Internationales Instrument für das öffentliche Beschaffungswesen

Protektionismus bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nimmt weltweit zu. In den letzten zehn Jahren haben Studien gezeigt, dass sich die Zahl der Hindernisse für die Vergabe öffentlicher Aufträge mit 5 vervielfacht hat. Diese Hindernisse bei der Vergabe öffentlicher Aufträge können vielfältig sein. Es kann sich um Rechtsvorschriften handeln, die den Marktzugang für ausländische Bieter de jure beschränken, oder es kann sich um Praktiken handeln, die de facto die Erfolgsaussichten ausländischer Bieter bei öffentlichen Vergabeverfahren verringern.

Allgemein beobachtete restriktive Regelungen oder Maßnahmen in Drittländern:

  • Anforderungen an den lokalen Inhalt
  • Preispräferenzregelungen zugunsten inländischer Bieter bei öffentlichen Vergabeverfahren
  • Rechtliche Beschränkung/Verbot für ausländische Bieter, sich an öffentlichen Vergabeverfahren zu beteiligen

Für weitere Informationen über Hindernisse bei der Vergabe öffentlicher Aufträge hat die OECD eine Taxonomie für Maßnahmen zur Vergabe öffentlicher Aufträge entwickelt, die den Zugang zum EU-Markt für öffentliche Aufträge beschränken.

Sie sind in einem Drittland mit einer Barriere konfrontiert?

Sie können über das IPI-Beschwerdeformular direkt bei der zentralen Eingangsstelle eine Beschwerde im Rahmen des Instruments für das internationale öffentliche Beschaffungswesen ( IPI) einreichen.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne direkt unter trade-eu-international-procurement-instrument@ec.europa.eu an uns wenden.

Wir werden Ihre IPI-Beschwerde gemeinsam mit unseren Sachverständigen prüfen. Sobald wir abgeschlossen sind, werden wir Sie über das Ergebnis der Bewertung in Kenntnis setzen.

Sie sind interessierte Partei und möchten Informationen im Rahmen einer IPI-Untersuchung übermitteln?

Siehe Leitfaden zur Vorlage von Informationen durch interessierte Parteien.

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