Instrument für das internationale öffentliche Beschaffungswesen
Der Protektionismus bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nimmt weltweit zu. In den letzten zehn Jahren haben Studien gezeigt, dass sich die Zahl der Hindernisse für die Vergabe öffentlicher Aufträge mit 5 multipliziert hat. Diese Hindernisse für die Vergabe öffentlicher Aufträge können vielfältige Formen annehmen. Es kann sich um Rechtsvorschriften handeln, die den Marktzugang für ausländische Bieter de jure einschränken, oder es kann sich um Praktiken handeln, die die Erfolgsaussichten ausländischer Bieter bei öffentlichen Vergabeverfahren de facto verringern.
Allgemein beobachtete restriktive Regelungen oder Maßnahmen, die in Drittländern erlassen werden, umfassen:
- Anforderungen an den Inlandsanteil
- Preispräferenzregelungen, die inländische Bieter bei öffentlichen Vergabeverfahren begünstigen
- Rechtliche Beschränkung/Verbot der Teilnahme ausländischer Bieter an öffentlichen Vergabeverfahren
Für weitere Informationen über Hindernisse für die Vergabe öffentlicher Aufträge hat die OECD eine Taxonomie von Maßnahmen zur Vergabe öffentlicher Aufträge entwickelt, die den Zugang zum EU-Markt für öffentliche Aufträge einschränken.
Sie haben in einem Drittland auf ein Hindernis gestoßen?
Sie können über das IPI-Beschwerdeformular direkt bei der zentralen Anlaufstelle eine Beschwerde über das Instrument für das internationale öffentliche Beschaffungswesen ( IPI-Instrument) einreichen.
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie sich bitte direkt unter trade-eu-international- procurement-instrument@ec.europa.eu an uns wenden.
Wir werden Ihre IPI-Beschwerde gemeinsam mit unseren Sachverständigen prüfen. Nach Abschluss werden wir Sie über das Ergebnis der Bewertung informieren.