Erfahrungsbericht:

Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada

Die Einigung auf einen Blick

Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada ist am 21. September 2017 vorläufig in Kraft getreten.

Die Bereiche, die noch nicht in Kraft getreten sind, sind

  • Investitionsschutz und Investitionsgerichtsbarkeit (ICS)
  • Zugang zum Markt für Wertpapieranlagen
  • Bestimmungen über Camcording
  • zwei Bestimmungen zur Transparenz von Verwaltungsverfahren, zur Überprüfung und zur Einlegung von Rechtsbehelfen auf Ebene der Mitgliedstaaten

Das Abkommen wird uneingeschränkt in Kraft treten, sobald es von allen Parlamenten der Mitgliedstaaten förmlich ratifiziert wurde.

Was sind die Vorteile für Ihr Unternehmen?

Die Vereinbarung

  • Beseitigung oder Senkung von Handelshemmnissen, Zöllen und ausfuhrbezogenen Kosten
  • Vereinfachung von Papierarbeiten, technischen Vorschriften, Zollverfahren und Ursprungsregeln, Produktprüfungen, Beschaffungsinformationen, Fragen des geistigen Eigentums usw.
  • Förderung des Handels mit Lebensmitteln, tierischen und pflanzlichen Erzeugnissen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung eines hohen Gesundheits- und Sicherheitsniveaus von Menschen, Tieren und Pflanzen
  • ermöglicht es Ihrem Unternehmen, sich an Ausschreibungen auf allen Ebenen der kanadischen Regierung zu beteiligen.
  • Schaffung eines zusätzlichen Marktzugangs in bestimmten Sektoren, Verbesserung der Mobilität der Arbeitnehmer und Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen für Berufstätige
  • Schutz einer großen Vielfalt geografischer Angaben für hochwertige europäische Lebensmittelerzeugnisse auf dem kanadischen Markt
  • Förderung hochwertiger Investitionen zwischen der EU und Kanada

Zu den abgedeckten Bereichen gehören Marktzugangsregeln für Waren, technische Handelshemmnisse, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, Investitionen, Dienstleistungen, elektronischer Geschäftsverkehr, Wettbewerbspolitik, öffentliches Beschaffungswesen, geistiges Eigentum, Zusammenarbeit in Regulierungsfragen oder Streitbeilegung. Die Anhänge enthalten Zeitpläne für den Zollabbau, Kontingente, Verfahren, Ursprungsregeln, gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen usw.

 

Die Kapitel der Vereinbarung werden hier kurz erläutert, und der dazugehörige Text kann heruntergeladen werden.

Tarife

Am 21. September 2017 haben Kanada und die EU bereits 98 % ihrer Zolltarifpositionen abgeschafft und vereinbart, fast alle verbleibenden Zolltarifpositionen schrittweise abzuschaffen. Bis 2024 werden 99 % aller Zolltarifpositionen abgeschafft sein.

Zu den kanadischen Erzeugnissen, für die eine vorübergehende Abschaffung der Zölle gilt, gehören u. a.:

  • Motorfahrzeuge
  • Schiffe
  • Gerste und Malz
  • raffinierter Zucker
  • Kartoffelstärke
  • Blumen

Zu den europäischen Erzeugnissen, für die eine vorübergehende Abschaffung der Zölle gilt, gehören:

  • Motorfahrzeuge
  • einige Fische und Meeresfrüchte
  • Rohzucker und raffinierter Zucker
  • bestimmte Körner

Die schrittweise Abschaffung der Zölle erfolgt nach einem Zeitplan für den Zollabbau. Die Ermäßigungen sind in den Abbaukategorien in Anhang 2A des Abkommens ausgedrückt.

  • A: Zollsatz Null am 21. September 2017
  • B: Senkung des Zolls auf Null bei gleichbleibenden Senkungen über drei Jahre
  • C: Senkung des Zollsatzes bei gleichbleibenden Kürzungen über einen Zeitraum von fünf Jahren auf Null
  • D: Senkung des Zollsatzes bei gleichbleibenden Kürzungen über einen Zeitraum von sieben Jahren auf Null
  • E: Zoll ist vom Zollabbau befreit
  • S: der Zoll bleibt fünf Jahre lang unverändert; danach werden sie am 1. Januar des Jahres 8 in drei gleichen Schritten abgebaut.
  • AV0 + EP: Wertzollsatz in Höhe von Null zum Zeitpunkt des Inkrafttretens; der spezifische Zoll, der sich aus der für diese Ursprungswaren geltenden Einfuhrpreisregelung ergibt, wird beibehalten.

 

Mein Handelsassistent gibt die Zeitpläne für den Zollabbau für die betreffenden Tarifpositionen an.

Gewerbliche Waren

Beide Seiten haben vereinbart, 100 % der Zolltarifpositionen für gewerbliche Waren abzuschaffen, davon 99,6 % für Kanada und 99,4 % für die EU. Zu den wenigen nicht bei Inkrafttreten liberalisierten Produkten gehört eine begrenzte Zahl von Produkten der Automobilindustrie, die innerhalb von 3, 5 oder 7 Jahren auf der Basis der Gegenseitigkeit liberalisiert werden (17 Erzeugnisse im kanadischen Zollangebot und die entsprechenden Erzeugnisse im EU-Angebot). Kanada wird seine verbleibenden Zölle auf Schiffe über einen Zeitraum von sieben Jahren (d. h. bis 2024) liberalisieren.

Landwirtschaftliche

Mit Inkrafttreten beseitigte Kanada die Zölle für 90,9 % aller Agrartariflinien. Bis 2023 wird dieser Anteil auf 91,7 % steigen.

Für empfindliche landwirtschaftliche Erzeugnisse gilt eine Sonderbehandlung:

Zollkontingente

Beide Seiten wenden Zollkontingente auf bestimmte Erzeugnisse wie kanadisches Rindfleisch, Schweinefleisch und Zuckermais sowie europäischen Käse an. Dabei handelt es sich um bestimmte Warenmengen, die in einem bestimmten Zeitraum Anspruch auf Zollpräferenzbehandlung haben.

Einfuhr aus Kanada

Die Zuteilung von Zollkontingenten wird auf der Grundlage der im Rahmen des Zollkontingents verfügbaren Mengen und der beantragten Menge berechnet, die der EU-Kommission von den nationalen Behörden mitgeteilt wurde.

Sobald die Zuteilungen von der EU-Kommission berechnet und veröffentlicht wurden, müssen die EU-Mitgliedstaaten Einfuhr- oder Ausfuhrlizenzen für die im Rahmen der betreffenden Zollkontingente beantragten Mengen erteilen.

Die Grundregeln für die gleichzeitige Prüfung sind in der Verordnung (EG) Nr. 1301/2006 der Kommission mit gemeinsamen Regeln für die Verwaltung von Einfuhrzollkontingenten für landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen einer Einfuhrlizenzregelung festgelegt.

Die Zuteilungsquoten der EU-Zollkontingente in Bezug auf die erteilten Einfuhrlizenzen werden monatlich veröffentlicht und sind über die Beobachtungsstelle für den Fleischmarkt zugänglich.

In den folgenden Verordnungen wird festgelegt, wie die EU ihre verschiedenen Zollkontingente für CETA verwaltet.

Ausfuhr nach Kanada
  • Kanada wendet ein jährliches Modell für die Zuteilung von Quoten für Milcherzeugnisse an
  • die Beantragung der Kontingente erfolgt in der ersten Novemberhälfte und die Rückgabe und Neuverteilung der nicht ausgeschöpften Kontingente am 1. August.
  • um eine Quote in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie in Kanada ansässig und im Käsesektor tätig sein.

Weitere Informationen über die Zuteilung der Zollkontingente für Milcherzeugnisse, die im Rahmen des CETA aus der EU nach Kanada ausgeführt werden, finden Sie unter „Bekanntmachungen“ auf der Website von Global Affairs Canada.

In den Mitteilungen an die Einführer sind die Kriterien für die Zuteilung im Rahmen der jeweiligen Zollkontingente festgelegt. Die Bekanntmachungen enthalten auch Informationen über die Verwaltung von Zollkontingenten im Allgemeinen und über das Verfahren für die Einreichung eines Antrags. Die Antragsformulare und die zugehörigen Anhänge sind jeder Bekanntmachung beigefügt.

CETA-Käseinhaberliste 2020

CETA-Liste der Quoteninhaber für Industriekäse 2020

2019 – Tabelle der Nutzung des CETA-Zollkontingents für Käse

Außerdem sei darauf hingewiesen, dass

  • Obst und Gemüse unterliegen weiterhin dem Einfuhrpreissystem der EU
  • die Zölle für Geflügel und Eier werden beibehalten.

Wein und Spirituosen

Spezifische Zölle auf Weine und Spirituosen aus der EU, die nach Kanada eingeführt werden, wurden mit Inkrafttreten des CETA abgeschafft.

Bei Spirituosen wie Gin, Wodka und Whisky befasst sich CETA mit nichttarifären Handelshemmnissen, die die Fähigkeit der EU, in den kanadischen Markt einzudringen, erheblich beeinträchtigt haben, insbesondere durch

  • Anwendung der unterschiedlichen Dienstleistungsgebühr (die Kanada auf eingeführte Weine und Spirituosen erhebt) auf der Grundlage des Volumens und nicht des Wertes, und deren Berechnung transparenter, wodurch die Kosten für die EU-Erzeuger für den Verkauf ihrer Erzeugnisse in Kanada gesenkt werden
  • Einfrieren der Zahl der kanadischen privaten Verkaufsstellen außerhalb des Standorts, die nur kanadischen Herstellern offenstehen und eine Alternative zum Monopol der Provinzspiratelliten darstellen
  • Verhinderung von Out-of-Province-Aktivitäten bestimmter Liquor Boards, die zu unlauterem Wettbewerb auf kanadischem Hoheitsgebiet und in Drittländern geführt haben
  • Abschaffung der kanadischen Anforderungen für die Beimischung eingeführter Bulk-Branntweine mit lokalen Spirituosen vor der Abfüllung (durch diese Anforderung wurde verhindert, dass importierte Bulk-Branntweine bei der Abfüllung in Kanada als geografische Angaben gekennzeichnet werden)

Das CETA umfasst sowohl das Abkommen zwischen der EU und Kanada von 1989 über alkoholische Getränke als auch das Abkommen zwischen der EU und Kanada von 2004 über Wein und Spirituosen, das starke rechtliche Garantien für europäische und kanadische Wein- und Spirituosenhändler bietet. Geringfügige Änderungen des Abkommens von 2004 sind in Anhang 30-B des CETA aufgeführt. 

Fischerei

Kanada hat mit Inkrafttreten alle Zölle auf Fischereierzeugnisse vollständig abgeschafft.

Die EU beseitigte 95,5 % ihrer Zölle bei Inkrafttreten und erklärte sich bereit, die verbleibenden 4,5 % der Zölle innerhalb von 3, 5 oder 7 Jahren weiter abzuschaffen.

Parallel zur Aufhebung der Zölle werden die EU und Kanada eine nachhaltige Fischerei entwickeln, indem sie Überwachungs-, Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen anwenden und die illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei bekämpfen.

 

Finden Sie den für Ihr Erzeugnis geltenden Zollsatz in My Trade Assistant.

Ursprungsregeln

 

Um für eine Präferenzbehandlung in Betracht zu kommen, muss Ihr Erzeugnis die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen. Bitte überprüfen Sie das interaktiveTool für die Selbstbewertung der Ursprungsregeln (ROSA) in My Trade Assistant, um zu beurteilen, ob Ihr Produkt die Ursprungsregeln erfüllt, und erfahren Sie, wie Sie die richtigen Dokumente erstellen können.

Allgemeine Informationen über die Ursprungsregeln und die Ursprungsverfahren finden Sie in diesem Abschnitt.

Ursprung ist die „wirtschaftliche Staatsangehörigkeit“ gehandelter Waren. Wenn Sie neu sind, finden Sie eine Einführung zu den wichtigsten Konzepten im Abschnitt „Waren“.

Ursprungsregeln

Die Ursprungsregeln sind im Protokoll über Ursprungsregeln und Ursprungsregeln des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens EU -Kanada (CETA) (ABl. L 11 vom 14.1.2017, S. 465) festgelegt. Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Leitlinien zu den Ursprungsregeln.

Ist mein Erzeugnis nach dem CETA EU-Kanada „Ursprungserzeugnis“?

Damit Ihre Ware für den niedrigeren oder den Null-Präferenzzoll im Rahmen des CETA in Frage kommt, muss Ihre Ware ihren Ursprung in der EU oder Kanada haben.

Ein in der EU oder in Kanada „hergestelltes“ Erzeugnis, wenn es eine der folgenden Anforderungen erfüllt:

  • in der EU oder in Kanada vollständig gewonnen oder hergestellt worden ist
  • ausschließlich aus Vormaterialien mit Ursprung in der EU oder Kanada hergestellt wird
  • in der EU oder in Kanada in ausreichendem Maße nach den erzeugnisspezifischen Vorschriften in Anhang 5hergestellt wurde

Siehe auch Einleitende Bemerkungen zu Anhang 5.

Darüber hinaus enthält Anhang 5a Ursprungskontingente und alternative erzeugnisspezifische Regeln für bestimmte Erzeugnisse.

 

Beispiele für produktspezifische Vorschriften in EU-Handelsabkommen

  • Regel für den Wertzuwachs – Der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft darf einen bestimmten Prozentsatz des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses nicht überschreiten
  • Änderung der zolltariflichen Einreihung – das Herstellungsverfahren führt zu einer Änderung der zolltariflichen Einreihung der Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft und des Enderzeugnisses (z. B. Herstellung von Papier (Harmonisiertes System Kapitel 48) aus Zellstoff ohne Ursprungseigenschaft (Harmonisiertes System Kapitel 47).
  • spezifische Verfahren – ein besonderes Herstellungsverfahren ist erforderlich, z. B. Spinnen von Fasern für Garne. Solche Vorschriften werden hauptsächlich in der Textil- und Bekleidungsbranche sowie in der chemischen Industrie angewandt.

Eine Kombination dieser unterschiedlichen Vorschriften ist möglich, wobei die verschiedenen Vorschriften alternativ oder in Kombination erfüllt werden.

Tipps und Tricks zur Einhaltung der produktspezifischen Vorschriften

Das Abkommen bietet zusätzliche Flexibilität, um Ihnen die Einhaltung der erzeugnisspezifischen Vorschriften wie Toleranzen oder Kumulierung zu erleichtern.

Toleranz
  • die Toleranzregel erlaubt es dem Hersteller, Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die nach der erzeugnisspezifischen Regel normalerweise verboten sind, bis zu 10 % des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses zu verwenden.
  • diese Toleranz darf nicht dazu verwendet werden, einen Höchstwert für Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft zu überschreiten, die in den erzeugnisspezifischen Vorschriften aufgeführt sind.
  • besondere Toleranzen gelten für Textilien und Bekleidung der HS-Kapitel 50 bis 63, die in Anhang 1enthalten sind.
Kumulierung

CETA sieht drei Arten der Ursprungskumulierung vor

  • bilaterale Kumulierung – Vormaterialien mit Ursprung in Kanada können als Ursprungserzeugnisse der EU (und umgekehrt) angerechnet werden, wenn sie bei der Herstellung eines Erzeugnisses verwendet werden.
  • vollständige Kumulierung – ermöglicht die Berücksichtigung der Be- oder Verarbeitungen, die in der EU oder in Kanada an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden, um die Einhaltung der erzeugnisspezifischen Regel zu erleichtern
  • Ermächtigungsklausel für erweiterte Kumulierung – Vormaterialien mit Ursprung in einem gemeinsamen Partner eines Freihandelsabkommens können als Ursprungserzeugnisse der EU oder Kanadas angerechnet werden, wenn sie bei der Herstellung eines Erzeugnisses verwendet werden. Voraussetzung für diese Bestimmung ist die Zustimmung der Vertragsparteien zu den geltenden Bedingungen.

Sonstige Anforderungen

Ihr Erzeugnis muss auch alle anderen im Protokoll über die Ursprungsregeln genannten anwendbaren Voraussetzungen erfüllen, wie z. B. unzureichende Be- oder Verarbeitungen oder die Nichtveränderungsregel.

Regel der Nichtveränderung

Ursprungserzeugnisse müssen aus der EU nach Kanada (und umgekehrt) befördert werden, ohne in einem Drittland weiterverarbeitet zu werden.

Einige Behandlungen können in einem Drittland durchgeführt werden, wenn die Erzeugnisse unter zollamtlicher Überwachung bleiben.

  • Entladen
  • Umladen
  • jede andere Behandlung, die zur Erhaltung des Zustands der Erzeugnisse oder zur Beförderung des Erzeugnisses in das Gebiet der EU oder Kanadas erforderlich ist
  • Lagerung
  • Aufteilung von Sendungen

Die Zollbehörde kann von einem Einführer den Nachweis verlangen, dass ein Erzeugnis, für das er eine Zollpräferenzbehandlung beantragt, im Einklang mit den Beförderungsvorschriften versandt wurde.

Zollerstattung

Die Erstattung von Zöllen auf Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die zur Herstellung eines Erzeugnisses verwendet wurden, das im Rahmen eines Präferenzzolls ausgeführt wird, ist nur in den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten des CETA, d. h. bis zum 21. September 2020, zulässig.

Ursprungsverfahren

Wenn Sie einen Präferenzzoll beantragen möchten, müssen Sie die Ursprungsverfahren einhalten und Ihren Antrag von den Zollbehörden des Landes überprüfen lassen, in das Sie Ihre Waren einführen. Die Verfahren sind in Abschnitt C des Protokolls über die Ursprungsregeln des Abkommens festgelegt.

Wie kann die Zollpräferenzbehandlung beantragt werden?

Einführer können eine Zollpräferenzbehandlung auf der Grundlage einer vom Ausführer vorgelegten Ursprungserklärung beantragen.

Ursprungserklärung

In der EU ist kein Ursprungsnachweis erforderlich, wenn der Gesamtwert der Erzeugnisse nicht höher ist als

  • 500 EUR bei Kleinsendungen oder
  • 1 200 EUR bei den im persönlichen Gepäck von Reisenden enthaltenen Erzeugnissen.
Eigenerklärung des Ausführers

Ausführer können durch Abgabe einer Ursprungserklärung selbst erklären, dass ihr Erzeugnis ihren Ursprung in der EU oder Kanada hat.

In der EU kann es entweder ergänzt werden

  • von einem Ausführer, der im System des registrierten Ausführers (REX)registriert ist
  • von einem Ausführer, sofern der Gesamtwert der Erzeugnisse 6 000 EUR nicht überschreitet

Dieselbe REX-Nummer kann auch für einige andere Präferenzhandelsabkommen der EU verwendet werden (z. B. das Handelsabkommen der EU mit Japan).

  • der Wortlaut der Ursprungserklärung kann in jeder Amtssprache der EU ausgefertigt werden und ist in Anhang 2 des Protokolls über die Ursprungsregeln enthalten.
  • die Ursprungserklärung sollte auf einer Rechnung oder einem Handelspapier erscheinen, in dem das Ursprungserzeugnis so genau bezeichnet ist, dass die Feststellung der Nämlichkeit möglich ist.
  • die Ursprungserklärung bleibt 12 Monate ab dem Datum, an dem sie vom Ausführer ausgefüllt wurde, gültig.
  • in der Regel gilt die Ursprungserklärung für eine Sendung, doch kann sie in Kanada auch für mehrere Sendungen identischer Erzeugnisse während eines Zeitraums von höchstens einem Jahr gelten.
Überprüfung des Ursprungs

Die Zollbehörden können überprüfen, ob ein eingeführtes Erzeugnis tatsächlich Ursprungserzeugnisse ist oder andere Ursprungsanforderungen erfüllt.

Im Zweifelsfall kann die Zollbehörde von einem Einführer den Nachweis verlangen, dass ein Erzeugnis, für das er eine Zollpräferenzbehandlung beantragt, im Einklang mit den Beförderungsvorschriften versandt wurde.

Die Überprüfung stützt sich auf folgende Grundsätze:

  • Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Zollbehörden des Einfuhr- und des Ausfuhrlandes
  • Kontrollen des Ursprungs der Erzeugnisse durch die örtlichen Zollbehörden. Besuche des Einfuhrlandes beim Ausführer sind nicht zulässig.

Nach Abschluss der Prüfung treffen die Behörden des Einfuhrlandes die endgültige Ursprungsfeststellung und unterrichten die Behörden der einführenden Vertragspartei über das Ergebnis.

Praktischer Leitfaden zu den Bestimmungen des CETA über Ursprungsregeln

Produktanforderungen

Technische Vorschriften legen spezifische Merkmale fest, die ein Produkt aufweisen sollte, z. B. Design, Etikettierung, Kennzeichnung, Verpackung, Funktionalität oder Leistung und sind beispielsweise zum Schutz der menschlichen Gesundheit, der Sicherheit oder der Umwelt konzipiert. Allerdings kann es für Händler kostspielig sein, unterschiedliche Anforderungen auf verschiedenen Märkten zu erfüllen.

Die technischen Vorschriften und Vorschriften der EU und Kanadas wurden besser miteinander in Einklang gebracht, so dass Unternehmen dasselbe Produkt oder dasselbe Produkt mit weniger Änderungen auf beiden Märkten verkaufen können. Dadurch können kleine Unternehmen, insbesondere Kleinstunternehmen, mit größeren Unternehmen konkurrieren und sich an internationalen Lieferketten und dem elektronischen Handel beteiligen.

CETA enthält auch Bestimmungen zur Gewährleistung der Transparenz, z. B. dass interessierte Personen beider Seiten zu vorgeschlagenen technischen Vorschriften, die Kanada oder die EU entwickeln können, Stellung nehmen können.

Darüber hinaus haben die EU und Kanada vereinbart, die Verbindungen und die Zusammenarbeit zwischen ihren Normungsgremien sowie ihren Prüf-, Zertifizierungs- und Akkreditierungsorganisationen zu stärken.

Erleichterung der Zertifizierung regulierter Produkte

Die EU und Kanada haben vereinbart, die Verbindungen und die Zusammenarbeit zwischen ihren Normungsgremien sowie ihren Prüf-, Zertifizierungs- und Akkreditierungsorganisationen zu stärken.

CETA enthält Bestimmungen, die dazu beitragen, unnötige Störungen zu vermeiden und Transparenz zu gewährleisten (z. B. können interessierte Personen beider Seiten zu vorgeschlagenen technischen Vorschriften, die Kanada oder die EU entwickeln, Stellung nehmen).

Konformitätsbewertung – gegenseitige Anerkennung

Kanada und die EU haben vereinbart, verbindliche Konformitätsbewertungsbescheinigungen anzuerkennen, die von anerkannten Konformitätsbewertungsstellen mit Sitz in der EU ausgestellt wurden, und umgekehrt für die unter das CETA-Protokoll fallenden Sektoren, um die Einhaltung der kanadischen oder EU-Anforderungen nachzuweisen.

Das Protokoll über die gegenseitige Anerkennung der Ergebnisse der Konformitätsbewertung ersetzt das bestehende Abkommen über die gegenseitige Anerkennung (MRA) und erweitert den Geltungsbereich der Produkte mit der Möglichkeit einer weiteren Ausweitung.

Die unter das Protokoll fallenden Erzeugnisse sind

  • Elektro- und Elektronikgeräte, einschließlich elektrischer Anlagen und Geräte, und zugehörige Bauteile
  • Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
  • elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
  • Spielzeug
  • Bauprodukte
  • Maschinen, einschließlich Teile, Bauteile, einschließlich Sicherheitsbauteile, auswechselbare Ausrüstungen und Baugruppen von Maschinen
  • Messgeräte
  • Warmwasserkessel, einschließlich zugehöriger Geräte
  • Ausrüstung, Maschinen, Apparate, Geräte, Steuerungsbauteile, Schutzsysteme, Sicherheitsvorrichtungen, Steuerungs- und Regelvorrichtungen sowie zugehörige Instrumente, Präventions- und Erkennungssysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX-Geräte)
  • Geräte zur Verwendung im Freien, da sie sich auf umweltbelastende Geräuschemissionen beziehen
  • Sportboote, einschließlich ihrer Bestandteile

Wie finden Sie die genehmigten Konformitätsbewertungsstellen?

  • im Rahmen des bestehenden MRA anerkannte Einrichtungen werden dies auch weiterhin im Rahmen des CETA sein.
  • damit eine neue Konformitätsbewertungsstelle anerkannt werden kann, muss die benennende Vertragspartei der anderen Seite die in Anhang 3 des Protokolls aufgeführten Informationen übermitteln.

Die NANDO-Datenbank enthält notifizierte und benannte Organisationen und andere relevante Informationen zur Konformitätsbewertung.

Zugelassene Konformitätsbewertungsstellen

Lebensmittel

CETA vereinfacht die Genehmigungsverfahren weiter, senkt die Kosten und verbessert die Vorhersehbarkeit des Handels mit tierischen und pflanzlichen Erzeugnissen.

  • alle in die EU eingeführten Erzeugnisse müssen den geltenden gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Normen entsprechen und umgekehrt.
  • Informationen und Anforderungen für die Ausfuhr von Lebensmitteln nach Kanada
  • Vorschriften für die Einfuhr von Lebensmitteln in die EU

Die Canadian Food Inspection Agency (CFIA) legt die Strategien und Vorschriften für die Einfuhr von Lebensmitteln, landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen fest.

Die Canada Border Services Agency (CBSA) ist für die erste Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln, landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen zuständig.

Beispiele für Kennzeichnungsanforderungen für Lebensmittel in Kanada

  • erforderliche Sprachkenntnisse
  • übliche Bezeichnung
  • Nettofüllmenge
  • Inhaltsstoffe und Allergene
  • Nährwert-Faktentabelle
  • Händleridentität 
  • „Bester Vorher“, „Verpackung am“ und Ablaufdatum
  • Speicheranweisungen
  • Ursprungsland
  • Identitätsstandard

Weitere Kennzeichnungsanforderungen im Industriekennzeichnungsinstrument der Canadian Food Inspection Agency.

Dies ist eine Liste von Vorschriften, die Sie bei der Ausfuhr Ihrer Lebensmittel nach Kanada als nützlich erachten.

Tiere und tierische Erzeugnisse

Das CETA bestätigt die bestehende Zusammenarbeit zwischen der EU und Kanada im Veterinärbereich auf der Grundlage eines hohen Maßes an gegenseitigem Vertrauen und sieht eine weitere Vereinfachung des Zulassungsverfahrens für Ausführer vor.

  • Kanada hat seinen Rindfleischmarkt für neunzehn EU-Mitgliedstaaten wieder geöffnet
  • im Falle eines Seuchenausbruchs (so genannte Regionalisierung) haben sich die Vertragsparteien darauf geeinigt, Handelsbeschränkungen so gering wie möglich zu halten, und der Handel aus nicht betroffenen Gebieten kann ohne Unterbrechung oder langwierige Wiederzulassungsverfahren fortgesetzt werden.

Anforderungen an die Ausfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen nach Kanada

Pflanzen, Obst und Gemüse

Mit dem CETA werden neue Verfahren eingeführt, um das Genehmigungsverfahren für Pflanzen, Obst und Gemüse durch Kanada zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Das CETA ermöglicht es Kanada, den derzeitigen länderspezifischen und produktspezifischen Ansatz durch EU-weite Bewertungen und Genehmigungsverfahren für Obst und Gemüse zu ersetzen.

Ziel ist es, ein berechenbareres Regelungsumfeld für Exporteure zu schaffen.

Bei allen Produktkategorien vereinbarten die Parteien die Einführung von beschleunigten Verfahren für als vorrangig ausgewiesene Posten.

Informationen und Anforderungen an die Ausfuhr von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen nach Kanada

Arzneimittel

CETA baut auf der gegenseitigen Anerkennung guter Herstellungsverfahren und Inspektionen von Pharmafabriken auf, die zwischen der EU und Kanada bereits bestehen, und verringert Doppelinspektionen.

Dies bedeutet, dass Sie als Pharmahersteller mit deutlich geringeren Verwaltungslasten und -kosten konfrontiert sein werden und die Regulierungsbehörden der EU und Kanadas ihre Ressourcen besser nutzen können, indem sie Doppelinspektionen verringern und sich stattdessen auf Märkte konzentrieren, auf denen höhere Risiken bestehen. Konkret

  • Inspektionen, die von Behörden der EU-Mitgliedstaaten im Gebiet der EU durchgeführt werden, werden von Kanada akzeptiert und umgekehrt
  • in Drittländern durchgeführte Inspektionen können ebenfalls anerkannt werden.

 

In der heutigen globalen Wirtschaft stammen 40 % der in der EU vertriebenen Fertigarzneimittel aus Übersee, also 80 % der pharmazeutischen Wirkstoffe, die zur Bereitstellung von Arzneimitteln in der EU verwendet werden.

Weitere Informationen: Protokoll über die gegenseitige Anerkennung des Programms zur Einhaltung und Durchsetzung der guten Herstellungspraxis für Arzneimittel.           

 

Diespezifischen Vorschriften und Anforderungen für Ihr Produkt finden Sie in My Trade Assistant.

Technische Handelshemmnisse

Technische Vorschriften sind zwar wichtig, können aber manchmal als Hemmnis für den internationalen Handel wirken und somit eine erhebliche Belastung für Sie als Exporteur darstellen.

  • wenn Sie der Meinung sind, dass Sie mit einem Handelshemmnis konfrontiert sind, das Ihr Geschäft verlangsamt oder Sie daran hindert, exportieren zu können, können Sie uns sagen.
  • melden Sie unter Verwendung des Online-Formulars, was Ihre Ausfuhren nach Kanada stoppen, und die EU wird Ihre Situation analysieren und geeignete Maßnahmen ergreifen.

Kontaktieren Sie uns

Zollabfertigungsunterlagen und -verfahren

Das Abkommen gewährleistet transparentere und vereinfachte Zollverfahren, um den Handel zu erleichtern und die Kosten für die Unternehmen zu senken.

Dokumente

In den Schritt-für-Schritt-Leitfäden werden die verschiedenen Arten von Dokumenten beschrieben, die Sie für die Zollabfertigung Ihrer Waren vorbereiten müssen.

Je nach Produkt können die Zollbehörden alle oder einige der nachstehenden Elemente verlangen.

  • Handelsrechnung (Beschreibung der spezifischen Anforderungen an Form und Inhalt in My Trade Assistant)
  • Ladeliste
  • Einfuhrlizenzen für bestimmte Waren
  • Bescheinigungen, aus denen hervorgeht, dass Ihr Produkt den verbindlichen Produktvorschriften entspricht, z. B. Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, Kennzeichnung und Verpackung
  • Ursprungsnachweis – Ursprungserklärung

Zur Klarstellung: Sie können im Voraus verbindliche Zolltarifauskünfte und/oder verbindliche Ursprungsauskünfte beantragen.

 

Nähere Informationen über die Unterlagen, die Sie für die Zollabfertigung Ihres Produkts vorlegen müssen, erhalten Sie bei My Trade Assistant.

Verfahren zum Nachweis und zur Überprüfung des Ursprungs

Eine Beschreibung der Art und Weise, wie der Ursprung Ihrer Erzeugnisse nachzuweisen ist, um einen Präferenzzoll zu beantragen, und der Regeln für die Überprüfung des Ursprungs durch die Zollbehörden finden Sie im Abschnitt über die Ursprungsregeln.

Informationen über die Zollverfahren für Ein- und Ausfuhr im Allgemeinen finden Sie bei der GD Steuern und Zollunion.

Geistiges Eigentum und geografische Angaben

Das CETA bietet europäischen Unternehmen, die innovative, künstlerische, unterschiedliche und hochwertige Produkte nach Kanada exportieren, einen besseren Schutz der Rechte des geistigen Eigentums und bietet Schutz für pharmazeutische Erzeugnisse und geografische Angaben.

Kanada hat seine Grenzmaßnahmen gegen nachgeahmte Marken, unerlaubt hergestellte urheberrechtlich geschützte Waren und nachgeahmte Waren mit geografischer Angabe verschärft, indem es den Zollbehörden die Möglichkeit eröffnet hat, mutmaßliche gefälschte Waren zurückzuhalten.

Geistiges Eigentum

Das Handelsabkommen sieht auch moderne Regeln zum Schutz und zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vor.

Urheberrecht im digitalen Zeitalter

Mit CETA hat Kanada vereinbart, seine Urheberrechtsregelung an die folgenden Internet-Verträge der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) anzugleichen.

  • der WIPO-Urheberrechtsvertrag
  • WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger

Die Internet-Verträge enthalten Normen, die den unbefugten Zugang zu kreativen Werken im Internet oder in digitaler Form verhindern, die für unsere Kreativwirtschaft wichtig sind.

Das Abkommen enthält wichtige Bestimmungen über Beschränkungen der Haftung von Internetdiensteanbietern für rechtsverletzende Inhalte, wenn sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen, wie z. B. ein System zur wirksamen Meldung solcher Inhalte.

Kanada hat ferner zugesagt, dafür zu sorgen, dass Rechteinhaber Technologien wirksam nutzen können, um ihre Rechte zu schützen und Online-Lizenzen für ihre Werke zu vergeben.

  • beispielsweise werden Schutz und wirksame Rechtsbehelfe gegen die Umgehung technischer Maßnahmen (z. B. Verschlüsselung) bereitgestellt, die von den Rechteinhabern zum Schutz ihrer Rechte eingesetzt werden.
  • darüber hinaus ist es verboten, elektronische „Informationen zur Wahrnehmung der Rechte“, d. h. Informationen, die einem geschützten Material beigefügt sind, und die Identifizierung des Werks, seiner Urheber, des ausübenden Künstlers oder des Eigentümers und der Bedingungen für seine Nutzung absichtlich zu ändern oder zu löschen.
Senderechte

Kanada erklärte sich ferner bereit, die Rechte europäischer Künstler besser zu schützen, indem den ausübenden Künstlern das ausschließliche Recht eingeräumt wird, die drahtlose Ausstrahlung und die öffentliche Wiedergabe ihrer Darbietungen zu genehmigen oder zu verbieten.

Mit diesen Rechten wird sichergestellt, dass europäische und kanadische Künstler für ihre Kreativität belohnt werden und Anreize haben, weiterhin neue künstlerische Werke zu schaffen.

  • Europäische Künstler können Lizenzgebühren z. B. von Café- und Einzelhandelseinrichtungen erhalten, die Musik spielen, um Verbraucher anzuziehen.
  • Kanada stellt sicher, dass für drahtlose Rundfunksendungen oder für jede öffentliche Wiedergabe eine einzige angemessene Vergütung gezahlt wird, die zwischen den ausübenden Künstlern und den Tonträgerherstellern aufgeteilt wird.
Sortenschutz

Kanada hat ferner vereinbart, den Schutz von Pflanzensorten auf der Grundlage des Gesetzes von 1991 des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) zu verstärken.

Dies bedeutet, dass innovative Pflanzensorten, die z. B. zu besseren Erträgen führen können, geschützt werden und daher wahrscheinlich schneller auf den kanadischen Markt eingeführt werden, was den Landwirten und Verbrauchern zugutekommt.

Die EU ist ein wichtiger Anbieter neuer Pflanzensorten. Diese wichtige Forschungs- und Innovationstätigkeit ist durch eine Art des geistigen Eigentums sui generis, den gemeinschaftlichen Sortenschutz, geschützt. Dies bezieht sich nicht auf die Verwendung genetisch veränderter Organismen.

Maßnahmen gegen Fälschungen

Kanada hat sich ferner bereit erklärt, seine Grenzmaßnahmen gegen nachgeahmte Marken, unerlaubt hergestellte urheberrechtlich geschützte Waren und nachgeahmte Waren mit geografischer Angabe zu verstärken, insbesondere indem den Zollbehörden die Möglichkeit eingeräumt wird, gefälschte Waren von Amts wegen zurückzuhalten.

  • Die zuständigen kanadischen Behörden können von sich aus tätig werden, um Waren, die im Verdacht stehen, ein Recht geistigen Eigentums zu verletzen, vorübergehend zurückzuhalten.
  • Marken müssen nicht einzeln beim kanadischen Zoll registriert sein, um in den Genuss des Schutzes zu kommen.

Kanada wird Verfahren einführen oder beibehalten, nach denen ein Rechteinhaber seine zuständigen Behörden ersuchen kann, die Freigabe von Waren, die im Verdacht stehen, ein Recht geistigen Eigentums zu verletzen, auszusetzen oder zurückzuhalten.

Kanada hat auch die Möglichkeit eingeführt, dass Justizbehörden die erforderlichen einstweiligen Maßnahmen ergreifen und Anordnungen unmittelbar gegen Vermittler erlassen, die nachgeahmte Waren auf den Markt bringen würden.

Arzneimittel

CETA verbessert die Rechte des geistigen Eigentums für innovative Arzneimittel in dreierlei Hinsicht

  • Innovatoren, die Inhaber eines pharmazeutischen Patents sind, erhalten das Recht, Entscheidungen über Genehmigungen für das Inverkehrbringen in Kanada in derselben Weise anzufechten, wie andere Hersteller bereits in der Lage sind.
  • Kanada verpflichtet sich zu seiner derzeitigen Datenschutzregelung (6 + 2 Jahre), wodurch Rechtssicherheit in einem Bereich geschaffen wird, in dem langfristige Investitionen von wesentlicher Bedeutung sind.
  • Kanada wird ein System zur Wiederherstellung der Patentdauer nach dem Vorbild des EU-Systems einführen, um ungerechtfertigte Verzögerungen im Genehmigungsverfahren für das Inverkehrbringen auszugleichen, einschließlich einer Höchstdauer des ergänzenden Schutzes (2 Jahre) – die Parteien einigten sich auf die Möglichkeit von Ausnahmen für die Ausfuhr in Drittländer.

Weitere Informationen zum Schutz des geistigen Eigentums in der EU finden Sie.

 

Der europäische Helpdesk für Rechte des geistigen Eigentums bietet einen Helpdesk für direkte Unterstützung im Bereich des geistigen Eigentums an. Beratung und Unterstützung in Fragen der Rechte des geistigen Eigentums außerhalb des EU-Marktes.

Geografische Angaben

Die geografischen Angaben für in Kanada und der EU geschützte Weine und Spirituosen sind in Anhang III Buchstabe a bzw. Anhang IV Buchstabe a des Abkommens über den Handel mit Wein und Spirituosen von 2004 aufgeführt.

Neben den geografischen Angaben, die im Rahmen des Abkommens über Wein und Spirituosen zwischen der EU und Kanada geschützt sind und in das CETA integriert sind, hat sich Kanada bereit erklärt, 143 geografische Angaben – unverwechselbare Lebensmittel und Getränke aus bestimmten Städten oder Regionen der EU – zu schützen.

Kanada wird diese traditionellen europäischen Erzeugnisse in ähnlicher Weise wie die EU gegen Nachahmungen schützen. Es ist rechtswidrig, die Verbraucher über den tatsächlichen Ursprung eines Erzeugnisses irrezuführen, z. B. durch die Verwendung von Flaggen, die fälschlicherweise auf eine geschützte geografische Angabe der EU hinweisen, oder des Landes, aus dem das Erzeugnis mit geografischer Angabe stammt. Die Inhaber von EU-Rechten werden ein Verwaltungsverfahren nutzen können, um die Rechte der g. A. in Kanada zu wahren, anstatt sich nur auf langwierigere und komplexere Verfahren im nationalen Gerichtssystem zu stützen.

Liste der in Kanada geschützten geografischen Angaben

Mit Zustimmung der EU und Kanadas kann die Liste künftig auf andere Erzeugnisse ausgedehnt werden.

Weitere Informationen über den Schutz geografischer Angaben in Kanada dank CETA sind diesem praktischen Leitfaden zu entnehmen.

Im Hinblick auf die im Abkommen über den Handel mit Wein und Spirituosen von 2004 aufgeführten geografischen Angaben müssen die Inhaber dieser geografischen Angaben, um in Kanada geschützt zu werden, ihre geografischen Angaben beim kanadischen Amt für geistiges Eigentum eintragen lassen.

Das Verfahren zur Registrierung wird hier erläutert.

Elektronischer Geschäftsverkehr

Im Kapitel über den elektronischen Geschäftsverkehr wird in den allgemeinen Bestimmungen erwähnt, dass die Vertragsparteien anerkennen, wie wichtig es ist, die Nutzung des elektronischen Geschäftsverkehrs durch KMU zu erleichtern.

Dienstleistungen

CETA gewährleistet Rechtssicherheit für Dienstleistungserbringer aus der EU und Kanada, indem es ein hohes Maß an Liberalisierung in Kanada und der EU vorschreibt.

Die EU erhält einen besseren Zugang zum kanadischen Markt, insbesondere für Seeverkehrsdienstleistungen.

Schrittweise Liberalisierung und Transparenz

Kanada kann außer in einer begrenzten Anzahl sensibler Sektoren keine neuen Quoten oder neuen diskriminierenden Maßnahmen gegen Dienstleister aus der EU einführen. Das Abkommen garantiert auch, dass EU-Dienstleister in den Genuss folgender Vorteile kommen:

  • ein höherer Marktzugang, der über die WTO-Verpflichtungen Kanadas hinausgeht
  • die meisten Liberalisierungen, die Kanada in Zukunft vornehmen kann

Kanada hat eine Reihe von Beschränkungen hinsichtlich der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes für eine Reihe von Fachkräften, die in Kanada tätig sind, aufgehoben, darunter

  • Rechtsanwälte
  • Wirtschaftsprüfer
  • Architekt
  • Ingenieur

Im Bereich Telekommunikation, Post- und Kurierdienste hat Kanada zum ersten Mal an die künftige Liberalisierung gestoppt.

Seeverkehrsdienstleistungen

Eine neue Öffnung des kanadischen Seeverkehrsmarktes wird es den Seeverkehrsunternehmen aus der EU und ihren größeren Schiffen erleichtern, in Kanada auf der wichtigen Strecke zwischen Montreal und Halifax zu fischen.

Beide Häfen sind an der kanadischen Ostküste von Bedeutung. Montreal ist ein großer Hafen, in dem 1,4 Millionen Standardcontainer umgeschlagen werden (insgesamt Ein- und Ausfuhrcontainer im Jahr 2015), während Halifax 0,4 Millionen 20-Fuß-Einheiten (TEU) (2015) handhabt.

Die EU ist bei Baggerarbeiten mit Abstand weltweit führend. Mit CETA öffnet Kanada auch seinen Markt für Baggertätigkeiten für EU-Wirtschaftsteilnehmer, der zwischen 150 Mio. CAD und 400 Mio. CAD pro Jahr (ca. 104 Mio. EUR – 278 Mio. EUR pro Jahr) wert ist.

Regulierungsdisziplinen

Neben den ehrgeizigen Verpflichtungen in Bezug auf den Marktzugang enthält das CETA auch innovative und strenge Regulierungsdisziplinen, die die von den beiden Vertragsparteien eingegangenen Marktzugangsverpflichtungen ergänzen und verstärken.

Diese Regulierungsdisziplinen umfassen eines der umfassendsten und umfassendsten für beide Seiten verbindlichen Regelwerke für die innerstaatliche Regulierung, das sich mit Genehmigungs- oder Genehmigungsregelungen für fast alle Dienstleistungen und Investitionstätigkeiten befasst. Der Text gewährleistet faire und transparente Regelungen für alle Antragsteller und macht das Genehmigungsverfahren so reibungslos wie möglich.

Freizügigkeit von Fachkräften

Das vereinbarte Paket zur vorübergehenden Einreise von Fachkräften umfasst folgende Vorteile:

  • EU-Unternehmen können ihre unternehmensintern transferierten Arbeitnehmer für bis zu drei Jahre nach Kanada entsenden – aufbauend auf früheren Abkommen gilt dieser Vorteil generell für alle Sektoren.
  • eine verlängerte Aufenthaltsdauer für Berufsangehörige, d. h. Erbringer vertraglicher Dienstleistungen oder Freiberufler (im Abkommen festgelegt), können sich für einen Zeitraum von 12 Monaten im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei aufhalten (doppelt wie zuvor möglich).

Anbieter vertraglicher Dienstleistungen profitieren von besseren Einreise- und Aufenthaltsbedingungen (z. B. diskriminierungsfreie Behandlung gegenüber kanadischen Anbietern) in weiteren Sektoren. Diese umfassen

  1. Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit
    • Bergbau:
    • Telekommunikationsdienste
    • Post- und Kurierdienstleistungen
    • Versicherungsdienstleistungen und versicherungsbezogene Dienstleistungen
    • sonstige Finanzdienstleistungen
    • Verkehr
    • Herstellung
  2. Wartung und Instandsetzung von Ausrüstungen, z. B.
    • Schiffe, Eisenbahnausrüstung
    • Kraftfahrzeuge, Krafträder, Schneemobile und Fahrzeuge für den Straßenverkehr
    • Luftfahrzeuge und Teile davon
    • Metallerzeugnisse, sonstige Maschinen, Apparate und Geräte sowie Haushaltsgegenstände
  3. Verwandte wissenschaftliche und technische Beratung
  4. Umweltdienstleistungen

Neue Profile: der bevorzugte Zugang zum kanadischen Markt und die diskriminierungsfreie Behandlung in Kanada gelten auch für neue Kategorien von EU-Lieferanten im Sinne des Abkommens: Investoren, kurzfristige Geschäftsreisende und Technologen.

Kanada wird Ehegatten von unternehmensintern transferierten Personen in der EU eine Behandlung gewähren, die derjenigen gleichwertig ist, die Ehegatten kanadischer unternehmensintern transferierter Arbeitnehmer in der EU gewährt wird.

Gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen

Um die Mobilität hochqualifizierter Fachkräfte zwischen der EU und Kanada zu erleichtern, schafft CETA einen Rahmen für die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und legt die allgemeinen Bedingungen und Leitlinien für die Aushandlung berufsspezifischer Abkommen fest.

CETA bietet einen detaillierten Rahmen für die Aushandlung und den Abschluss von Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Das Abkommen überlässt es den Vereinigungen reglementierter Berufe beider Vertragsparteien, den Prozess der Aushandlung eines Abkommens über gegenseitige Anerkennung einzuleiten, indem sie dem zuständigen CETA-Ausschuss Empfehlungen unterbreiten und sich auf die spezifischen Bedingungen einigen. Sobald sich die Verbände auf die Grundsätze und Verfahren des Rahmens geeinigt haben, wird das Abkommen über gegenseitige Anerkennung rechtsverbindlich, wodurch sichergestellt wird, dass die europäischen Berufsangehörigen ihre Qualifikationen von den zuständigen Behörden in Kanada anerkennen lassen können und umgekehrt.

Öffentliche Auftragsvergabe

Mit CETA können EU-Unternehmen nun an Ausschreibungen der kanadischen Regierung auf allen drei Ebenen des öffentlichen Beschaffungswesens teilnehmen: Bund, Länder und Gemeinden.

In Kanada sind Provinzen und Territorien für öffentliche Güter wie

  • Gesundheitswesen
  • Bildung
  • Wohlergehen
  • innerprovinzielle Beförderung.

Verwaltung der Gemeinden

  • Nahverkehr
  • Schultafeln
  • öffentliche Versorgungsleistungen usw.

Die vom CETA erfassten Beschaffungsstellen sind den Anhängen 19-1 bis 19-8 zuentnehmen.

CETA schafft auch Rechtssicherheit, dass kanadische öffentliche Einrichtungen und Stellen nicht in der Lage sein werden, europäische Unternehmen zu diskriminieren, d. h. den Zugang der Unternehmen zu einer öffentlichen Ausschreibung einzuschränken.

Anbieter können Vergabeentscheidungen anfechten, die ihrer Ansicht nach gegen die Verpflichtungen aus der Vereinbarung verstoßen. In Kanada nimmt das Canadian International Trade Tribunal („CITT“) diese Aufgabe wahr.

Kanada hat das Ausschreibungsverfahren transparenter gemacht, indem es alle seine öffentlichen Ausschreibungen auf einer einzigen Vergabewebsite namens CanadaBuys veröffentlicht hat. Bitte beachten Sie, dass Sie sich auf dieser Seite anmelden müssen, um auf dem kanadischen Markt Angebote einreichen zu können.

 

Um herauszufinden, ob Sie zur Teilnahme an einer bestimmten öffentlichen Ausschreibung außerhalb der EU berechtigt sind, wenden Sie sich an My Trade Assistant for Procurement.

Investitionen

Sobald das CETA endgültig in Kraft tritt, wird es Investoren aus der EU und Kanada mehr Berechenbarkeit, Transparenz und Schutz für ihre Investitionen in Kanada bzw. in der EU bieten.

Die Bestimmungen des CETA über den Investitionsschutz und das neue Investitionsgerichtssystem (ICS) werden ein hohes Schutzniveau für Investoren gewährleisten und gleichzeitig das Recht der Regierungen auf Regulierung und Verfolgung von Gemeinwohlzielen wie dem Schutz der Gesundheit, der Sicherheit oder der Umwelt in vollem Umfang wahren.

Die Investitionsgerichtsbarkeit stellt einen klaren Bruch vom alten Ansatz zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten (ISDS) dar und zeigt die gemeinsame Entschlossenheit der EU und Kanadas, ein gerechteres, transparenteres und institutionalisiertes System für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zu schaffen.

Die Investitionsbestimmungen des CETA werden auch die acht bestehenden bilateralen Investitionsabkommen zwischen bestimmten EU-Mitgliedstaaten und Kanada ersetzen.

Der Schwellenwert für die Überprüfung von Übernahmen kanadischer Unternehmen im Rahmen des Investment Canada Act wird von derzeit 354 Mio. CAD auf 1,5 Mrd. CAD deutlich angehoben. Dies gilt für alle EU-Investoren, bei denen es sich nicht um staatseigene Unternehmen handelt.

Wenn Sie planen, in Kanada zu investieren, können Sie hier mehr erfahren.

HINWEIS: Investitionsschutz und Investitionsgerichtsbarkeit sowie der Zugang zum Markt für Portfolioinvestitionen werden im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2017/38 des Rates vom 28. Oktober 2016 über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (ABl. L 11 vom 14.1.2017, S. 1080) nichtvorläufigangewandt.

Links und Kontakte

EUROPÄISCHEN UNION

Delegation der Europäischen Union in Kanada

Anschrift:

150 Metcalfe Street, Suite 1900, Ottawa, Ontario, K2P 1P1

Tel.: + 1 6132386464

E-Mail: Delegation-Canada@eeas.europa.eu

ÖSTERREICH

Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)

IN KANADA

Vorteil Österreich Toronto

Generalkonsulat Österreich – EUR Handelsabteilung Vorteil Österreich

Anschrift:

30 St. Clair Avenue West, Suite 1402, Toronto, Ontario, M4V 3A1

Tel.: + 1 4169673348

E-Mail: toronto@advantageaustria.org 

Tel.: + 1 5148493708

E-Mail: montreal@advantageaustria.org 

 

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

445 Wilbrod Street, Ottawa, Ontario, K1N 6M7

Tel.: + 1 6137891444, 

E-Mail: ottawa-ob@bmeia.gv.at

BELGIEN

Wallonia Foreign Trade and Investment AgencyEUR
Agence wallonne à l’Exportation et aux Investissements Etrangers (AWEX)

Bruxelles Invest & Export

Handel mit Flandern

IN KANADA

Flandern/Wallonien/Brüssel

Trade Rep. für Ontario, Manitoba

Anschrift:

2 Bloor Street West – Suite 2508, Toronto, Ontario, M4W 3E2

Tel.: + 1 416515-7777

E-Mail: toronto@awex-wallonia.com

 

 

Flanders
Trade rep. für Québec, Neufundland und Labrador, Nunavut, New Brunswick, Nova Scotia, Prince Edward Island

Anschrift:

999 Boulevard de Maisonneuve West – Suite 1600,Montreal (Québec) H3A 3L4

Tel.: + 1 514289-9955

E-Mail: montreal@fitagency.com

 

Wallonia
Trade Reg. für Québec, Neufundland und Labrador, Nunavut, New Brunswick, Nova Scotia, Prince Edward Island

Anschrift:

1250 René-Lévesque West – Suite 4115, Montreal, Québec, H3B 4W8

Tel.: + 1 514939-4049

 

Brussels
Trade Rep. für Québec, Neufundland und Labrador, Nunavut, New Brunswick, Nova Scotia, Prince Edward Island

Anschrift: 1010 Sherbrooke West – Suite 2404, Montreal, Québec, H3A 2R7

Tel.: + 1 514286-1581

E-Mail: info@bruxelles-canada.com

 

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

360 Albert Street, 8. Stock, Suite 820, Ottawa, Ontario, K1R 7X7

Tel.: + 1 6132367267

E-Mail: ottawa@diplobel.fed.be

BULGARIEN

Bulgarische Förderagentur für kleine und mittlere Unternehmen (Bulgarisches
Amt für die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen)

IN KANADA

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

325 Stewart Street, Ottawa, Ontario, K1N 6K5

Tel.: + 1 613893215

E-Mail: Embassy.Ottawa@mfa.bg

KROATIEN


Exportportal Izvozni

IN KANADA

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

229 Chapel St, Ottawa, Ontario, K1N 7Y6

Tel.: + 1 6135627820

E-Mail: croemb.ottawa@mvep.hr

 

Generalkonsulat

Anschrift:

918 Dundas Street Ost, Suite 302, Mississauga, Ontario, L4Y 2B8

Tel.: + 1 9052779051

E-Mail: genmiss@mvep.hr
E-Mail: croconsulate.miss@mvep.hr

ZYPERN

Handelsdienst
Кπηρεσία Εμπορίου

IN KANADA

Hochrangige Kommission

Anschrift:

150 Metcalfe Street, Suite 1002, Ottawa, Ontario, K2P 1P1

Tel.: + 1 6135630727

E-Mail: ottawahighcom@mfa.gov.cy

 

Honorarkonsulat

Anschrift:

435 Donald Street, Coquitlam, British Columbia, V3K 3Z9

Tel.: + 1 6049362268

E-Mail: tberggre@sfu.ca

 

Handelsabschnitt

Anschrift:

13 East 40th Street, New York, NY 10016

Tel.: + 1 2122139100

E-Mail: ctncy@cyprustradeny.org

TSCHECHISCHE REPUBLIK

Nationale Handelsförderungsbehörde des Ministeriums für Industrie und Handel der Tschechischen Republik
– Česká agentsura na podporu obchodu

IN KANADA

CzechTrade Canada

Anschrift:

6707 Elbow Drive SW, T2V0E5 Calgary, Alberta, T2H 0S7

Tel.: + 1 4032694924

E-Mail: calgary@czechtrade.cz
E-Mail: jaroslav.jelinek@czechtrade.cz

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

251 Cooper Street, Ottawa, Ontario, K2P 0G2

Tel.: + 1 6135623875

Internet: http://www.mzv.cz/ottawa/en/

E-Mail: ottawa@embassy.mzv.cz

E-Mail: commerce_ottawa@mzv.cz

 

Generalkonsulat der Tschechischen Republik

Anschrift:

2 Bloor Street West, Suite 1500, Toronto, Ontario, M4W 3E2

Internet: www.mzv.cz/toronto

E-Mail: toronto@embassy.mzv.cz

E-Mail: commerce_toronto@mzv.cz

DÄNEMARK

Dänisches Außenministerium Udenrigsministeriet Eksportrådet

IN KANADA

Dänischer Rat „Handel“

Anschrift:

2 Bloor Street West, Suite 2120, Toronto, Ontario, M4W 3E2

Tel.: + 1 416962-5661

E-Mail: yyzhkt@um.dk

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

47 Clarence Street, Suite 450, Ottawa, Ontario, K1N 9K1

Tel.: + 1 6135621811

E-Mail: ottamb@um.dk 

ESTLAND

Unternehmen Estland (EAS)
Ettevõtluse Arendamise Sihtasutus (EAS)

IN KANADA

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

260 Dalhousie Street, Suite 210, Ottawa, Ontario K1N 7E4

Tel.: + 1 6137894222

E-Mail: embassy.ottawa@mfa.ee

FINNLAND

Finpro

IN KANADA

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

55 Metcalfe Street, Suite 850, Ottawa, Ontario, K1P 6L5

Tel.: + 1 6132882233

E-Mail: embassy@finland.ca

E-Mail: sanomat.ott@formin.fi

FRANKREICH

Unternehmen Frankreich

IN KANADA

Handelsbeauftragter in Kanada: Unternehmen Frankreich

Toronto

Anschrift:

154 Universität Avenue Suite 400, Toronto, M5H 3Y9

Tel.: + 1 4169771257

 

Montreal: Bureau Business France,

Anschrift:

1501 McGill College, Bureau 1120, Montreal, QC H3A 3M8

Tel.: + 1 5146704000

 

Vancouver:

Anschrift:

1111 Melville Street, Suite 320 Vancouver, British Columbia V6E 3V6

Tel.: + 1 6046390923

E-Mail: canada@businessfrance.fr

 

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

42 Sussex Drive, Ottawa, Ontario, K1M 2C9

Tel.: + 1 6137891795

E-Mail: politique@ambafrance-ca.org

DEUTSCHLAND

Deutschland Handel und Investitionen (GTAI)

IN KANADA

Kanadische deutsche Handelskammer

Anschrift:

480 University Avenue, Suite 1500, Toronto, Ontario, M5G 1V2

Tel.: + 1 416598-3355

E-Mail: info@germanchamber.ca

 

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

1 Waverley Street, Ottawa, Ontario, K2P 0T8, Kanada

Tel.: + 1 613 232 1101

E-Mail: info@ottawa.diplo.de

GRIECHENLAND

Unternehmen Griechenland „Investitionen und Handel

IN KANADA

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

80 MacLaren Street Ottawa, Ontario, K2P 0K6

Tel.: + 1 6132386271

E-Mail: ecocom-ottawa@mfa.gr

 

Generalkonsulat

Anschrift:

1075 Bay Street, Suite 600, Toronto, Ontario, M5S 2B1

Tel.: + 1 4165150133

E-Mail: ecocom-toronto@mfa.gr

UNGARN

Ungarisches Handelshaus

Ungarische Investitionsförderungsagentur
http://www.hipa.hu/

IN KANADA

Generalkonsulat in Toronto

Anschrift:

175 Bloor Street Ost, Suite 1109, Südturm, Toronto

Tel.: + 1 6473492550

E-Mail: mission.tor@mfa.gov.hu

 

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

299 Waverley St., Ottawa, K2P 0V9

Tel.: + 1 6132307560

E-Mail: mission.ott@mfa.gov.hu

IRLAND

Unternehmen Irland

IN KANADA

Handelsbeauftragter in Kanada: Unternehmen Irland

Anschrift:

2 Bloor St. W, Suite 1501, Toronto, Ontario, M4W 3E2

Tel.: + 1 4169345033

E-Mail: client.service@enterprise-ireland.com

E-Mail: neil.cooney@Enterprise-Ireland.com

 

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

Varette-Gebäude, 130 Albert St, Ottawa, Ontario, K1P 5G4

Tel.: + 1 6132336281

E-Mail: embassyofireland@rogers.com

ITALIEN

Italienische Handelsagentur
ICE – Agenzia per la promozione all‚estero e l’internazionalizzazione delle imprese italiane

IN KANADA

Italienische Handelsförderagentur des Generalkonsulats Italiens

Anschrift:

365 Bloor Street Ost, Suite 1802, Toronto, Ontario, M4W 3L4

E-Mail: toronto@ice.it

Tel.: + 1 4165981566

 

Anschrift:

1000 rue Sherbrooke ouest, Büro 1720, Montreal, Québec, H3A 3G4

Tel.: + 1 5142840265

E-Mail: montreal@ice.it

 

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

275 Slater St, Ottawa, Ontario, K1P 5H9

Tel.: + 1 6132322401

E-Mail: ambasciata.ottawa@esteri.it 

LETTLAND

Lettische Investitions- und Entwicklungsagentur
Latvijas Investīciju un attīstības aěentūra


liaa@liaa.gov.lv

IN KANADA

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

350 Sparks St, Ottawa, Ontario, K1R 7S8

Tel.: + 1 6132386014

E-Mail: embassy.canada@mfa.gov.lv

LITAUEN

Unternehmen Litauen

IN KANADA

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

150 Metcalfe Str#1600, Ottawa, Ontario, K2P 1P1

Tel.: + 1 61356754 58

E-Mail: amb.ca@urm.lt

LUXEMBURG

Luxemburg für Unternehmen

IN KANADA

Honorarkonsulat in Ottawa

Anschrift:

World Exchange Plaza, 45 O’Connor Street, Suite 1150, Ottawa, Ontario, K1P 1A4

Tel.: + 1 6137554091

E-Mail: luxconsulottawa@gmail.com

 

Botschaft in Washington D.C.

Anschrift:

2200 Massachusetts Avenue, NW, Washington, D.C. 20008

Tel.: + 1 2022654171

E-Mail: luxembassy.was@mae.etat.lu

ZYPERN

Maltesisches Unternehmen

IN KANADA

In Kanada Generalkonsulat in Toronto

Anschrift:

3300 Bloor St W, Etobicoke, Ontario, M8X 2X3

Tel.: + 1 4162070922

E-Mail: maltaconsulate.toronto@gov.mt

NIEDERLANDE

Niederländische Unternehmensagentur
Rijksdienst voor Ondernemend Nederland
 

Ondernemersplein – ein Online-Portal für ausländische und niederländische Start-ups

IN KANADA

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

350 Albert Street, Suite 2020 Ottawa, Ontario, K1R, 1A4

Tel.: + 1 613 237 503

E-Mail: ott@minbuza.nl

 

Generalkonsulat in Toronto

Anschrift:

1 Dundas Street West, Suite 2106, Toronto, Ontario, M5G 1Z3

Tel.: + 1 416 595 2402

Internet: www.hollandtradeandinvest.com
E-Mail: tor-ea@minbuza.nl

POLEN

Polnische Investitions- und Handelsagentur (ehemalige polnische Agentur für Information und Auslandsinvestitionen)
Polska Agencja Inwestycji i Handlu


E-Mail: invest@paih.gov.pl

Sekretariat des Präsidenten:

Tel.: + 48 223349871

Abteilung für Auslandsinvestitionen:

Tel.: + 48 223349875

Abteilung für wirtschaftliche Entwicklung:

Tel.: + 48 223349820

Abteilung Wirtschaftsförderung:

Tel.: + 48 223349926

Abteilung Information und Kommunikation:

Tel.: + 48 223349994

 

IN KANADA

Polnische Investitions- und Handelsagentur in Toronto

Anschrift:

438 University Avenue, Suite 1810, Toronto, Ontario, M5G 2K8

E-Mail: zack.labieniec@paih.gov.pl 

 

Botschaft der Republik Polen in Ottawa

Anschrift:

443 Daly Ave, Ottawa, Ontario, K1N 6H3

Tel.: + 1 6137890468

E-Mail: ottawa.amb.sekretariat@msz.gov.pl

 

Generalkonsulat der Republik Polen in Toronto

Anschrift:

2603 See Shore Blvd. Westen, Toronto, Ontario, M8V 1G5

Tel.: + 1 4162525471

Tel.: + 1 4164645405

E-Mail: toronto.info@msz.gov.pl 

 

Generalkonsulat der Republik Polen in Vancouver

Anschrift:

1177 West Hastings Street, Suite 1600, Vancouver, British Columbia, V6E 2K3

Tel.: + 1 6046883458

E-Mail: vancouver.info@msz.gov.pl 

 

Konsulat der Republik Polen in Montreal

Anschrift:

3501 Avenue du Musée, Montreal, Québec, QC H3G 2C8

Tel.: + 1 6137890468 

E-Mail: michal.falenczyk@msz.gov.pl

FÜR PORTUGAL

AICEP Portugal Global – Handels- und Investitionsagentur

IN KANADA

Handels- und Investitionsagentur: AICEP Toronto

Anschrift:

438 University Avenue, Suite 1400, Toronto, Ontario, M5G 2K8

Tel.: + 1 4169214925

E-Mail: aicep.toronto@portugalglobal.pt

 

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

645 Inselpark Dr., Ottawa, Ontario, K1Y 0B8

Tel.: + 1 6137290883

E-Mail: ottawa@mne.pt

RUMÄNIEN

Ministerium für Unternehmensumfeld, Handel und Unternehmertum

Invest Romania

Die rumänische Industrie- und Handelskammer

IN KANADA

Rumänisches Wirtschafts- und Handelsförderungsbüro

Anschrift:

1010, Rue Sherbrooke Ouest, Büro 610, Etage 6, Montreal, Québec, H3A 2R7

Tel.: + 1 5145048235

E-Mail: romtrade.mtl@videotron.ca

 

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

655 Rideau St, Ottawa, Ontario, K1N 6A3

Tel.: + 1 6137893709

E-Mail: ottawa@mae.ro

SLOWAKEI

SARIO – Slowakische Agentur für Investitions- und Handelsentwicklung
Slovenská Agentúra pre rozvoj investícií a obchodu

IN KANADA

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

50 Rideau Terrace, Ottawa, Ontario, K1M 2A2

Tel.: + 1 6137494442

E-Mail: emb.ottawa@mzv.sk

SLOWENIEN

Spirit Slovenia – Public Agency for Entrepreneurship, Internationalisation, Foreign Investments and Technology
SPIRIT Slovenija

IN KANADA

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

150 Metcalfe Street Suite 2200, Ottawa, Ontario, K2P 1P1

Tel.: + 1 6135655781

E-Mail: sloembassy.ottawa@gov.si

SPANIEN

ICEX – Spanisches Institut für Außenhandel
ICEX España Exportación e Inversiones

IN KANADA

Wirtschafts- und Handelsamt

Anschrift:

151 Slater Street, Suite 801, Ottawa, Ontario, K1P 5H3

Tel.: + 1 6132360409

E-Mail: ottawa@comercio.mineco.es

 

Amt für Handelsförderung in Toronto

Anschrift:

170 University Ave #602, Toronto, Ontario, M5H 3B3

Tel.: + 1 4169670488

E-Mail:toronto@comercio.mineco.es

 

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

74 Stanley Ave, Ottawa, Ontario, K1M 1P4

Tel.: + 1 6137472252

E-Mail: emb.ottawa@mae.es 

SCHWEDEN

Business Sweden – Schwedischer Handels- und Investitionsrat

IN KANADA

Handelsbeauftragter in Kanada: Unternehmen Schweden

Anschrift:

2 Bloor Street West, Suite 2120, Toronto Ontario M4W 3E2

Tel.: + 1 4169228152

E-Mail: toronto@business-sweden.se

 

Botschaft in Ottawa

Anschrift:

377 Dalhousie Street, Ottawa Ontario, K1N 9N8

Tel.: + 1 6132448200

E-Mail: sweden.ottawa@gov.se

Handelskammern und Unternehmerverbände

EUROPÄISCHEN UNION

Handelskammer der Europäischen Union in Kanada (EUCCAN)

Anschrift:

480 University Avenue, Suite 1500, Toronto, Ontario, M5G 1V2

Tel.:  + 1 4165987087

E-Mail: info@euccan.com 

 

Handelskammer der Europäischen Union in Kanada West

E-Mail: info@eu-canada.com

Eine Liste lokaler und bilateraler EU-Handels- und Wirtschaftskammern in Kanada finden Sie auf der Website der Handelskammer der Europäischen Union in Kanada (http://www.euccan.com). EUCCAN ist eine Dachorganisation für diese sehr unterschiedlichen Strukturen und Organisationen.

Informationstools

In diesen sieben Factsheets wird erläutert, was CETA ist und welchen Nutzen es bringt.

Hier erfahren Sie, wie Sie an öffentlichen Vergabeverfahren in Kanada teilnehmen können.

Erfahren Sie mehr über die Geschäftsmöglichkeiten, die das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada bietet

Weitere Links

Broschüre für Unternehmen – beschreibt Vorteile, Kapitel für Kapitel und praktische Tipps für Unternehmen

Infografiken veranschaulichen die Vorteile des CETA je EU-Mitgliedstaat

Schrittweiser Leitfaden für Exporteure nach Kanada

Unternehmensgeschichten und Erfahrungsberichte

Empfehlung für KMU

Im September 2018 einigte sich der Gemischte CETA-Ausschuss auf eine spezifische Empfehlung für KMU, wonach jede Vertragspartei KMU der anderen Vertragspartei online Informationen über das CETA zur Verfügung stellt und dass die EU und Kanada zusammenarbeiten, damit das Handelsabkommen KMU zugutekommt.

Kanadische Website zur Unterstützung von KMU aus der EU, die nach Kanada exportieren

EU-Website für KMU aus Kanada

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