Abschluss
Begriff, der verwendet wird, um Waren aus dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) mit Ursprung in einem begünstigten Land auszuschließen, wenn sie auf dem EU-Markt ein Maß an Wettbewerbsfähigkeit erreichen, auf dem sie das APS nicht mehr benötigen, um im Wettbewerb bestehen zu können. Im Gegensatz zum früheren APS mit GSP-spezifischen „Sektoren“ beruht die Graduierung nun auf den „Abschnitten“ des Gemeinsamen Zolltarifs (GZT). Ein Abschnitt (d. h. eine große Gruppe von Waren in einem bestimmten Sektor – der GZT hat 21) aus einzelnen Ländern wird vom APS abgestuft (ausgeschlossen), wenn diese Waren den entsprechenden Schwellenwert (je nach Warenart 57 %, 17,5 % oder 47,2 %) der EU-Einfuhren derselben Waren im Rahmen des APS im Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre überschreiten.