Begriff im Glossar:

Europäischer Wirtschaftsraum

Vereint die EU-Mitgliedstaaten und die drei EWR-EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) zu einem Binnenmarkt, der denselben Grundregeln unterliegt. Mit diesen Vorschriften soll der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen über den EWR in einem offenen und wettbewerbsorientierten Umfeld, einem Konzept der vier Freiheiten, ermöglicht werden.

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