Begriff im Glossar:

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

Das AEO-Konzept basiert auf der von der Weltzollorganisation (WZO) eingeführten Partnerschaft „Customs-to-Business“, die darauf abzielt, die Sicherheit der Lieferkette zu gewährleisten und gleichzeitig die Zollverfahren zu erleichtern.

Wirtschaftsbeteiligte, die freiwillig eine Reihe von Kriterien erfüllen, arbeiten eng mit den Zollbehörden zusammen. Dies
bedeutet, dass stets eine Beziehung zwischen dem Zoll und dem Antragsteller/zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten bestehen muss.

Dieses Verhältnis muss auf den Grundsätzen der gegenseitigen Transparenz, Korrektheit, Fairness und Verantwortung beruhen.

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