05 August 2022

Ab Juli 2022 geltende Tarifänderungen

Mit Wirkung vom 1. Juli 2022 sind in der Europäischen Union folgende Tarifänderungen in Kraft getreten:

Zollermäßigungen

Die im Gemeinsamen Zolltarif festgelegten Zollsätze, die für bestimmte Waren gelten, wurden gemäß der Verordnung (EU) 2021/1832 bis zum 31. Dezember gesenkt.

Zu den Waren, für die diese Ermäßigung gilt, gehören Videowiedergabegeräte, digitale Videorekorder und Teile von elektronischen Baugruppen.

Zollaussetzungen und Zollkontingente

Die im zweiten Halbjahr 2022 geltenden Zollkontingente und Aussetzungen sind in der Verordnung (EU) 2022/972 bzw. der Verordnung (EU) 2022/1008 geregelt.

Die in beiden Verordnungen aufgeführten Waren können zollfrei oder zu einem ermäßigten Zollsatz in die Europäische Union eingeführt werden.

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