteilung Information und Kommunikation: Tel.: + 48 223349994
IN KANADA Polnische Investitions- und Handelsagentur in Toronto Anschrift: 438 Universität Avenue, Suite 1810, Toronto, Ontario, M5G 2K8 E-Mail: zack.labieniec@paih.gov.pl
Botschaft der Republik Polen in Ottawa Anschrift: 443 Daly Ave, Ottawa, Ontario, K1N 6H3 Tel.: + 1 6137890468 E-Mail:ottawa.amb.sekretariat@msz.gov.pl Generalkonsulat der Republik Polen in Toronto Anschrift: 2603 Lake Shore Blvd. West, Toronto, Ontario, M8V 1G5 Tel.: + 1 4162525471 Tel.: + 1 4164645405 E-Mail: toronto.info@msz.gov.pl
Generalkonsulat der Republik Polen in Vancouver Anschrift: 1177 West Hastings Street, Suite 1600, Vancouver, British Columbia, V6E 2K3 Tel.: + 1 6046883458 E-Mail: vancouver.info@msz.gov.pl
Konsulat der Republik Polen in Montreal Anschrift: 3501 Avenue du Musée, Montreal, Québec, QC H3G 2C8 Tel.: + 1 6137890468 E-Mail: michal.falenczyk@msz.gov.pl |
PORTUGAL |
AICEP Portugal Global – Handels- und Investitionsagentur IN KANADA Handels- und Investitionsagentur: AICEP Toronto Anschrift: 438 Universität Avenue, Suite 1400, Toronto, Ontario, M5G 2K8 Tel.: + 1 4169214925 E-Mail: aicep.toronto@portugalglobal.pt
Anschrift: 645 Inselpark Dr. Ottawa, Ontario, K1y 0B8 Tel.: + 1 6137290883 E-Mail: ottawa@mne.pt |
RUMÄNIEN |
Ministerium für Unternehmensumfeld, Handel und Unternehmertum Industrie- und Handelskammer Rumäniens IN KANADA Rumänisches Wirtschafts- und Handelsförderungsbüro Anschrift: 1010, Rue Sherbrooke Ouest, Büro 610, Etage 6, Montreal, Québec, H3A 2R7 Tel.: + 1 5145048235 E-Mail: romtrade.mtl@videotron.ca
Anschrift: 655 Rideau St, Ottawa, Ontario, K1N 6A3 Tel.: + 1 6137893709 E-Mail: ottawa@mae.ro |
SLOWAKEI |
IN KANADA Anschrift: 50 Rideau Terrace, Ottawa, Ontario, K1M 2A2 Tel.:+ 1 6137494442 E-Mail: emb.ottawa@mzv.sk |
SLOWENIEN |
IN KANADA Anschrift: 150 Metcalfe Street Suite 2200, Ottawa, Ontario, K2P 1P1 Tel.: + 1 6135655781 E-Mail: sloembassy.ottawa@gov.si |
SPANIEN |
ICEX – spanisches Institut für Außenhandel IN KANADA Anschrift: 151 Slater Street, Suite 801, Ottawa, Ontario, K1P 5H3 Tel.: + 1 6132360409 E-Mail: ottawa@comercio.mineco.es
Anschrift: 170 Universität Ave # 602, Toronto, Ontario, M5H 3B3 Tel.: + 1 4169670488 E-Mail:toronto@comercio.mineco.es
Anschrift: 74 Stanley Ave, Ottawa, Ontario, K1M 1P4 Tel.: + 1 6137472252 E-Mail: emb.ottawa@mae.es |
SCHWEDEN |
Business Sweden – schwedischer Handels- und Investitionsrat IN KANADA Handelsvertreter in Kanada: Unternehmen Schweden Anschrift: 2 Bloor Street West, Suite 2120, Toronto Ontario M4W 3E2 Tel.: + 1 4169228152 E-Mail: toronto@business-sweden.se
Anschrift: 377 Dalhousie Street, Ottawa Ontario, K1N 9N8 Tel.:+ 1 6132448200 E-Mail: sweden.ottawa@gov.se |
Handelskammern und Unternehmerverbände
EUROPÄISCHEN UNION |
Handelskammer der Europäischen Union in Kanada (EUCCAN) Anschrift: 480 Universität Avenue, Suite 1500, Toronto, Ontario, M5G 1V2 Tel.:+ 1 4165987087 E-Mail: info@euccan.com
Handelskammer der Europäischen Union in Kanada West E-Mail: info@eu-canada.com Eine Liste der lokalen und bilateralen Handelskammern und Wirtschaftsverbände der EU in Kanada finden Sie auf der Website der Handelskammer der Europäischen Union in Kanada (http://www.euccan.com). EUCCAN ist eine Dachorganisation für diese sehr unterschiedlichen Strukturen und Organisationen. |
Informationsinstrumente
In diesen sieben Factsheets wird erläutert, was CETA ist und welchen Nutzen es hat.
- Überblick über CETA — (andere Sprachen) Die 7 wichtigsten Teile des Abkommens
- CETA und Landwirtschaft — (andere Sprachen) Vorteile für die Landwirtschaft in der EU
- Die strategischen Vorteile des CETA — (andere Sprachen) gemeinsam zur Gestaltung der Globalisierung
- Garantien im CETA — (andere Sprachen) Sechs Art und Weise gewährleistet die Interessen der EU
- Standards und Werte im CETA — (andere Sprachen) Ein fortschrittliches Abkommen über nachhaltige Entwicklung
- In Zahlen — (andere Sprachen) Die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Kanada
- Verhandlungsprozess — (andere Sprachen) Einigung
Erfahren Sie, wie Sie sich an öffentlichen Vergabeverfahren in Kanada beteiligen können.
- Praktischer Leitfaden für EU-Unternehmen zur Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren in Kanada
- Leitfaden für die Vergabe öffentlicher Aufträge und ihre Organisation in Kanada und seinen Provinzen
Erfahren Sie mehr über die Geschäftsmöglichkeiten, die das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada bietet.
Weitere Links
Broschüre für Unternehmen — Beschreibung der Vorteile nach Kapiteln und praktische Tipps für Unternehmen
Infografiken veranschaulichen die Vorteile des CETA nach EU-Mitgliedstaaten
Schritt-für-Schritt-Leitfaden für Ausführer nach Kanada
Unternehmensgeschichten und Erfahrungsberichte
KMU-Empfehlung
Im September 2018 einigte sich der Gemischte CETA-Ausschuss auf eine spezifische Empfehlung für KMU, wonach jede Vertragspartei KMU der anderen Vertragspartei online Informationen über CETA zur Verfügung stellt und dass die EU und Kanada zusammenarbeiten, damit das Handelsabkommen KMU zugutekommt.
Kanadische Website zur Unterstützung von KMU aus der EU, die nach Kanada exportieren