Begriff im Glossar:

Allgemeines Präferenzsystem

Ein Handelssystem, das bestimmten Ländern einseitig Präferenzzölle ohne Gegenseitigkeit gewährt. Es wurde 1971 vom GATT genehmigt, so dass Industrieländer einseitige Zollpräferenzen zu Gunsten von Entwicklungsländern annehmen konnten.

Die Ausnahmeregelung wurde 1979 mit der Annahme der „Ermächtigungsklausel“, die es den Industrieländern ermöglicht, Maßnahmen durchzuführen, mit denen Entwicklungsländern eine „differenzierte und günstigere Behandlung“ gewährt wird, allgemeiner und dauerhafter gestaltet.

Die EU hat dieses Präferenzsystem im Jahr 1971 eingeführt, um den Entwicklungsländern zu helfen, mehr ihrer Erzeugnisse in Industrieländern zu verkaufen und ihre eigene Industrie aufzubauen. APS-Präferenzen werden für Ausfuhren bestimmter Waren aus bestimmten Ländern gewährt.

Seite weiterempfehlen: