Begriff im Glossar:

Ausführer

Im Rahmen einer Präferenzhandelsregelung bezeichnet der Ausdruck „Ausführer“ eine Person oder ein Unternehmen mit Sitz in einem der an dieser Präferenzhandelsregelung beteiligten Länder, die bzw. das das Ursprungserzeugnis im Einklang mit den Rechts- und Verwaltungsvorschriften dieses Landes verkauft.

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