Ab 1.1.2022 geltende Tarifänderungen
Ab dem 1. Januar 2022 treten folgende Tarifänderungen in Kraft:
Siebte Änderung des Harmonisierten Systems
Die siebte Änderung des Harmonisierten Systems (HS), die als Grundlage für die Einreihung von Waren weltweit dient, beginnt am 1. Januar 2022.
Zu den Änderungen des Harmonisierten Systems gehören beispielsweise neue Unterkapitel, die an neue Produktströme, technologische Fortschritte sowie ökologische und soziale Aspekte angepasst sind, wie z. B.:
- 2404 Neue Tabak- und Nikotinerzeugnisse
- 3827 Mischungen, die Halogenderivate von Methan, Ethan oder Propan enthalten
- 8485 Maschinen und Apparate zur additiven Herstellung
- 8524 Module für Flachbildschirme
- 8549 Abfälle und Schrott, elektrisch und elektronisch
- 8806 Unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen)
- 8807 Teile von Waren der Position 8801, 8802 oder 8806
Kombinierte Nomenklatur und Gemeinsamer Zolltarif
Am 29. Oktober wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1832 der Kommission zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif veröffentlicht.
Mit dieser Verordnung, die bei Bedarf täglich aktualisiert werden kann, wird die neueste Fassung der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt, die ab dem 1. Januar 2022 gelten.
Ausnahmsweise wurde der Anhang der vorliegenden Verordnung durch die Berichtigung der am 19. November veröffentlichten Durchführungsverordnung (EU) 2021/1832 der Kommission vollständig ersetzt.
Angesichts des Umfangs der Änderungen des HS, die 2022 gelten werden, sind auch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur relevant.
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