Kombinierten Nomenklatur

Die Kombinierte Nomenklatur (KN) ist das achtstellige Kodierungssystem der EU, das die Codes des Harmonisierten Systems (HS) mit weiteren EU-Unterpositionen umfasst. Er dient dem Gemeinsamen Zolltarif der EU und liefert Statistiken für den Handel innerhalb der EU sowie zwischen der EU und der übrigen Welt.

Wie funktioniert es?

Jede Unterteilung der Kombinierten Nomenklatur wird „KN-Code“ bezeichnet. Es hat eine achtstellige Codenummer, gefolgt von einer Beschreibung und einem Zollsatz. Je nach Fall kann sie eine besondere Maßeinheit enthalten.

KN-Unterpositionen, die in den Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen angegeben sind, bestimmen

  • welcher Zollsatz gilt für eine bestimmte Ware?
  • wie werden die Waren in Statistiken und Verordnungen behandelt?

Was ist in der Nomenklatur enthalten?

  • einleitende Bestimmungen (allgemeine Einreihungsregeln, Zoll- oder Nomenklaturregelungen usw.)
  • Beschreibung der Waren
  • zusätzliche Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln sowie die Fußnoten, die sich auf die Unterpositionen der KN beziehen.
  • vertragsmäßige Zollsätze – die Zollverpflichtungen der EU im Rahmen der WTO sowie einige autonome Zölle
  • besondere Maßeinheiten
  • eine Reihe tarifbezogener Anhänge (Landwirtschaft, Chemie usw.) und ein spezielles Kodierungssystem (Kapitel 98 und 99)

Den Text in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates aufzunehmen. Die Nomenklatur wird jährlich aktualisiert und im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Verwenden Sie die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur, die detaillierte Erläuterungen für jede Warenkategorie enthalten. Beachten Sie, dass die Erläuterungen nicht rechtsverbindlich sind.

Beispiel für eine Güterklassifikation

HS-Kapitel

2 Ziffern

18 Kakao- und Kakaozubereitungen

HS-Position

4 Ziffern

1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen

HS-Unterposition

6 Ziffern

1806 10 Kakaopulver, mit Zusatz von Zucker oder Süßmitteln

KN-Unterposition

8 Ziffern

1806 10 15 keine Saccharose enthaltend oder mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 5 GHT

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